- 3.080 antimuslimische Vorfälle dokumentierte CLAIM für 2024
- BKA zählte für Jan–Mai 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten
- Fraktion fragt nach Quartalsdaten, Verletzten und Polizeimaßnahmen Q2/2026
Hintergrund
Das Bundeskriminalamt registrierte für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität. Das zivilgesellschaftliche Netzwerk CLAIM dokumentierte für das Gesamtjahr 2024 insgesamt 3.080 antimuslimische Vorfälle, was mehr als acht Fällen pro Tag entspricht. Demgegenüber weist die offizielle BKA-Statistik für 2024 lediglich 1.848 Fälle aus. Die Erfassung islamfeindlicher Straftaten als eigenes Unterthema der PMK-Hasskriminalität gilt seit Januar 2017 auf Basis von BT-Drs. 18/10322.
- 3.080 Vorfälle — antimuslimische Vorfälle, die CLAIM für das Jahr 2024 dokumentierte (mehr als 8 täglich)
- 1.848 Fälle — islamfeindliche Straftaten laut BKA-Statistik für 2024 (PMK-Hasskriminalität)
- 376 Straftaten — islamfeindliche Delikte, die das BKA für Januar bis Mai 2025 erfasste
- 11 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage, von islamfeindlichen Demonstrationen über Tatverdächtige bis zu Nachmeldequoten
Im Detail
Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr als 8 Fälle täglich.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8699
Antimuslimische Straftaten beschäftigen den Deutschen Bundestag erneut: Die Fraktion Die Linke hat am 19. Oktober 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8699 eingereicht und fragt die Bundesregierung nach aktuellen Daten zur Islamfeindlichkeit im zweiten Quartal 2026. Anlass sind unter anderem Zahlen des Bundeskriminalamts, das für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten registrierte. Das zivilgesellschaftliche Netzwerk CLAIM dokumentierte für das Gesamtjahr 2024 sogar 3.080 antimuslimische Vorfälle — das entspricht mehr als acht Fällen täglich und liegt weit über den 1.848 BKA-Fällen desselben Jahres.
Islamfeindlichkeit als Unterthema der PMK
Seit Januar 2017 gilt Islamfeindlichkeit als eigenes Unterthema im Themenfeldkatalog der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema Hasskriminalität — eine Erweiterung, die auf Bundestagsdrucksache 18/10322 zurückgeht. Damit sind Behörden verpflichtet, einschlägige Vorfälle gesondert zu erfassen und zu melden. Die Realität zeigt jedoch eine erhebliche Diskrepanz zwischen staatlicher Erfassung und zivilgesellschaftlicher Dokumentation, was auf ein strukturelles Dunkelfeld hindeutet.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Anfrage umfasst elf Fragen zu verschiedenen Aspekten antimuslimischer Kriminalität im zweiten Quartal 2026. Gefragt wird nach islamfeindlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen und Kundgebungen, nach der Zahl antimuslimisch motivierter Straftaten aufgeschlüsselt nach Bundesland, Delikt und Phänomenbereich sowie nach verletzten oder getöteten Opfern. Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach materiellem Schaden bei Moscheeangriffen, nach ermittelten und festgenommenen Tatverdächtigen, nach eingeleiteten und eingestellten Ermittlungsverfahren sowie nach konkreten polizeilichen Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Ermittlungsgruppen.
Ein besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf die Nachmeldungen für das Jahr 2025: Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Fälle quartalsbezogen nachträglich gemeldet wurden und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Datenerfassung zu beschleunigen. Außerdem wird gefragt, ob Straftaten im Online- oder Offlinebereich stattfanden — eine Unterscheidung, die angesichts wachsender digitaler Hasskriminalität politisch an Bedeutung gewinnt.
Hintergrund: Muslimfeindlichkeit in der gesellschaftlichen Mitte
Studien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, darunter die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf negative Einstellungsmuster gegenüber Muslimen in Teilen der deutschen Bevölkerung. Nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung nutzen rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen diese Einstellungen, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation wird dabei laut bpb vielfach als neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten eingesetzt. Diese politische Einordnung stammt aus der Vorbemerkung der Fragesteller und gibt deren Perspektive wieder.
Ob die Bundesregierung die gewünschten Quartalsdaten in der verlangten Tiefe liefern kann, ist offen. In der Vergangenheit verwies sie bei ähnlichen Anfragen darauf, dass einzelfallbezogene Daten im KPMD-PMK nicht immer in der gewünschten Granularität verfügbar sind. Die Fragesteller tragen diesem Umstand Rechnung und fragen für den Fall fehlender Daten explizit nach den Gründen und nach Verbesserungsplänen. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Sicherheitsthemen, etwa beim LNG-Terminal Mukran, wo Kostenfragen und Datenverfügbarkeit ebenfalls politisch umstritten sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8699 steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
Weiterlesen:
Betroffen sind muslimische Personen in Deutschland, darunter Moscheegemeinden als institutionelle Angriffsziele sowie Einzelpersonen, die Opfer von Übergriffen, Drohungen oder Beleidigungen werden. Besonders vulnerabel sind sichtbar muslimische Personen im öffentlichen Raum sowie Moscheen als religiöse Einrichtungen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8699) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss nach § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- PMK – Politisch motivierte Kriminalität
- Sammelbegriff für Straftaten, bei denen ein politisches Motiv festgestellt wird. Islamfeindlichkeit ist seit 2017 ein eigenes Unterthema innerhalb der PMK-Kategorie Hasskriminalität.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — das bundesweite Erfassungssystem, über das Länderbehörden Daten an das BKA liefern.
- CLAIM
- Zivilgesellschaftliches Allianz-Netzwerk gegen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit, das unabhängig von staatlichen Stellen antimuslimische Vorfälle dokumentiert.
Was ist die PMK-Kategorie Islamfeindlichkeit?
Seit Januar 2017 ist Islamfeindlichkeit ein eigenes Unterthema im Themenfeldkatalog der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema Hasskriminalität. Grundlage ist die Bundestagsdrucksache 18/10322.
Wie groß ist die Lücke zwischen BKA- und CLAIM-Zahlen?
Für 2024 registrierte das BKA 1.848 islamfeindliche Straftaten, während das zivilgesellschaftliche Netzwerk CLAIM 3.080 antimuslimische Vorfälle dokumentierte — eine Differenz von mehr als 1.200 Fällen.
Wann muss die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage antworten?
Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8699 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































