- 2,6 Mrd. Euro für Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bis 2036
- EU-Gewaltschutzrichtlinie soll fristgerecht bis Juni 2027 umgesetzt werden
- Wahlrechtskommission berät noch über Geschlechterparität im Bundestag
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6321 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach einem Jahr unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Familienministerin Karin Prien zogen die Grünen eine kritische Zwischenbilanz der Frauenpolitik. In ihrer Vorbemerkung warfen sie der Regierung vor, nahezu keine frauenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag angegangen zu haben. Gleichzeitig verwies die Fraktion auf die Zunahme von Gewalt gegen Frauen und weltweite Angriffe auf Frauenrechte als Begründung für ihre Anfrage.
- 2,6 Mrd. Euro — Entlastung der Länder durch geänderte Umsatzsteuerverteilung für Gewalthilfegesetz-Umsetzung 2027-2036
- 5,7 Mio. Euro — Bundesgelder 2026 für Initiative gegen ungewollte Kinderlosigkeit, Erhöhung um 2 Millionen Euro
- Juni 2027 — Frist für fristgerechte Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie 1385/2024
- 120 Maßnahmen — Umfang der Gewaltschutzstrategie nach Istanbul-Konvention, deren Umsetzungsstand 2026 erhoben wird
- Herbst 2027 — Geplante nächste Verleihung des Helene-Weber-Preises nach März 2024
Im Detail
Nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien wurde bislang nahezu kein frauenpolitisches Vorhaben, das durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten und versprochen wurde, angegangen oder umgesetzt.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6017
Ein Jahr nach Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz und Familienministerin Karin Prien haben die Grünen eine Bilanz der Frauenpolitik gezogen. Die Fraktion stellte fest, dass die Regierung nahezu keine frauenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt hat. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf laufende Prozesse und geplante Maßnahmen.
2,6 Milliarden Euro für Gewaltschutz
Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes entlastet der Bund die Länder durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung um insgesamt 2,6 Milliarden Euro im Zeitraum von 2027 bis 2036. Das Bundesfamilienministerium hat einen Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet, um die Umsetzung zu koordinieren. Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung sind nach Angaben des Ministeriums in allen Ländern angestoßen worden.
Die EU-Gewaltschutzrichtlinie soll fristgerecht bis zum 14. Juni 2027 umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung der bestehenden Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan wird derzeit geprüft. Für 2026 ist vorgesehen, den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben.
Was gilt aktuell bei Gleichstellungsmaßnahmen?
Die Bundesregierung fördert verschiedene gleichstellungspolitische Projekte mit insgesamt mehreren Millionen Euro jährlich. Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält 2026 rund 5,7 Millionen Euro. Für die Initiative gegen ungewollte Kinderlosigkeit stehen 5,7 Millionen Euro zur Verfügung — eine Erhöhung um zwei Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Das Führungspositionengesetz II (FüPoG II) wird gemäß Artikel 26 im Jahr 2026 evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen zeigen, ob weitere gesetzliche Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen nötig sind. Sanktionen bei Verstößen gegen die Zielgrößenvorgaben sind bereits im Handelsgesetzbuch geregelt.
Wahlrechtskommission noch ohne Ergebnis
Die von der Bundesregierung eingesetzte Wahlrechtskommission hat ihre Beratungen zur Geschlechterparität im Deutschen Bundestag noch nicht abgeschlossen. Konkrete Zwischenergebnisse zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen im Parlament liegen noch nicht vor.
Zur Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen setzt die Regierung auf das Helene-Weber-Kolleg als parteiübergreifendes Netzwerk. Nach der letzten Preisverleihung im März 2024 ist die nächste für Herbst 2027 vorgesehen. Die Finanzierung des Kollegs ist bis 2029 gesichert.
Offene Fragen bei Mutterschutz und Entgelttransparenz
Bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Familienministerium die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen, klärt aber noch offene Fragen mit der Europäischen Kommission. Ziel ist eine bürokratiearme Umsetzung mit geringen Belastungen für die Wirtschaft.
Die Prüfung geeigneter Finanzierungsmodelle für den Mutterschutz bei Selbstständigen ist noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium erörtert derzeit ressortübergreifend weitere Möglichkeiten. Ziel: selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern.
Für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen will die Regierung den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung verbessern. Konkrete Maßnahmen werden noch geprüft.
Taskforce für ressortübergreifende Zusammenarbeit
Zur Optimierung der interministeriellen Zusammenarbeit hat sich im November 2025 unter Federführung des Familienministeriums die Taskforce Gleichstellung konstituiert. Ihr gehören Vertretungen aller Ressorts sowie fachlich zuständige Beauftragte an. Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie soll im Kabinett verabschiedet werden.
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Betroffen sind alle Frauen in Deutschland, insbesondere Gewaltopfer, die auf besseren Schutz angewiesen sind. Auch Frauen in der Politik, Selbstständige und Beschäftigte profitieren von Gleichstellungsmaßnahmen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen sachlich, weicht aber bei einigen Punkten aus. Bei der Wahlrechtskommission und bei Finanzierungsmodellen für Selbstständige verweist sie auf noch laufende Prüfungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) Grüne prüfen Merkels frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr →
- Istanbul-Konvention
- Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
- FüPoG II
- Führungspositionengesetz II zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen von Unternehmen.
Wie viel Geld stellt der Bund für das Gewalthilfegesetz bereit?
Der Bund entlastet die Länder durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung um insgesamt 2,6 Milliarden Euro im Zeitraum 2027 bis 2036.
Wird die EU-Gewaltschutzrichtlinie rechtzeitig umgesetzt?
Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung bis zum 14. Juni 2027 aus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6321 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































