- Reform des Auslieferungsrechts: Betroffene erhalten mehr Rechtsbehelfe
- 16 Detailfragen zur Rechtshilfe-Reform pauschal abgewiesen
- Gesetzentwurf BR-Drs. 326/26 noch im Bundesrat in Beratung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7055 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit BR-Drs. 326/26 einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt. Das Vorhaben zielt nach Angaben der Bundesregierung auf die Umsetzung unionsrechtlicher Rechtsakte, die Berücksichtigung der Rechtsprechung von EuGH und Bundesverfassungsgericht sowie auf eine Reaktion auf Kritikpunkte der Europäischen Kommission. Zum Zeitpunkt der Antwort auf die Kleine Anfrage befindet sich der Entwurf noch im Bundesrat in Beratung.
Im Detail
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf ausführlich begründet und hierbei auch den Gegenstand der Fragen 1 bis 16 erörtert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7055, S. 3
Das Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen steht vor einer umfassenden Reform. Mit dem Gesetzentwurf BR-Drs. 326/26 plant die Bundesregierung eine grundlegende Neustrukturierung und Modernisierung der Regeln, nach denen Deutschland mit anderen Staaten bei der Strafverfolgung zusammenarbeitet — von der Auslieferung verdächtiger Personen bis zum Austausch personenbezogener Daten zwischen Ermittlungsbehörden.
Was plant die internationale Rechtshilfe-Reform?
Laut Gesetzesbegründung soll die Reform mehrere Ziele verfolgen: EU-rechtliche Vorgaben werden umgesetzt, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts wird berücksichtigt, und subjektive Rechte von Betroffenen sollen gestärkt werden. Konkret ist vorgesehen, dass Personen im Auslieferungsverfahren künftig ein Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht erhalten. Zusätzlich sollen neue Überprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden, darunter die Option, eine erneute gerichtliche Entscheidung oder unter bestimmten Bedingungen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof zu beantragen. Über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle sollen ausschließlich Gerichte entscheiden.
Neu im Gesetzentwurf sind auch ausdrückliche Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe sowie eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen — darunter Sondertribunale zur Ahndung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
AfD fragt nach Kosten, Datenschutz und EU-Vorgaben
Die AfD-Fraktion hatte mit BT-Drs. 21/6722 insgesamt 16 Detailfragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Kern wollte die Fraktion wissen, welche Teile des Gesetzentwurfs auf EU-Vorgaben beruhen und welche auf eigenen politischen Entscheidungen der Bundesregierung. Weitere Fragen betrafen die erwarteten Mehrkosten für Bund und Länder — aufgeschlüsselt nach Oberlandesgerichten, Generalstaatsanwaltschaften, Dolmetscherleistungen und IT-Anpassungen —, mögliche Verlängerungen von Auslieferungsverfahren durch neue Rechtsbehelfe sowie Datenschutzrisiken bei der grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten.
Besonderes Augenmerk legte die Fraktion auf die Frage, ob durch neue Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe Ermittlungsmaßnahmen faktisch auf ausländische Behörden verlagert werden könnten oder ob der Zugang zu deutschem Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt wird.
Bundesregierung verweist pauschal auf Gesetzesbegründung
Die Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. Juli 2026 — übermittelt als BT-Drs. 21/7055 — beantwortet alle 16 Fragen gemeinsam in einem einzigen kurzen Absatz. Die Bundesregierung erklärt, den Gesetzentwurf ausführlich begründet und dabei auch den Gegenstand der Fragen erörtert zu haben. Zu Frage 16 (Einwände aus Ländern, Gerichten und Fachkreisen) wird ergänzend auf öffentlich einsehbare Stellungnahmen auf der Ministeriumswebseite verwiesen. Für weitere Fragen stehe das parlamentarische Verfahren des Bundestages zur Verfügung.
