- 187 BImA-Liegenschaften bundesweit vom Umwandlungsmoratorium betroffen
- Kommunen haben bereits rund 12 Mio. Euro in Erschließungsplanungen investiert
- Linke fragt nach Kostenerstattung und Bundeswehr-Nutzungsplänen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6513 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Herbst 2025 verhängte die Bundesregierung ein Umwandlungsmoratorium für ehemalige Militärliegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Bundesweit sind nach Angaben der Drucksache 187 Flächen betroffen. Hintergrund ist die veränderte Sicherheitslage und der gestiegene Bedarf der Bundeswehr an Liegenschaften für eine mögliche Wiedernutzung. Kommunen, die auf Basis früherer Zusagen bereits konkrete Planungen für Wohnungsbau, Gewerbegebiete oder touristische Nutzungen gestartet hatten, müssen diese nun aussetzen.
- 187 Liegenschaften — bundesweit vom Umwandlungsmoratorium betroffen, alle im Eigentum der BImA
- ca. 12 Mio. Euro — von Kommunen bereits aufgewendete Erschließungs- und Planungskosten laut Medienberichten
- 21 Fragen — stellt Die Linke zur Situation in Rheinland-Pfalz, von Flächenliste bis Schadensersatz
- Herbst 2025 — Verhängung des Moratoriums durch die Bundesregierung
Im Detail
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6513
Rund 187 ehemalige Militärliegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dürfen seit Herbst 2025 nicht mehr in zivile Nutzung umgewandelt werden. Das von der Bundesregierung verhängte Umwandlungsmoratorium trifft besonders Kommunen in Rheinland-Pfalz, die teils jahrelang an konkreten Projekten für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen und Freizeitnutzungen gearbeitet hatten. Laut Medienberichten belaufen sich die bereits aufgewendeten Erschließungskosten der betroffenen Kommunen auf rund 12 Mio. Euro — Gelder, die nun vorerst keine Verwertung finden.
Militärliegenschaften-Moratorium: Was gilt aktuell?
Bis zum Herbst 2025 konnten ehemalige Bundeswehrflächen, die nicht mehr militärisch benötigt wurden, über die BImA an Kommunen oder private Investoren übertragen werden. Dieses Verfahren der sogenannten Konversion — also der Umwandlung von Militärflächen in zivile Nutzung — war seit den 1990er Jahren gängige Praxis und hatte vielen Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, auf innerstädtischen Brachflächen neue Quartiere oder Gewerbegebiete zu entwickeln. Mit dem Umwandlungsmoratorium hat die Bundesregierung diesen Prozess für 187 Liegenschaften bundesweit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Kommunen unter Druck: Planungen eingefroren
Besonders betroffen sind Kommunen, die bereits konkrete Planungsschritte eingeleitet hatten — von Bebauungsplänen über Erschließungsarbeiten bis hin zu Verträgen mit privaten Unternehmen. Nach Angaben aus der Drucksache 21/6513 sehen sich zahlreiche Gemeinden in Rheinland-Pfalz nun gezwungen, ihre Projekte auszusetzen. Offen ist dabei nicht nur die Frage, ob und wie die entstandenen Planungskosten erstattet werden, sondern auch, ob Schadensersatzansprüche von beauftragten Unternehmen auf die Kommunen zukommen könnten — oder ob der Bund diese übernimmt.
Die Fraktion Die Linke hat dazu am 8. Juni 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6513) eingereicht, unterzeichnet von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und weiteren 27 Abgeordneten. In insgesamt 21 Fragen erkundigt sich die Fraktion nach den konkreten Flächen in Rheinland-Pfalz mit Adresse und Größe, den Auswahlkriterien für das Moratorium, der Umweltbelastung der betroffenen Geländen, dem Umgang mit laufenden Verträgen und Schadensersatzforderungen sowie den militärischen Nutzungsplänen der Bundeswehr und dem vorgesehenen Zeitrahmen für eine mögliche Reaktivierung.
Kostenerstattung und Transparenz im Fokus
Ein zentraler Aspekt der Anfrage betrifft die finanzielle Verantwortung: Die Abgeordneten fragen explizit, ob Kommunen die entstandenen Planungskosten vom Bund oder der Bundeswehr erstattet bekommen und ob betroffene Gemeinden überhaupt über die Konsequenzen informiert wurden. Darüber hinaus interessiert die Fraktion, in welchem Umfang Kommunen bereits mit der Konversion begonnen hatten und welche Folgekosten aus abgebrochenen Projekten entstehen. Auch die künftige Kommunikation zwischen Bund, BImA und betroffenen Kommunen sowie die parlamentarische Berichterstattung auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene werden thematisiert.
Hintergrund des Moratoriums ist die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa und der gestiegene Bedarf der Bundeswehr an verfügbaren Liegenschaften. Die Bundesregierung prüft offenbar, welche Flächen für eine militärische Reaktivierung in Frage kommen — ohne dass bislang konkrete Nutzungspläne öffentlich bekannt sind. Genau das ist ein weiterer Kritikpunkt der Anfrage: Die Kommunen wissen nicht, ob und wann ihre Flächen tatsächlich von der Bundeswehr genutzt werden sollen oder ob das Moratorium möglicherweise wieder aufgehoben wird. Die Bundesregierung hat nun bis zum 7. Juli 2026 Zeit, die 21 Fragen zu beantworten.
Vergleichbare Konflikte zwischen militärischen Bedarfen und kommunaler Entwicklungsplanung beschäftigen den Bundestag bereits in anderen Themenbereichen — etwa beim Umgang mit Infrastruktur und langfristigen Verzögerungen bei Bundesliegenschaften wie Asse II. Grundsätzliche Fragen zur Nutzung und Belastung von Bundesflächen berühren ähnliche Abwägungen zwischen nationalen und kommunalen Interessen.
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Unmittelbar betroffen sind Kommunen in Rheinland-Pfalz, die auf ehemaligen Bundeswehrgeländen Wohnungen, Gewerbeflächen oder Freizeiteinrichtungen geplant hatten. Darüber hinaus sind beauftragte Planungs- und Erschließungsunternehmen betroffen, die bereits erbrachte Leistungen möglicherweise nicht erstattet bekommen. Bundesweit erstreckt sich das Moratorium auf 187 BImA-Liegenschaften.
Die Kleine Anfrage wurde am 8. Juni 2026 eingereicht und ist am 16. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6513 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 7. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- BImA
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet das Immobilienvermögen des Bundes, darunter ehemalige Militärliegenschaften.
- Umwandlungsmoratorium
- Vorübergehender Stopp der Umwidmung von Bundesliegenschaften in zivile Nutzung, um eine mögliche Rücknutzung durch die Bundeswehr offenzuhalten.
- Konversion
- Umwandlung ehemaliger Militärflächen in zivile Nutzungen wie Wohngebiete, Gewerbe oder Freizeitanlagen.
Was ist das Umwandlungsmoratorium?
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 verfügt, dass 187 ehemalige Militärliegenschaften im Eigentum der BImA vorerst nicht in zivile Nutzung umgewandelt werden dürfen.
Warum sind Kommunen finanziell betroffen?
Laut Medienberichten haben Kommunen bereits rund 12 Mio. Euro für Erschließungsarbeiten ausgegeben, die nun vorerst keine Verwertung finden.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Fraktion stellt 21 Fragen zu betroffenen Flächen in Rheinland-Pfalz, möglicher Kostenerstattung, Bundeswehr-Nutzungsplänen und künftiger Kommunikation mit den Gemeinden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6513 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































