- Bundesregierung plant grundlegende Reform des Auslieferungsrechts
- Betroffene sollen mehr Rechtsschutz und Anhörungsrechte erhalten
- AfD fragt nach Kosten für Länder und Datenschutz bei Datenübermittlung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6722 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das geltende Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) stammt in seiner Grundstruktur aus den 1980er-Jahren. Die Bundesregierung hat über den Bundesrat (BR-Drs. 326/26) einen Entwurf zur grundlegenden Überarbeitung eingebracht. Ziel ist unter anderem die Umsetzung unionsrechtlicher Rechtsakte, die Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Reaktion auf Kritik der Europäischen Kommission. Der Europäische Haftbefehl, der seit 2004 zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt, hat die Praxis der Auslieferungen erheblich verändert und war Gegenstand mehrerer grundlegender EuGH-Entscheidungen.
Im Detail
Nach Auffassung der Fragesteller bedarf ein derart weitreichender Gesetzentwurf besonderer parlamentarischer Kontrolle.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6722, AfD-Fraktion
Das Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen steht vor einer grundlegenden Reform. Die Bundesregierung hat über den Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht (BR-Drs. 326/26), der das bestehende Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umfassend überarbeiten soll. Die AfD-Fraktion hat dazu am 26. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6722 mit insgesamt 16 Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
Was gilt aktuell?
Das internationale Rechtshilferecht in Strafsachen regelt seit Jahrzehnten, wie Deutschland mit anderen Staaten bei grenzüberschreitender Strafverfolgung zusammenarbeitet. Dazu gehören klassische Auslieferungsverfahren, die Übergabe von Personen aufgrund Europäischer Haftbefehle innerhalb der EU sowie die gegenseitige Unterstützung bei Ermittlungen. Das bestehende IRG ist in seiner Grundstruktur veraltet und wurde durch die Einführung des Europäischen Haftbefehls im Jahr 2004 sowie durch zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts erheblich unter Reformdruck gesetzt. Die Europäische Kommission hat zudem Kritikpunkte an der deutschen Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben geäußert.
Was der Gesetzentwurf zur internationalen Rechtshilfe vorsieht
Laut Gesetzentwurf sollen für Auslieferungen aus Deutschland künftig strengere Verfahrensgarantien gelten. Betroffene Personen erhalten demnach das Recht auf eine mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht sowie zusätzliche Möglichkeiten, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen – einschließlich der Option, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof zu beantragen. Über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle sollen künftig ausschließlich Gerichte abschließend entscheiden.
Neben diesen Verfahrensrechten enthält der Entwurf auch gänzlich neue Regelungsbereiche: Für die polizeiliche Rechtshilfe, die bislang keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hatte, sollen klare Regeln geschaffen werden. Fahndungsmaßnahmen sollen vereinfacht werden. Zudem ist eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen vorgesehen, darunter Sondertribunale zur Ahndung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit – ein Bereich, der durch den Internationalen Strafgerichtshof und ad-hoc-Tribunale zunehmend an praktischer Bedeutung gewonnen hat.
Die 16 Fragen zur internationalen Rechtshilfe im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst fragt die Fraktion, welche Regelungen des Entwurfs auf unionsrechtlichen Vorgaben beruhen und welche auf autonomen politischen Entscheidungen der Bundesregierung. Dabei interessiert insbesondere, ob und wo die Bundesregierung über EU-Mindestvorgaben hinausgeht. Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die praktischen Auswirkungen: Die Fraktion fragt nach den empirischen Grundlagen für die geplanten Verfahrensrechte, insbesondere welche Fallzahlen oder Gerichtsentscheidungen die Einführung eines gesetzlichen Anhörungsrechts begründen. Auch die Frage, ob die neuen Rechtsbehelfe zu längeren Auslieferungsverfahren führen und wie das mit dem Beschleunigungsgrundsatz vereinbar ist, wird aufgeworfen.
Ein weiterer Fragenblock widmet sich dem Datenschutz: Die Anfrage erkundigt sich, welche personenbezogenen Daten an Drittstaaten, EU-Mitgliedstaaten, EU-Organe und internationale Einrichtungen übermittelt werden dürfen, welche Schranken hierfür gelten und wie Risiken durch Zweckänderungen oder Weiterleitungen verhindert werden sollen. Hinzu kommen detaillierte Fragen zu den Kosten: Die Fraktion möchte wissen, welche Mehrbedarfe beim Bundesgerichtshof, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesamt für Justiz sowie bei Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften entstehen und wie sich diese auf Personalgruppen, Dolmetscherleistungen und IT-Anpassungen aufschlüsseln lassen. Laut Anfrage konnten die Kostenbelastungen für die Länder bislang nicht vollständig beziffert werden.
