- Rückholung 2033 gescheitert — frühestens 2039 Beginn möglich
- Jahreskosten 2026 auf 268,8 Mio. Euro gestiegen
- 126.000 Fässer Atommüll lagern in instabilem Salzbergwerk
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6371 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Schachtanlage Asse II in Niedersachsen wurde zwischen 1967 und 1978 als Versuchsendlager für radioaktive Abfälle genutzt. Seit Bekanntwerden erheblicher Stabilitätsprobleme — darunter unkontrollierter Salzwasserzutritt — ist die Rückholung der eingelagerten Abfälle gesetzlich im Atomgesetz (§ 57b AtG) vorgeschrieben. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist seit 2017 operativ für das Projekt verantwortlich; das BMUKN übt die Fach- und Rechtsaufsicht aus. Der ursprüngliche Rückholplan aus dem Jahr 2020 sah den Bergungsbeginn für 2033 vor. Am 14. April 2026 erklärte die BGE öffentlich, dass dieser Termin nicht mehr haltbar ist.
- 126.000 Fässer / 47.000 m³ — Menge der zwischen 1967 und 1978 eingelagerten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Asse II
- 268,8 Mio. Euro (geplant 2026) — Jahreskosten des Projekts gemäß BGE-Wirtschaftsplan; 2022 lagen die Istkosten noch bei 153,8 Mio. Euro
- 4,7 Mrd. Euro (±30 %) — Bisherige BGE-Kostenschätzung für die Vorbereitungsphase der Rückholung einschließlich Offenhaltung; Gesamtkosten bis zur Stilllegung sind laut Bundesregierung weiterhin nicht schätzbar
- ca. 50 % — Anteil der für Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager benötigten Grundstücksfläche, der bislang per Kaufvertrag gesichert werden konnte
- mindestens 2039 — Frühester möglicher Betriebsbeginn der Schachtförderanlage Asse 5, ohne die keine Rückholung starten kann
Im Detail
Das Jahr 2033 als Termin für den Beginn der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nicht mehr darstellbar und ein neuer Rückholbeginn kann noch nicht valide genannt werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6371, Seite 6
Rund 126.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiver Abfälle lagern im maroden Salzbergwerk Asse II in Niedersachsen — und der Termin für ihre Bergung ist endgültig geplatzt. Die Bundesregierung hat in der Drucksache 21/6371 vom 9. Juni 2026 auf 35 Detailfragen der AfD-Fraktion geantwortet und dabei offiziell bestätigt, was sich seit Monaten abgezeichnet hatte: Der gesetzlich angestrebte Rückholbeginn im Jahr 2033 ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht mehr darstellbar. Frühestens 2039 könnte die Schachtförderanlage des neu zu bauenden Schachts Asse 5 betriebsbereit sein — eine Verzögerung von mindestens sechs Jahren gegenüber dem Rückholplan 2020.
Kosten steigen, Gesamtschätzung bleibt unmöglich
Während der neue Zeitplan noch offen bleibt, wachsen die Projektkosten stetig. Laut Wirtschaftsplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sind für das Jahr 2026 Gesamtkosten von rund 268,8 Mio. Euro veranschlagt. Im Jahr 2022 lagen die tatsächlichen Istkosten noch bei 153,8 Mio. Euro — ein Anstieg von rund 75 Prozent in vier Jahren. Allein die Sachkosten stiegen von 49,1 Mio. Euro (2022) auf geplante 99,9 Mio. Euro (2026). Eine belastbare Gesamtkostenabschätzung bis zur endgültigen Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist laut Bundesregierung weiterhin nicht möglich: Erst wenn die Rückholplanung detailliert und die Stilllegungsmaßnahmen bekannt sind, können Aufwand und Dauer geschätzt werden. Die BGE hatte bislang öffentlich Vorbereitungskosten von rund 4,7 Mrd. Euro mit einer Unsicherheit von 30 Prozent kommuniziert — die Kosten der eigentlichen Rückholung und Stilllegung sind darin nicht enthalten.
Asse II: Was gilt aktuell?
Das Atomgesetz (§ 57b AtG) verpflichtet dazu, die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen und vor der Stilllegung die eingelagerten radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Seit 2017 ist die BGE als bundeseigene GmbH operativ verantwortlich. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) übt die Fach- und Rechtsaufsicht aus und vertritt den Bund als Alleingesellschafterin der BGE. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Aufsichtsbehörde. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Der erste Genehmigungsantrag (Antragskomplex I) wurde am 30. Juni 2025 in Niedersachsen eingereicht.
