- 3 Milliarden zusätzliche Bäume bis 2030
- 5 Milliarden Euro für blau-grüne Infrastruktur
- Verschlechterungsverbot für städtische Grünflächen
Stadtgrün 2030: Grüne wollen 3 Milliarden Bäume pflanzen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6342 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Hitzewellen und Starkregen treffen deutsche Städte immer häufiger. Versiegelte Flächen verstärken diese Probleme: Asphalt und Beton heizen sich stark auf, Regenwasser kann nicht versickern und überflutet Keller und Unterführungen. Gleichzeitig leiden Stadtbäume unter Trockenheit, was hohe Kosten für Pflege und Bewässerung verursacht. Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet bereits zur Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030.
- 3 Milliarden Bäume — Sollen bis 2030 europaweit zusätzlich gepflanzt werden, überwiegend als Stadtbäume
- 5 Milliarden Euro — Fördervolumen für blau-grüne Infrastruktur im geplanten Sondervermögen
- 400 Millionen Euro — Zusätzliche jährliche Förderung bis 2030 für Klimaanpassungsprojekte
- 30 Hektar täglich — Ziel für maximale Flächeninanspruchnahme bis 2030
- 200 Projekte — Zusätzliche Klimaanpassungsprojekte jährlich in Kommunen geplant
Im Detail
Damit urbane Räume auch bei zunehmenden Extremwettern klimafit bleiben, braucht es mehr Grün statt Grau: Wir wollen Städte, in denen Kinder im Schatten von Bäumen spielen können, statt auf überhitztem Plätzen.
— Antragsteller BT-Drs. 21/6342
Deutsche Städte sollen klimafitter werden: Die Grünen haben ein Programm für Stadtbegrünung und Entsiegelung vorgelegt, das Menschen vor Hitze und Überschwemmungen schützen soll. Bis 2030 sollen europaweit drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Der überwiegende Teil davon als Stadtbäume, Straßenbäume und Alleen in Deutschland.
Das Fördervolumen beträgt 5 Milliarden Euro für blau-grüne Infrastruktur. Zusätzlich fordern die Grünen 400 Millionen Euro pro Jahr bis 2030 für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume“, womit jährlich 200 zusätzliche Klimaanpassungsprojekte in Kommunen ermöglicht werden sollen.
Was gilt aktuell?
Bislang gibt es keine bundesweite Verpflichtung zum Erhalt städtischer Grünflächen. Kommunen können Grünflächen ohne Ersatz versiegeln oder bebauen. Ein bundesweites Baumkataster existiert nicht. Der Zustand und die Entwicklung des Baumbestands wird daher nicht systematisch erfasst. Die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt bisher hauptsächlich über einzelne Förderprogramme, ohne langfristige Planungssicherheit.
Kernforderungen des Antrags
Ein bundesweites Baumkataster soll eingeführt werden mit jährlichen Baumzustandsberichten. Im Baugesetzbuch wollen die Grünen verankern, dass kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen eintritt. Ein Verschlechterungsverbot für städtische Grünflächenversorgung soll sowohl im Klimaanpassungsgesetz als auch im Baugesetzbuch festgeschrieben werden.
Die Kommunen sollen mehr Befugnisse erhalten. Gründachpflicht bei Neubauten, Fassadenbegrünung ab bestimmten Flächengrößen und Grauwasser-Recycling können verbindlich vorgeschrieben werden. Das Ziel der Netto-Null-Flächeninanspruchnahme soll eingehalten werden — bis 2030 auf unter 30 Hektar täglich begrenzt, bis 2050 eine komplette Flächenkreislaufwirtschaft.
Schwammstadt-Konzept im Fokus
Das Konzept der „Schwammstadt“ steht im Mittelpunkt: Städte sollen Regenwasser wie ein Schwamm aufnehmen, speichern und in Hitzeperioden zur Bewässerung nutzen. Bundesweit sollen „Schwammstadt-Agenturen“ nach dem Vorbild der Berliner Regenwasseragentur etabliert werden, die Beratung und Weiterbildung für integrierte Planungsprozesse bieten.
Ein „Umweltgerechtigkeitsatlas“ nach Berliner Vorbild soll in allen größeren Städten eingeführt werden. Dieser kombiniert Umweltbelastungen wie Lärm und Luftverschmutzung mit Klimarisiken und sozialer Benachteiligung — und zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht.
Die Grünen begründeten ihr Programm mit den bereits spürbaren Klimafolgen:
„Hitzewellen, Starkregenereignisse und Dürreperioden treffen Menschen und Infrastrukturen unmittelbar. Wohnungen und Straßen heizen sich in dicht bebauten Quartieren immer stärker auf.“
Wie hat sich das entwickelt?
Die Klimakrise verstärkt bereits bestehende Entwicklungen in deutschen Städten. Hitzewellen werden häufiger und intensiver. Gleichzeitig nimmt Starkregen zu. Deutsche Städte sind stark versiegelt: Asphalt und Beton bedecken große Flächen und verstärken beide Entwicklungen. Der Flächenverbrauch liegt aktuell noch bei etwa 52 Hektar täglich — das Ziel sind maximal 30 Hektar bis 2030.
Das bereits vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes“ der Vorgängerregierung soll nach dem Willen der Grünen eingeführt werden. Informations- und Warnsysteme sollen ausgebaut werden, um Menschen rechtzeitig vor Extremwetter zu warnen.
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Alle Stadtbewohner sind betroffen: Kinder leiden unter überhitzten Spielplätzen, ältere Menschen können bei Hitzewellen oft nicht mehr sicher am öffentlichen Leben teilhaben. Kellerbesitzer und Anwohner von Unterführungen sind besonders von Starkregenschäden betroffen.
Der Antrag wurde am 9. Juni 2026 eingereicht und wird zunächst in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dort erfolgen Beratungen mit Experten und Interessenvertretern. Anschließend stimmt der Bundestag über den Antrag ab.
- Blau-grüne Infrastruktur
- Kombination aus Grünflächen (grün) und Wasserelementen (blau) zur Klimaanpassung in Städten.
- Schwammstadt
- Städtebauliches Konzept, bei dem Regenwasser wie ein Schwamm aufgenommen, gespeichert und später zur Bewässerung genutzt wird.
Wie viele Bäume sollen bis 2030 gepflanzt werden?
Drei Milliarden zusätzliche Bäume europaweit, davon der überwiegende Teil als Stadtbäume in Deutschland.
Wie viel Geld ist für die Maßnahmen vorgesehen?
5 Milliarden Euro für blau-grüne Infrastruktur und 400 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bis 2030 für Klimaanpassungsprojekte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6342 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































