- Über 70 Förderprogramme für Klimaziele erfasst
- Milliardenschwere Fördervolumen von 2019-2025
- Detaillierte regionale und GRW-Gebietsaufschlüsselung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage der Grünen-Fraktion zielt auf einen systematischen Überblick über alle Bundesförderprogramme, die zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen. Anlass ist die politische Debatte um die Wirksamkeit und regionale Verteilung der Bundesförderung. Die Fragesteller argumentieren, dass nur ausreichend dimensionierte und zielgerichtete Förderung negative Folgen für Klimaschutz und gesellschaftliche Stabilität vermeiden kann.
- 3,5 Milliarden Euro — BEG-Heizungsförderung 2019 an über 230.000 Antragsteller bewilligt
- 2019-2025 — Erfasster Zeitraum der Förderstatistiken mit jährlicher Aufschlüsselung nach Bundesländern
- 593 Millionen Euro — GRW-Fördervolumen 2019 für strukturschwache Regionen
- 16 Bundesländer — Vollständige regionale Aufschlüsselung aller Förderprogramme nach Ländern und GRW-Gebieten
Im Detail
Die Förderziele der in Frage 1 aufgeführten Programme folgen den Zweckbestimmungen der dafür im Bundeshaushalt ausgebrachten Titel und werden unter Beachtung der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezifisch unter anderem in Förderrichtlinien dargelegt.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5962
Die Bundesregierung hat eine umfassende Antwort zu über 70 Bundesförderprogrammen vorgelegt, die zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen sollen. Die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion erbrachte einen detaillierten Überblick über Fördervolumen von mehreren Dutzend Milliarden Euro im Zeitraum 2019-2025.
Was gilt aktuell?
Bundesförderprogramme sind nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezifisch in Förderrichtlinien dargelegt. Sie folgen den Zweckbestimmungen der jeweiligen Haushaltstitel. Die Programme verfolgen nicht notwendigerweise beide Zielsetzungen kumulativ – Klimaziele und gleichwertige Lebensverhältnisse – sondern sind meist auf einen Schwerpunkt ausgerichtet.
Milliardenschwere Heizungsförderung dominiert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt einen Großteil der Fördermittel dar. Allein die Heizungsförderung hat 2019 rund 3,5 Milliarden Euro an 231.032 Antragsteller bewilligt. Bayern und Nordrhein-Westfalen erreichten die höchsten Volumina, während sich die Förderung ungleichmäßig über die Bundesländer verteilt.
Regionale Unterschiede bei der Mittelverteilung
Die Drucksache zeigt regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme von Fördermitteln auf. Strukturschwache Regionen erhalten teilweise gezielt höhere Förderquoten über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Das GRW-Fördervolumen betrug 2019 etwa 593 Millionen Euro Bundesanteil.
Nationale Klimaschutzinitiative weit verbreitet
Mit 236 Millionen Euro hat die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) 2019 über 4.700 Projekte in allen Bundesländern gefördert. Finanzschwache Kommunen erhalten dabei erhöhte Förderquoten zur Unterstützung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Antragsteller aus Braunkohlerevieren werden finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Digitalisierung und Innovation gefördert
Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) haben 2019 über 566 Millionen Euro an knapp 3.900 Projekte verteilt. Die Nachfrage kommt sowohl aus wirtschaftsstarken Bundesländern als auch aus strukturschwachen Gebieten. Ostdeutsche Länder sind ebenfalls stark vertreten.
Evaluierung und Wirksamkeitskontrolle
Die Bundesregierung führt für die Programme eine Erfolgskontrolle durch. Bei der NKI wird beispielsweise die erzielte Treibhausgasminderung je Projekt berechnet. Ein Nachsteuerungsmechanismus beim Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sorgt für regelmäßige Weiterentwicklung basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Evaluierungen.
Weiterlesen:
- Begriff erklärt: Antrag
- Grüne Bundestagsanträge von Wissenschaft bis Klimaschutz
Betroffen sind alle Antragsteller von Bundesförderprogrammen: Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen, die Mittel für Klimaschutz-, Energie- oder Regionalprojekte beantragen. Besonders strukturschwache Regionen stehen im Fokus der Analyse.
Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage vollständig mit einem umfangreichen tabellarischen Anhang. Sie verweist darauf, dass nicht alle Programme kumulativ auf Klimaziele und gleichwertige Lebensverhältnisse ausgerichtet sind.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 13.05.2026)
- ANK
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Bundesförderprogramm zur Stärkung der Klimaschutzwirkung von Ökosystemen
- BEG
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – zentrales Förderprogramm für Heizungstausch und Gebäudesanierung
- GRW-Gebiete
- Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, eingeteilt in C-, D- und N-Gebiete nach Strukturschwäche
Welche Förderprogramme sind erfasst?
Über 70 Programme von ANK über BEG bis zu regionalen Innovationsprogrammen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesländern und GRW-Gebieten.
Wie hoch ist das Gesamtvolumen?
Die Antwort enthält Fördervolumen von mehreren Dutzend Milliarden Euro für den Zeitraum 2019-2025, aufgeteilt auf verschiedene Programme.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































