- 107 Petitionen in Sammelübersicht 304 abschließend behandelt
- 17 Anliegen erfolgreich: Pflegeversicherung, Rente, Bürgergeld u.a.
- 90 Petitionen abgelehnt – u.a. zu GKV, Einkommensteuer, Zeitumstellung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7954 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und erlaubt jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt dem Bundestag eine Empfehlung. In der Sammelübersicht 304 (BT-Drs. 21/7954) vom 9. September 2026 wurden 107 solcher Eingaben aus der laufenden 21. Wahlperiode abschließend bewertet. Die Bandbreite der Themen reicht von sozialen Leistungen über Steuerrecht bis hin zu Fragen der inneren Sicherheit und des Verkehrsrechts.
- 107 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 304 abschließend behandelt
- 17 Petitionen — erfolgreich abgeschlossen, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte
- 90 Petitionen — abgeschlossen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte
- 9. September 2026 — Datum der Beschlüsse im Petitionsausschuss (Protokoll Nr. 21/36)
Im Detail
Die Petitionsverfahren abzuschließen – weil den Anliegen entsprochen werden konnte –
— BT-Drs. 21/7954, Beschlussempfehlung 1
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 insgesamt 107 Bürgeranliegen abschließend entschieden und seine Beschlussempfehlung als BT-Drs. 21/7954 vorgelegt. Von diesen 107 Petitionen konnten 17 positiv abgeschlossen werden; bei 90 Eingaben war eine Entsprechung des Anliegens nicht möglich.
Petitionsausschuss: 17 Anliegen erfolgreich
Die Beschlussempfehlung 1 der Sammelübersicht 304 umfasst 17 Petitionen, bei denen der Ausschuss festgestellt hat, dass dem Anliegen entsprochen werden konnte. Darunter finden sich Eingaben zu so unterschiedlichen Themen wie der Pflegeversicherung (Dormagen), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Lennestadt), Bürgergeld nach SGB II (Duisburg), Führerscheinwesen (Berlin, Freiburg im Breisgau), Kindergeld und Kinderzuschlag (Herne) sowie Kraftstoffe für Fahrzeuge (zweimal). Auch Eingaben zu Visaeinzelfällen, der Straßenverkehrs-Ordnung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und geschlechterspezifischen Fragen gehören zu den erfolgreich abgeschlossenen Verfahren.
90 Petitionen ohne Erfolg
Die deutlich größere Gruppe bilden die 90 Petitionen, bei denen der Ausschuss keine Möglichkeit sah, dem Anliegen zu entsprechen. Besonders häufig vertreten sind dabei Eingaben zu GKV-Leistungen (mehrfach, aus Hannover, Dresden, Moorweg, Emmingen-Liptingen u.a.), Bürgergeld und Grundsicherung nach SGB II (u.a. aus Berlin, Hannover, Burgwedel, Köln), Einkommensteuer (mehrfach, aus Neuss, Seevetal, Penzberg, Hammelburg, Holthusen) sowie Straßenverkehrs-Ordnung (mehrfach) und Zeitumstellung (St. Goar, Röthenbach, Windach).
Auch Eingaben zu Themen wie Waffenrecht, Asylverfahren, Dublin-Verfahren, Wahlrecht, BAföG, KI (Künstliche Intelligenz), Datenschutz, Erbrecht, Kinder- und Jugendmedienschutz sowie Personelle Angelegenheiten der Bundeswehr wurden ohne Entsprechung abgeschlossen. Mehrere Eingaben mit dem Thema „Deutscher Bundestag“ (u.a. aus Tübingen, Hamburg, Herne, Berghülen) wurden ebenfalls negativ beschieden.
Thematische Breite der Sammelübersicht
Die Sammelübersicht 304 zeigt exemplarisch die thematische Vielfalt des Petitionsrechts: Sie reicht von sozialpolitischen Kernthemen wie Bürgergeld, Sorgearbeit und Arbeitsmarkt bis hin zu Fragen der inneren Sicherheit, des Verkehrsrechts, der Digitalisierung und der Außenpolitik. Eine Petition aus Montabaur betrifft das Nordatlantische Bündnis (NATO), eine aus Sandhausen die Europäische Union, eine aus Tübingen die Außenpolitik. Auch ein Anliegen aus Dänemark und eines aus Belgien sind vertreten, was zeigt, dass das Petitionsrecht nicht auf inländische Einsender beschränkt ist.
Besonders auffällig ist die Häufung von Petitionen rund um GKV-Leistungen und Bürgergeld — zwei Bereiche, die auch im politischen Diskurs stark präsent sind. Wer sich über das parlamentarische Fragerecht im Zusammenhang mit sozialpolitischen Themen informieren möchte, findet weitere Einordnungen etwa zum Thema Arbeitszeitgestaltung und freiwilliges Engagement.
Was gilt beim Petitionsverfahren?
Jede volljährige Person in Deutschland kann gemäß Artikel 17 Grundgesetz eine Petition an den Bundestag richten. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und gibt eine Beschlussempfehlung ab; die endgültige Entscheidung trifft das Plenum des Bundestages. Eine positive Beschlussempfehlung bedeutet, dass das zuständige Ministerium oder die Behörde bereits auf das Anliegen eingegangen ist oder eine Regelung geändert wurde. Eine negative Empfehlung schließt das Verfahren ohne inhaltliche Änderung ab.
Die Sammelübersicht 304 (BT-Drs. 21/7954) wurde am 9. September 2026 vom Petitionsausschuss verabschiedet (Protokoll Nr. 21/36). Vorsitzende ist Dr. Hülya Düber. Weitere Informationen zu laufenden parlamentarischen Verfahren finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 9. September 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet sowie vereinzelt aus dem Ausland, die Eingaben zu Themen wie GKV-Leistungen, Bürgergeld, Rente, Führerschein, Einkommensteuer, Zeitumstellung und weiteren Bereichen des Alltags- und Sozialrechts gestellt haben. Die Einsender stammen u.a. aus Städten wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Hannover und Düsseldorf.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Petitionsausschuss
- Parlamentarisches Gremium des Bundestages, das Eingaben (Petitionen) von Bürgerinnen und Bürgern entgegennimmt, prüft und dem Bundestag eine Handlungsempfehlung gibt.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Petitionsausschusses in einem Drucksachendokument zur gemeinsamen Beschlussfassung im Bundestag.
- Dublin-Verfahren
- EU-Regelwerk, das bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.
Wie viele Petitionen wurden positiv entschieden?
17 von 107 Petitionen wurden mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass dem Anliegen entsprochen werden konnte.
Zu welchen Themen gab es erfolgreiche Petitionen?
Erfolgreiche Eingaben betrafen u.a. Pflegeversicherung, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Bürgergeld (SGB II), Führerscheinwesen und Kindergeld.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses?
Die Beschlussempfehlung wird dem Bundestag zur Abstimmung im Plenum vorgelegt; der Bundestag beschließt dann über die Annahme der Empfehlungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7954 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