Salzwasser-Problem und geologische Lage
Ein zentrales Risiko bleibt der Salzwasserzutritt ins Bergwerk. Seit August 2022 verringerte sich die Lösungsfassung an der Hauptfassungsstelle auf der 658-Meter-Sohle kontinuierlich; im Oktober 2024 versiegte diese Fassungsstelle vollständig. Die Zutrittslösungen migrierten in tiefere Grubenbaue. Seit März 2026 erfolgt die Lösungsfassung wieder auf der 658-Meter-Sohle. Die BGE erklärte im Februar 2026, die Fassung sei „nach wie vor kein stabiles System“. Als Notfallmaßnahme plant die BGE, rund 1,2 Mio. Kubikmeter Magnesiumchlorid-Lösung vorzuhalten: für Beschaffung und Transport werden rund 173 Mio. Euro veranschlagt, für die Kavernensicherung über 30 Jahre weitere rund 321 Mio. Euro. Die Rückholung hält die Bundesregierung gleichwohl nach aktuellem Erkenntnisstand für die sicherste Lösung.
Grundstückserwerb und Genehmigungsverfahren
Für den Bau des neuen Schachts Asse 5 konnten alle benötigten Grundstücke durch Kauf- und Tauschgeschäfte erworben werden. Für die geplante Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager sind jedoch erst rund 50 Prozent der benötigten Fläche gesichert. Die Feldinteressenschaft Remlingen hat nach Angaben der Bundesregierung ihre Verkaufsbereitschaft für die restlichen Flächen weiterhin nicht erklärt. Die Raumverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben wurde am 30. Juni 2025 mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
Parlamentarische Steuerung und Transparenz
Auf mehrere Fragen zur ministeriellen Steuerung des Projekts verweist die Bundesregierung konsequent auf die operative Zuständigkeit der BGE. Konkrete Steuerungsentscheidungen des BMUKN nach Bekanntwerden der Terminprobleme nennt die Antwort nicht. Die Auflistung verfehlter Meilensteine der Jahre 2022 bis 2025 will die BGE erst noch erstellen und veröffentlichen. Das BMUKN hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages in den Jahren 2022 bis 2024 jährlich über den Projektfortgang berichtet. Ähnliche Fragen zur Projektsteuerung und Transparenz beschäftigen den Bundestag auch in anderen großen Infrastrukturprojekten, wie etwa beim Deutschlandfonds mit 30 Mrd. Euro Garantien, bei dem ebenfalls Kontrollfragen im Raum stehen. Das Asse-Projekt bleibt damit eines der technisch komplexesten und kostenmäßig noch am wenigsten bezifferbaren Vorhaben des Bundes.
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Unmittelbar betroffen sind die Bevölkerung und Gemeinden im Raum Remlingen/Wolfenbüttel in Niedersachsen sowie die Beschäftigten der BGE am Standort. Mittelbar betreffen die steigenden Projektkosten alle Steuerzahler, da das Projekt vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird (Einzelplan 16, Kapitel 1603).
Bei mehreren Fragen zur ministeriellen Steuerung und Projektsteuerung (Fragen 3, 25, 26, 27) verweist die Bundesregierung konsequent auf die operative Zuständigkeit der BGE als GmbH. Konkrete Steuerungsentscheidungen des BMUKN werden nicht benannt. Frage 2 zur Auflistung verfehlter Meilensteine wird mit dem Hinweis beantwortet, die BGE erstelle diese Auflistung erst noch. Bei Frage 30 verweigert die Bundesregierung die Angabe der Bearbeitungsdauern mit Verweis auf Bürokratievermeidung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 09.06.2026) AfD hinterfragt Asse-Chaos: Atommuell-Bergung um Jahre verschoben →
- BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH)
- Bundeseigene GmbH, die seit 2017 operativ für die Schachtanlage Asse II, die Suche nach einem Endlager und weitere Nuklearentsorgungsaufgaben des Bundes zuständig ist.
- MAW-Abfälle
- Mittelradioaktive Abfälle (medium active waste). In Asse II lagern 1.293 Fässer mit MAW in der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Sohle.
- Lösungszutritt
- Eindringen von salzhaltigen Grundwässern (Lösungen) in das Grubengebäude. Ein unkontrollierbarer Lösungszutritt wäre der Hauptauslöser für eine Notfallflutung des Bergwerks.
Wann beginnt die Rückholung der Abfälle aus Asse II?
Der frühere Zieltermin 2033 ist laut Bundesregierung nicht mehr haltbar. Frühestens 2039 könnte die Schachtförderanlage des neuen Schachts Asse 5 betriebsbereit sein — das wäre eine Verzögerung von mindestens sechs Jahren gegenüber dem Rückholplan 2020.
Was kostet das Projekt Asse II pro Jahr?
Laut Wirtschaftsplan der BGE sind für 2026 Gesamtkosten von rund 268,8 Mio. Euro geplant. Im Jahr 2022 lagen die tatsächlichen Kosten noch bei 153,8 Mio. Euro.
Ist eine Flutung des Bergwerks als Alternative geplant?
Die Flutung mit Magnesiumchlorid-dominierter Lösung ist Teil der Notfallplanung. Die Bundesregierung hält die Rückholung nach aktuellem Stand weiterhin für die sicherste Lösung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6371 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































