Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8098 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 7.246 Privatdozenten an deutschen Hochschulen — Tendenz steigend
- Bundesregierung plant keine Gesetze zum Schutz vor Prekarität
- Sozialversicherungslücken zwischen Befristungen statistisch nicht erfasst
Hintergrund
Die Habilitation gilt in Deutschland als höchste Hochschulprüfung. Wer sie erfolgreich abschließt, erhält die Lehrbefugnis (venia legendi) und darf den Titel Privatdozentin oder Privatdozent führen. Im Jahr 2024 habilitierten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts 1.564 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; das Durchschnittsalter lag bei rund 42 Jahren. Das Netzwerk „PD Prekär“, ein Zusammenschluss von mehr als 60 Privatdozierenden, hatte im Oktober 2025 in einem von über 3.000 Personen unterzeichneten offenen Brief an die Wissenschaftsministerkonferenz auf strukturelle Probleme hingewiesen und Reformen gefordert. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Anfrage am 21. September 2026 beantwortet.
- 7.246 — Privatdozentinnen und Privatdozenten (inkl. außerplanmäßige Professuren) an deutschen Hochschulen im Jahr 2024 laut Hochschulpersonalstatistik
- 1.670 — davon Frauen im Jahr 2024, entspricht etwa 23 Prozent
- 4.540 — Privatdozenten allein in Baden-Württemberg (2024), dem größten Bundesland nach dieser Kennzahl
- 3.982 — Privatdozenten in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (2024), der mit Abstand größten Gruppe
- 4 Mrd. Euro — jährliche Mittel des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (ZSL) von Bund und Ländern seit 2021
Im Detail
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für Förderinstrumente, die zwischen Habilitation und Erstberufung greifen. Berufungsverfahren bzw. die Berufung auf eine Professur liegen allein in der Verantwortung der Hochschulen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8098, zu Frage 20
Rund 7.246 Privatdozentinnen und Privatdozenten arbeiten an deutschen Hochschulen ohne feste Stelle, oft ohne Vergütung für ihre Lehrtätigkeit und vielfach ohne durchgehenden Sozialversicherungsschutz. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7848) hervor, die das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 21. September 2026 übermittelt hat.
Was gilt aktuell für Privatdozenten?
Die Habilitation ist in Deutschland die höchste Hochschulprüfung und berechtigt zum Führen des Titels Privatdozentin oder Privatdozent. Anders als eine Juniorprofessur ist sie in der Regel nicht mit einer bezahlten Stelle verbunden. Wer den Titel behalten möchte, muss regelmäßig Lehre erbringen — die sogenannte Titellehre — ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Viele Privatdozenten haben zum Zeitpunkt der Habilitation die Höchstbefristungsdauer des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bereits ausgeschöpft, sodass weitere befristete Beschäftigung im Regelfall ausgeschlossen ist. In den Phasen zwischen Vertretungsprofessuren oder befristeten Anstellungen besteht häufig keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Datenlage zu Privatdozenten: Viele Lücken
Die Hochschulpersonalstatistik des Statistischen Bundesamts erfasst Privatdozenten nur, sofern sie nebenberuflich tätig sind und mindestens 20 Lehrstunden pro Berichtsjahr nachweisen. Hauptberuflich beschäftigte Privatdozenten — etwa als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder in der Hochschulverwaltung — tauchen in der Statistik unter einer anderen Personalkategorie auf und sind als Privatdozenten nicht identifizierbar. Auf neun der 23 Fragen der Fraktion antwortet die Bundesregierung, ihr lägen keine Erkenntnisse vor — so etwa zur Frage, wie viele Privatdozenten ohne Sozialversicherungsschutz sind, wie viele ausschließlich unvergütet lehren und wie stark die Titellehre die reguläre Lehrversorgung an Hochschulen stützt. Eine Ausweitung der Statistik oder des Bundesberichts Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (BuWiK) ist nach Regierungsangaben derzeit nicht geplant.
Entwicklung der Privatdozentenzahlen seit 2015
Die Zahl der gemeldeten Privatdozentinnen und Privatdozenten schwankte zwischen 2015 und 2024 erheblich: von 6.856 im Jahr 2015 über ein Tief von 6.241 im Jahr 2020 auf zuletzt 7.246 im Jahr 2024 — dem höchsten Stand im Beobachtungszeitraum. Der Frauenanteil stieg dabei von 1.406 (2015) auf 1.670 (2024), liegt aber nach wie vor bei etwa 23 Prozent. Regional dominiert Baden-Württemberg mit 4.540 Privatdozenten, gefolgt von Bayern mit 1.565. Fachlich konzentriert sich die Gruppe stark auf die Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften mit 3.982 Personen.
