- 250.000 Euro BMZ-Förderung für LGBTI-Projekt
- 150 Aktivistinnen in sechs Ländern erreicht
- Keine externe Evaluierung durchgeführt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6327 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Projekt lief von September 2018 bis April 2022 und war Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung von Menschenrechten im Globalen Süden. Ziel war die Stärkung von Organisationen, die sich für Frauen- und LGBTI-Rechte in sechs Ländern des südlichen Afrika einsetzen. Die Förderung erfolgte nach den Richtlinien für private deutsche Träger der Entwicklungszusammenarbeit.
- 249.758 Euro — BMZ-Förderung bei 327.317 Euro Gesamtkosten (75% Förderanteil)
- 150 Aktivistinnen — erreichte Menschenrechtsverteidigerinnen in sechs Ländern des südlichen Afrika
- 56,5% Betriebsausgaben — größter Kostenblock des Projekts vor Personalkosten (32,5%)
- 3,5 Jahre Laufzeit — von September 2018 bis April 2022
Im Detail
Das Projekt hat die Vernetzung von lokalen Gruppen, die in den einzelnen sechs Ländern für Frauen- und/oder LGBTIQ+ Rechte arbeiten, gestärkt und eine Stärkung von zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern erreicht.
— Antwort Bundesregierung BT-Drs. 21/6327
Das Entwicklungsministerium (BMZ) hat zwischen 2018 und 2022 ein Projekt zur Stärkung von LGBTI-Aktivisten im südlichen Afrika mit 249.758 Euro gefördert. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage vom 8. Juni 2026 hervor (BT-Drs. 21/6327). Entgegen der ursprünglichen Darstellung im Transparenzportal hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Projekt durchgeführt, nicht medica mondiale.
Das Projekt hat 150 Menschenrechtsaktivisten in sechs Ländern erreicht. Betroffen gewesen sind Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und Swasiland. Die Förderung ist als Anteilsfinanzierung von 75 Prozent der Gesamtkosten von 327.317 Euro erfolgt, während der LSVD einen Eigenanteil von gut 77.000 Euro aufgebracht hat.
Fokus auf lokale Vernetzung
Als lokaler Partner hat die Coalition of African Lesbians (CAL) fungiert, ein Netzwerk afrikanischer LGBTI-Organisationen. Zu den konkreten Maßnahmen haben Fortbildungen und Beratungen zu Menschenrechtsarbeit gehört. Auch Konfliktlösungsstrategien und Sicherheitsmaßnahmen für von Verfolgung betroffene Personen sind behandelt worden. Alle Aktivitäten haben sich gezielt an Selbstvertretungsorganisationen von LGBTI-Personen gerichtet.
Die Kostenaufteilung zeigt den praktischen Ansatz: 56,5 Prozent sind in Betriebsausgaben geflossen. 32,5 Prozent haben Personalkosten für die Projektdurchführung vor Ort abgedeckt, während 1,9 Prozent auf Reisekosten für Projektbetreuungsreisen entfallen sind und 9,1 Prozent auf Verwaltungskosten.
Was gilt aktuell?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert private deutsche Träger nach festen Richtlinien. Projekte müssen die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden verbessern. Alternativ müssen sie zur Verwirklichung der Menschenrechte beitragen und die Bedingungen für eine Anrechnung als „Official Development Assistance“ (ODA) erfüllen.
Der LSVD-Projektvorschlag hat diese Kriterien nach Angaben des BMZ erfüllt. Die Förderung ist aus Kapitel 2302, Titel 687 76 des Bundeshaushalts erfolgt, der Projekte und Programme privater deutscher Träger finanziert.
Projektergebnisse ohne externe Prüfung
Laut Abschlussbericht hat das Projekt die Vernetzung lokaler Gruppen in den sechs Ländern gestärkt. Die Partizipation betroffener Gruppen im öffentlichen Diskurs ist erhöht worden. In Botswana haben die Projektmaßnahmen die öffentliche Diskussion über verfassungsmäßige Rechte von LGBTI-Personen gefördert.
Eine externe Evaluierung hat nicht stattgefunden. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Bundeshaushaltsordnung je nach Einzelfall eine abgestufte Erfolgskontrolle vorsieht und daher nicht alle geförderten Projekte evaluiert werden. Die Wirksamkeit ist im Wesentlichen durch Befragungen der Zielgruppe gemessen worden. Erhebungen des Projektträgers vor Ort haben ebenfalls zur Bewertung beigetragen.
Der Verwendungsnachweis liegt vor und ist nach Angaben der Bundesregierung ohne wesentliche Beanstandungen geprüft worden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung künftiger Projektanträge für das südliche Afrika ein.
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Direkten Nutzen hatten 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und Swasiland, die in zivilgesellschaftlichen Organisationen für Frauen- und LGBTI-Rechte arbeiten. Indirekt profitieren die von diesen Organisationen vertretenen Bevölkerungsgruppen von der gestärkten Vernetzung und Advocacy-Arbeit.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig und detailliert. Bei Frage 13 zu Management Fees gibt sie an, dass solche nicht gezahlt werden. Nur bei einzelnen Nachfragen verweist sie auf vorherige Antworten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) AfD prüft Millionen-Projekt für Frauenrechte in Afrika →
- LGBTI
- Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle Personen
- ODA
- Official Development Assistance – staatliche Entwicklungshilfe nach internationalen Standards
- Coalition of African Lesbians
- Netzwerk afrikanischer Organisationen für die Rechte von Lesben und LGBTI-Personen
Wer führte das Projekt durch?
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zusammen mit der Coalition of African Lesbians (CAL) als lokalem Partner.
Wie teilten sich die Kosten auf?
56% Betriebsausgaben, 33% Personalkosten vor Ort, 9% Verwaltungskosten, 2% Reisekosten bei Gesamtausgaben von 327.317 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6327 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































