Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8122 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 65 Prozent der Studierenden gelten bei Mietkosten als überlastet
- 72 Prozent der Azubis wohnen mangels bezahlbarer Wohnungen bei Eltern
- Antrag fordert 100.000 neue Wohnheimplätze bis 2030
Hintergrund
Der Wohnungsmarkt für junge Menschen hat sich in deutschen Hochschul- und Ausbildungsstädten in den vergangenen Jahren erheblich angespannt. Laut Destatis-Pressemitteilung vom Juli 2026 geben Studierende im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen aus. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in einer Veröffentlichung von 2025 auf die erhebliche Lücke zwischen vorhandenen Wohnheimplätzen und dem tatsächlichen Bedarf hingewiesen. Die Bundesregierung verdoppelt nach eigenen Angaben die Mittel für das Förderprogramm Junges Wohnen im Jahr 2027, die Grünen-Fraktion sieht dies als unzureichend und kritisiert, dass Länder die Mittel auch für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau einsetzen dürfen.
- 65 Prozent der Studierenden gelten laut Destatis als durch Wohnkosten überlastet — sie geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete aus.
- 512 Euro kostet ein WG-Zimmer im bundesweiten Durchschnitt, während die BAföG-Wohnkostenpauschale (nach Erhöhung ab April 2027) nur 440 Euro beträgt.
- 72 Prozent der Auszubildenden wohnen weiterhin bei ihren Eltern, obwohl die Mehrheit sich eine eigene Wohnung wünscht.
- 241.000 Wohnheimplätze stehen bundesweit für Studierende zur Verfügung, aber nur rund 20.000 für Auszubildende.
- 724 Euro beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr — in Berlin kostet ein WG-Zimmer bereits rund 640 Euro.
Im Detail
Was als Wohnungsmarktproblem erscheint, ist längst eine Frage der Chancengerechtigkeit. Wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt, entscheiden nicht mehr Leistung und Motivation, sondern die finanzielle Unterstützung durch das Elternhaus über Bildungs- und Aufstiegschancen.
— BT-Drs. 21/8122, Begründung Bündnis 90/Die Grünen
Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende ist in Deutschland knapper und teurer geworden. Bundesweit geben Studierende im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete aus — 65 Prozent von ihnen gelten laut Statistischem Bundesamt als wohnkostenüberlastet. Auszubildende wenden rund 42 Prozent ihres Einkommens für Wohnen auf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 22. September 2026 mit der Drucksache 21/8122 einen Antrag eingebracht, der ein umfassendes Maßnahmenpaket fordert, um junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt zu entlasten.
Wohnraum für Studierende und Azubis: Wie groß ist die Lücke?
Laut Drucksache stehen bundesweit rund 241.000 Wohnheimplätze für Studierende und lediglich etwa 20.000 für Auszubildende zur Verfügung. Der tatsächliche Bedarf liegt nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erheblich darüber. Die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer liegt bei rund 512 Euro monatlich. Die BAföG-Wohnkostenpauschale beträgt selbst nach der angekündigten Erhöhung nur 440 Euro — und diese Erhöhung gilt erst ab dem 1. April 2027. Monatlich fehlen Studierenden damit durchschnittlich 72 Euro für die Miete. Für Auszubildende ist die Lage besonders angespannt: In Berlin kostet ein WG-Zimmer rund 640 Euro, während die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr nur 724 Euro beträgt. 72 Prozent der Auszubildenden wohnen deshalb weiterhin bei den Eltern — obwohl die Mehrheit sich eine eigene Wohnung wünscht. Die örtliche Einschränkung bei der Wahl des Ausbildungsplatzes verschärft laut Drucksache die bestehenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt.
Was gilt aktuell?
Das Förderprogramm Junges Wohnen stellt Bundesmittel für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen bereit, wobei die Länder die Mittel nach der geltenden Verwaltungsvereinbarung auch für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau einsetzen dürfen. Wie viele Mittel tatsächlich für Wohnheimplätze junger Menschen verwendet werden, legt die Bundesregierung nach Angaben der Antragsteller nicht offen. Für eine bundesweite Beratungsstelle zum Thema Azubi-Wohnen sind im Bundeshaushalt 300.000 Euro vorgesehen, ein Umsetzungskonzept fehlt jedoch bislang. Die BAföG-Wohnkostenpauschale ist bislang nicht regional differenziert — sie gilt unabhängig davon, ob jemand in einer teuren Großstadt oder einer günstigen Kleinstadt studiert. Über 80 Prozent der Studierenden in Hochschulstädten wohnen in Städten, in denen das Mietniveau die Pauschale übersteigt.