Schließlich fragt die Fraktion nach möglichen Verlagerungseffekten: Könnten die neuen Regelungen dazu führen, dass Ermittlungsmaßnahmen faktisch auf ausländische Behörden übergehen, Strafverfolgungsentscheidungen häufiger außerhalb Deutschlands getroffen werden oder neue Formen unmittelbarer Polizeizusammenarbeit entstehen, für die keine eigenständigen Rechtsschutz- und Kontrollmechanismen vorgesehen sind? Den Abschluss bildet die Frage nach den Stellungnahmen von Ländern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft und Wissenschaft im Gesetzgebungsprozess.
Thematisch verwandt ist der aktuelle Auslieferungsstreit mit Polen im Zusammenhang mit dem Nord-Stream-Anschlag, der die praktische Bedeutung des Europäischen Haftbefehls veranschaulicht. Fragen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit und zu Datensystemen berühren auch den Ausbau des Polizei-Datensystems P20. Im Bereich Datenschutz bei Strafverfolgungsbehörden ist zudem die Beschaffung von KI-Analyse-Software durch den Verfassungsschutz ein aktueller Vergleichsfall.
Weiterlesen:
- Nord-Stream-Anschlag: EU-Haftbefehl und Auslieferungsstreit mit Polen
- Programm P20: Polizei-Datensystem läuft bis 2030
- Verfassungsschutz kauft ArgonOS: KI-Analyse-Software unter Kontrolle
Betroffen sind Personen, gegen die in Deutschland oder im Ausland Strafverfahren geführt werden und bei denen grenzüberschreitende Maßnahmen wie Auslieferungen, Übergaben oder die Vollstreckung ausländischer Urteile in Betracht kommen. Darüber hinaus betrifft die Reform Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Bundes- und Länderebene, die neue Verfahrenspflichten und möglicherweise höhere Fallzahlen zu bewältigen haben.
AfD: Die Fraktion sieht laut Vorbemerkung der Anfrage Klärungsbedarf, welche Regelungen des Entwurfs unionsrechtlich zwingend vorgegeben sind und wo die Bundesregierung darüber hinaus eigene politische Entscheidungen trifft. Besonderes Augenmerk legen die Fragesteller auf mögliche Risiken für den Vorrang deutscher Strafverfolgungsinteressen und den Schutz personenbezogener Daten bei grenzüberschreitender Übermittlung.
Die Kleine Anfrage ist am 26. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 17. Juli 2026 zu erwarten. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf (BR-Drs. 326/26) durchläuft parallel das parlamentarische Verfahren im Bundestag.
- Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Zusammenarbeit zwischen Staaten bei grenzüberschreitenden Strafverfahren, z. B. durch Auslieferungen, Beweisübermittlung oder Vollstreckung ausländischer Urteile.
- Europäischer Haftbefehl
- Ein seit 2004 zwischen EU-Mitgliedstaaten gültiges Instrument, das die vereinfachte Übergabe gesuchter Personen innerhalb der EU ermöglicht und klassische Auslieferungsverfahren ersetzt.
- Vollstreckungshilfe
- Die Durchsetzung einer in einem anderen Staat verhängten Strafe oder Sanktion im Inland, z. B. Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Deutschland für ein im Ausland ergangenes Urteil.
Was ist das Gesetz zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen?
Es regelt, wie Deutschland mit anderen Staaten bei der Strafverfolgung zusammenarbeitet – etwa bei Auslieferungen, der Übermittlung von Beweismitteln oder der Vollstreckung ausländischer Urteile.
Was ändert sich für Betroffene durch die Reform?
Laut Gesetzentwurf sollen Betroffene das Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht erhalten und zusätzliche Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wer entscheidet künftig über Europäische Haftbefehle?
Der Entwurf sieht vor, dass ausschließlich Gerichte abschließend über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6722 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































