- 25 Fragen zu Greenwashing-Schutz bei neuen Altersdepots
- EU-Offenlegungsverordnung soll Transparenz schaffen
- BaFin-Chef warnt vor schwachen Nachhaltigkeitskriterien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6413 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 27. März 2026 beschloss der Bundestag die Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Ab 2027 ersetzt ein neues System die Riester-Rente, erstmals mit staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Der Bundesrat forderte bereits, dass Anleger auch nachhaltige Varianten wählen können sollten.
Im Detail
Viele Anlegerinnen und Anleger wünschen sich, dass ihre Kapitalanlage Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes berücksichtigt.
— Begründung BT-Drs. 21/6413
Die Grünen-Fraktion hat 25 detaillierte Fragen zur Vermeidung von Greenwashing bei den neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepots gestellt. Die Riester-Reform, die der Bundestag am 27. März 2026 beschloss, führt ab 2027 erstmals Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie ein.
Irreführende Nachhaltigkeitswerbung bereitet den Grünen Sorgen. Viele Anleger wünschen sich umweltfreundliche Kapitalanlagen, doch nicht alle als nachhaltig beworbenen Finanzprodukte halten ihre Versprechen. Die Fraktion befürchtet, dass Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte mit falschen Umweltversprechen bewerben könnten.
EU-Regulierung gegen Greenwashing
Die EU-Finanzmarktaufsicht ESMA hat im Mai 2025 Leitlinien erlassen. Diese geben genau vor, welche Kriterien Fonds erfüllen müssen, wenn sie mit Begriffen wie ’nachhaltig‘, ‚grün‘ oder ‚klimafreundlich‘ werben. Fondsanbieter müssen fossile Unternehmen aus ihrem Portfolio ausschließen. Eine Studie von Finanzwende zeigt bereits Wirkung – einige Fonds verkauften fossile Wertpapiere, andere benannten sich um.
BaFin-Chef Mark Branson warnt jedoch vor Schlupflöchern. Bei der geplanten Produktkategorie ‚ESG-Grundlagen‘ sieht er zu viele Möglichkeiten, Investitionen aufzunehmen, deren Nachhaltigkeitswert zweifelhaft ist. Wenig ambitionierte Produkte könnten nach der EU-Reform weiterhin als nachhaltig vermarktet werden.
Was gilt aktuell?
Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz findet sich bislang kein Bezug auf die EU-Regulierung zur Transparenz bei Nachhaltigkeitsinformationen. Anbieter müssen lediglich jährlich schriftlich informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Konkrete Standards oder Kontrollen fehlen.
Konkrete Fragen der Grünen
Die Fraktion will unter anderem wissen: Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Anbieter Anlageprodukte als nachhaltig oder wirkungsorientiert bewerben, ohne dass die Investitionen den Verbrauchererwartungen entsprechen? Welche Rolle wird die BaFin bei der Überwachung nachhaltigkeitsbezogener Werbeaussagen übernehmen? Die Regierung soll zusätzliche Anforderungen zur Vermeidung von Greenwashing planen.
Die Grünen sehen kritisch, dass das PRIIPS-Basisinformationsblatt aktuell keine Nachhaltigkeitsinformationen aus der EU-Offenlegungsverordnung enthält. Eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Informationspflichten ist notwendig.
Wissenschaftliche Begleitung gefordert
Die Grünen fragen auch, ob die Bundesregierung die Entwicklung des Marktes für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge wissenschaftlich begleiten will. Nachhaltigkeitsmerkmale, Greenwashing-Risiken und das Verbraucherverständnis sollen dabei untersucht werden. Der Bundestag soll regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
Die Bundesregierung muss bis zum 2. Juli 2026 antworten. Die Antwort wird zeigen, wie die Regierung das Greenwashing-Thema bewertet und welche konkreten Schutzmaßnahmen für Verbraucher geplant sind.
Weiterlesen:
- Riester-Reform 2027: Staatliches Standarddepot kommt
- Arbeitslosenversicherung: Grüne fordern neue Reform 2026
Betroffen sind alle künftigen Sparer der neuen Altersvorsorgedepots ab 2027, die auf nachhaltige Geldanlagen Wert legen. Sie könnten irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen ausgesetzt sein.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 25 Fragen zu beantworten. Antwortfrist ist der 2. Juli 2026. Die Antwort wird zeigen, welche konkreten Schutzmaßnahmen gegen Greenwashing geplant sind.
- Greenwashing
- Irreführende Werbung mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen, die nicht eingehalten werden.
- ESMA-Leitlinien
- Regeln der EU-Finanzmarktaufsicht, die vorgeben, welche Kriterien Fonds erfüllen müssen, um sich 'nachhaltig' zu nennen.
Was ist Greenwashing bei Finanzprodukten?
Wenn Anbieter ihre Produkte als nachhaltig bewerben, ohne dass die Investitionen tatsächlich umweltfreundlich sind oder den Erwartungen der Verbraucher entsprechen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6413 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