Wohnraum für Studierende und Azubis: Was der Antrag fordert
Kern des Antrags ist eine sogenannte Wohnheim-Offensive: Bis 2030 sollen Bau und Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende gefördert werden. Die Mittel für die Programmlinie Junges Wohnen sollen erhöht und verstetigt werden. Künftig soll auch transparent berichtet werden, wenn Länder die Bundesmittel anderweitig einsetzen. Zudem soll die Bundesberatungsstelle für Azubi-Wohnen zügig umgesetzt und mit mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt gefördert werden — statt der bisher vorgesehenen 300.000 Euro. Analog zur bestehenden Studienstarthilfe fordert der Antrag eine einmalige Azubistarthilfe von 1.000 Euro für bedürftige Auszubildende zur Finanzierung von Kaution und Erstausstattung. Beim Thema Chancengerechtigkeit für junge Menschen zeigt sich, dass parlamentarische Debatten zunehmend strukturelle Benachteiligungen bestimmter Gruppen in den Blick nehmen.
Mietrecht und BAföG: Weitere Forderungen
Der Antrag enthält auch mietrechtliche Forderungen: Gewinne bei der Untervermietung sollen durch eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausgeschlossen werden. Bei möblierter Vermietung sollen Grundmiete und Möblierungszuschlag künftig getrennt ausgewiesen und der Zuschlag am Zeitwert der Möbel gedeckelt werden — eine Regelung, die besonders WG-Suchenden zugutekäme. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Regionalisierung der BAföG-Wohnkostenpauschale, orientiert an den Stufen der Wohngeldverordnung, damit das Mietniveau vor Ort besser abgebildet wird. Bürokratische Hürden beim Bau auf Gewerbeflächen und bei der Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnheime sollen gemeinsam mit den Ländern abgebaut werden. Zur Kostensenkung im Wohnheimbau wird die Einführung eines rechtssicheren Gebäudetyps E vorgeschlagen, wie er in Hamburg und Schleswig-Holstein bereits erprobt wird. Die Grünen-Fraktion bewertet das fehlende bezahlbare Wohnangebot als ein Problem der Chancengerechtigkeit: Wer kein finanzkräftiges Elternhaus hat, dem stehen nach Einschätzung der Fraktion weniger Bildungs- und Aufstiegswege offen.
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Direkt betroffen sind Studierende und Auszubildende in Deutschland, insbesondere jene in Großstädten mit hohem Mietniveau. Laut Drucksache leben über 80 Prozent der Studierenden in Hochschulstädten, in denen die Mieten deutlich über der BAföG-Wohnkostenpauschale liegen. Auszubildende aus einkommensschwachen Haushalten sind besonders stark eingeschränkt, da die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr einem WG-Zimmerpreis von beispielsweise 640 Euro in Berlin gegenübersteht. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind betroffen, da fehlender Wohnraum die Besetzung von Ausbildungsstellen erschwert.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8122) ist am 22. September 2026 eingebracht worden. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung an, bevor das Plenum des Bundestages abstimmt.
- BAföG-Wohnkostenpauschale
- Ein pauschaler Betrag im Bundesausbildungsförderungsgesetz, der Studierenden für Wohnkosten gewährt wird — unabhängig von den tatsächlichen regionalen Mietpreisen.
- Programmlinie Junges Wohnen
- Ein Bundesförderprogramm zum Bau und zur Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende, das über die Länder abgewickelt wird.
- Gebäudetyp E
- Ein geplanter vereinfachter Baustandard ('E' für 'einfach'), der kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll, ohne Sicherheitsstandards abzusenken.
Wie hoch ist die BAföG-Wohnkostenpauschale aktuell?
Laut Drucksache liegt die BAföG-Wohnkostenpauschale nach der angekündigten Erhöhung bei 440 Euro — diese greift aber erst ab 1. April 2027. Die durchschnittliche WG-Zimmermiete beträgt rund 512 Euro, sodass monatlich durchschnittlich 72 Euro ungedeckt bleiben.
Was ist die geplante Azubistarthilfe?
Der Antrag fordert eine einmalige Azubistarthilfe von 1.000 Euro für bedürftige Auszubildende — analog zur bereits bestehenden Studienstarthilfe — um Kaution und Erstausstattung einer eigenen Wohnung zu finanzieren.
Wie viele Wohnheimplätze gibt es derzeit?
Bundesweit stehen laut Drucksache rund 241.000 Wohnheimplätze für Studierende und etwa 20.000 für Auszubildende zur Verfügung, während der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegt.

































