Konkrete Fallzahlen, Kostenschlüsselungen, Datengrundlagen oder inhaltliche Abwägungen zu den gestellten Einzelfragen enthält die Antwort nicht. Damit bleibt offen, auf welcher Datenbasis die Bundesregierung den Personalmehrbedarf beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt schätzt, und ob die zusätzlichen Belastungen für die Länderhaushalte vollständig erfasst wurden.
Was gilt aktuell?
Das geltende Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Es sieht bereits heute Auslieferungsverfahren vor Oberlandesgerichten vor, enthält jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung Lücken bei der Umsetzung aktueller EU-Rechtsakte und bietet Betroffenen weniger Verfahrensrechte als der geplante Neuregelung. Der Gesetzentwurf befindet sich zum Zeitpunkt der Anfrage noch im Bundesrat in Beratung — eine Befassung des Bundestages steht noch aus.
Für Betroffene in grenzüberschreitenden Strafverfahren bedeutet die geplante Reform potenziell mehr Rechtssicherheit durch neue Anhörungs- und Überprüfungsrechte. Ob die damit verbundenen Verfahrensverlängerungen den Beschleunigungsgrundsatz im Auslieferungsrecht beeinträchtigen, bleibt nach der vorliegenden Antwort ungeklärt. Ähnliche Fragen zur Justizverwaltung und Finanzierung stellen sich auch bei der Rettungsdienst-Finanzierung und dem Thema Konversionskasse und Bundesbeauftragte.
Zu den Fragen nach dem Waffenrecht, die ebenfalls die Abgrenzung nationaler und EU-rechtlicher Vorgaben betreffen, gibt es auf drucksachlich.de ergänzende Hintergründe: Waffenrechtliches Bedürfnis bei Jägern und Sportschützen.
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Betroffen sind Personen, gegen die in grenzüberschreitenden Strafverfahren Auslieferungs- oder Übergabeverfahren laufen, sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Bund und Ländern. Der Gesetzentwurf berührt zudem die Oberlandesgerichte, Generalstaatsanwaltschaften und den Bundesgerichtshof, da neue Verfahrensrechte und Personalbedarfe erwartet werden.
Die Bundesregierung weicht allen 16 Einzelfragen aus und verweist pauschal auf die Gesetzesbegründung sowie auf Stellungnahmen auf der Ministeriumswebseite. Konkrete Fallzahlen, Kostenschlüsselungen, Datengrundlagen oder inhaltliche Abwägungen zu den gestellten Fragen werden nicht geliefert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Internationale Rechtshilfe: Reform des Auslieferungsrechts geplant →
- Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten bei grenzüberschreitenden Strafverfahren, zum Beispiel bei Auslieferungen verdächtiger Personen oder der Übermittlung von Beweismitteln.
- Europäischer Haftbefehl
- Ein EU-weit anerkannter Haftbefehl, auf dessen Grundlage Personen zwischen EU-Mitgliedstaaten übergeben werden können — ohne aufwändiges klassisches Auslieferungsverfahren.
- Vollstreckungshilfe
- Die Unterstützung eines anderen Staates bei der Durchsetzung eines im Ausland ergangenen Strafurteils, etwa der Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Inland.
Was ist internationale Rechtshilfe in Strafsachen?
Dabei handelt es sich um die Zusammenarbeit zwischen Staaten bei grenzüberschreitenden Strafverfahren, etwa bei Auslieferungen, gemeinsamen Ermittlungen oder dem Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden.
Was sieht der geplante Gesetzentwurf vor?
Laut Gesetzesbegründung soll das bisherige Recht modernisiert, EU-Vorgaben umgesetzt und subjektive Rechte der Betroffenen gestärkt werden — darunter ein Recht auf mündliche Anhörung und neue Überprüfungsmöglichkeiten im Auslieferungsverfahren.
Warum hat die Bundesregierung die Fragen nicht einzeln beantwortet?
Die Bundesregierung begründet dies damit, die Fragen seien bereits im Rahmen der Gesetzesbegründung erörtert worden. Weitere Fragen könnten im parlamentarischen Verfahren gestellt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7055 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