Sozialversicherung und das Herrenberg-Urteil
Ein besonderes rechtliches Problem stellt die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehraufträgen dar. Das Bundessozialgericht hatte am 28. Juni 2022 im sogenannten Herrenberg-Urteil in einem Einzelfall entschieden, dass eine Musikschullehrerin sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Folgen am 4. Mai 2023 beraten. Die Bundesregierung betont, eine Statusbeurteilung sei stets im Einzelfall vorzunehmen; allgemeine Aussagen zu Hochschullehrenden seien nicht möglich. Für die ab 1. Januar 2028 greifende Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte gilt dasselbe. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens geplant; ein Referentenentwurf befindet sich in Erarbeitung. Konkrete Maßnahmen zur Schließung von Versicherungslücken bei Privatdozenten plant die Bundesregierung hingegen nicht.
Förderinstrumente nach der Habilitation
Spezifische Bundesförderung für die Phase zwischen Habilitation und Erstberufung — die sogenannte Postdoc-Habil-Lücke — existiert nicht. Die Bundesregierung verweist auf bestehende Programme von DFG, DAAD, Alexander von Humboldt-Stiftung, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Max-Planck-Gesellschaft. Das DFG-Modul „Eigene Stelle“ in der Sachbeihilfe erlaubt es habilitierten Wissenschaftlern ohne Stelle, Projektanträge für bis zu drei Jahre zu stellen. Das DFG-Heisenberg-Programm richtet sich an berufbare Wissenschaftler mit einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren. Die Bundesregierung sieht laut Drucksache keinen Bedarf für darüber hinausgehende Förderinstrumente: Mit der Habilitation sei die Berufungsfähigkeit belegt; die Berufung auf eine Professur liege allein in der Verantwortung der Hochschulen.
Das Netzwerk „PD Prekär“ wurde laut Bundesregierung im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf für eine WissZeitVG-Reform einbezogen und hat dort Stellung genommen. Weitere konkrete Reformschritte sind der Drucksache nicht zu entnehmen. Einen Überblick über weitere hochschulpolitische Debatten im Parlament bietet der Beitrag Frühstartrente: 31 Fragen zu Lücken im Gesetzentwurf. Zur Debatte um Befristungen und Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Bereich ist auch der Artikel Einkommensteuerreform 2027: Verteilungswirkungen unter der Lupe lesenswert.
Weiterlesen:
- Bundestag 03.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Bundeswehr-Reserve: Ausstattungslücken bis 2035 im Fokus
Betroffen sind rund 7.246 Privatdozentinnen und Privatdozenten (einschließlich außerplanmäßige Professuren) an deutschen Hochschulen, mit besonders hohen Zahlen in Baden-Württemberg (4.540) und Bayern (1.565). Die Gruppe ist überdurchschnittlich stark in der Humanmedizin (3.982) und den Geisteswissenschaften (1.054) vertreten. Mittelbar betroffen sind auch Studierende, deren Lehrversorgung teilweise von unbezahlter Titellehre abhängt.
Bei neun von 23 Fragen antwortet die Bundesregierung ausschließlich mit dem Hinweis, keine Erkenntnisse zu besitzen — darunter zu sozialversicherungsrechtlichen Lücken, Titellehre und Diversitätseffekten. Bei Fragen zu geplanten Maßnahmen verweist sie überwiegend auf Länderzuständigkeiten oder laufende Reformvorhaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Privatdozenten: Unbezahlte Lehre und Prekarität an Unis →
- Venia legendi
- Lateinisch für 'Erlaubnis zu lehren' — die Lehrbefugnis, die nach erfolgreicher Habilitation verliehen wird und durch regelmäßige Lehre aufrechterhalten werden muss.
- WissZeitVG
- Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschul- und Forschungsbereich. Es legt Höchstgrenzen für befristete Beschäftigung fest.
- Titellehre
- Lehrveranstaltungen, die Privatdozentinnen und Privatdozenten ohne Vergütung halten müssen, um ihre Lehrbefugnis zu erhalten.
Wie viele Privatdozenten gibt es in Deutschland?
Laut Hochschulpersonalstatistik waren 2024 insgesamt 7.246 Privatdozentinnen und Privatdozenten (einschließlich außerplanmäßige Professuren) als nebenberufliches Hochschulpersonal gemeldet, davon 1.670 Frauen.
Was ist Titellehre und warum ist sie problematisch?
Privatdozenten müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Lehrbefugnis (venia legendi) im Regelfall Lehrveranstaltungen ohne Vergütung halten. Diese sogenannte Titellehre ist eine Voraussetzung dafür, den Titel weiterführen zu dürfen, wird aber nicht bezahlt.
Plant die Bundesregierung Reformen für Privatdozenten?
Nein. Die Bundesregierung plant laut Drucksache 21/8098 weder gesetzgeberische Maßnahmen zur sozialen Absicherung noch spezifische Förderprogramme für die Phase zwischen Habilitation und Erstberufung.


































































