- Kein bundesweites Lagebild zu Paralleljustiz existiert bisher
- 24 Fragen an Bundesregierung zu Dunkelfeldern und Clanstrukturen
- Nordrhein-Westfalen veröffentlichte bislang einziges LKA-Lagebild
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6554 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nordrhein-Westfalen hat als bislang einziges Bundesland ein Lagebild des Landeskriminalamts zum Thema Paralleljustiz veröffentlicht. Dieses beschreibt erhebliche Dunkelfelder, Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung und mögliche Beeinflussungen staatlicher Strafverfolgung. Auf Bundesebene fehlt eine vergleichbare systematische Auswertung. Die AfD-Fraktion hatte das Thema bereits in der 19. Wahlperiode mit zwei Kleinen Anfragen (BT-Drs. 19/4150 und 19/4232) in den Bundestag eingebracht.
Im Detail
Ein bundesweites Lagebild oder eine bundeseinheitliche statistische Erfassung existieren nach Kenntnis der Fragesteller bislang nicht.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6554
Paralleljustiz — die Regelung von Konflikten innerhalb abgeschotteter Gruppen außerhalb staatlicher Gerichte — steht erneut auf der Agenda des Deutschen Bundestages. Die AfD-Fraktion hat am 2. Juni 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6554) an die Bundesregierung gerichtet, in der sie 24 Fragen zu Ausmaß, Erfassung und Bekämpfung des Phänomens stellt. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Was ist Paralleljustiz?
Unter Paralleljustiz verstehen Sicherheitsbehörden die Praxis, Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern durch eigene, informelle Strukturen zu lösen. Dazu zählen laut den Fragestellern Einschüchterungen von Geschädigten und Zeugen, informelle „Schlichtungen“ durch sogenannte Friedensrichter, finanzielle Ausgleichszahlungen sowie gezielte Einflussnahme auf Ermittlungs- und Strafverfahren. Das Phänomen tritt nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden insbesondere in abgeschotteten Clan-, Milieu- und Parallelstrukturen auf.
Kein bundesweites Lagebild zu Paralleljustiz
Ein zentrales Problem, das die Anfrage aufwirft: Ein bundesweites Lagebild zur Paralleljustiz existiert nach Kenntnis der Fragesteller bislang nicht. Das einzige veröffentlichte Lagebild eines Landeskriminalamts stammt aus Nordrhein-Westfalen. Es beschreibt erhebliche Dunkelfelder, Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung und mögliche Beeinflussungen staatlicher Strafverfolgung. Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, ob weitere Bundesländer über vergleichbare strukturierte Auswertungen verfügen und ob die Bundesregierung die Erstellung eines bundesweiten Lagebilds plant.
24 Fragen an die Bundesregierung
Die Kleine Anfrage umfasst insgesamt 24 Fragen, die verschiedene Dimensionen des Phänomens abdecken. Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben über:
- Die Arbeitsdefinition, mit der sie den Begriff Paralleljustiz verwendet
- Erkenntnisse des Bundeskriminalamts zu informellen Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte
- Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Clanstrukturen sowie Organisierter Kriminalität
- Einschüchterungen oder Bedrohungen von Geschädigten und Zeugen
- Die Rolle informeller „Friedensrichter“ und Vermittler
- Maßnahmen zum Schutz von Zeugen und Geschädigten
- Gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Erfassung rechtsstaatswidriger Strukturen
- Digitale Kommunikationsstrukturen im Zusammenhang mit informellen Konfliktregelungen
Was gilt aktuell?
Eine bundeseinheitliche statistische Erfassung des Phänomenbereichs Paralleljustiz gibt es derzeit nicht. Zuständig für die Strafverfolgung sind in Deutschland primär die Länder. Das Bundeskriminalamt kann nur dann tätig werden, wenn entsprechende bundesrechtliche Zuständigkeiten greifen — etwa bei Organisierter Kriminalität. Die Fragesteller sehen in der fehlenden bundesweiten Datenbasis eine Gefahr für das staatliche Gewaltmonopol und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen.
Hintergrund der Paralleljustiz-Debatte
Das Thema ist politisch nicht neu: Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 19. Wahlperiode zwei Kleine Anfragen zur Paralleljustiz eingereicht (BT-Drs. 19/4150 und 19/4232). Mit der erneuten Anfrage in der 21. Wahlperiode wollen die Fragesteller insbesondere neue Erkenntnisse der Bundesregierung erfragen. Im Hintergrund steht die Debatte über abgeschottete Milieus, in denen staatliche Strafverfolgung nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden zunehmend schwieriger durchzusetzen ist. Das NRW-Lagebild hatte seinerzeit Aufmerksamkeit erregt, weil es erstmals systematisch beschrieb, wie Clan-Strukturen die Arbeit von Ermittlern behindern können.
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Betroffen sind vor allem Geschädigte und Zeugen in Fällen, in denen informelle Schlichter oder Clan-Strukturen staatliche Strafverfolgung zu unterlaufen versuchen. Indirekt betroffen ist die gesamte Bevölkerung, da das staatliche Gewaltmonopol und das Vertrauen in die Justiz berührt werden.
Die Kleine Anfrage wurde am 2. Juni 2026 eingereicht und am 18. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6554 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten — die Frist endet voraussichtlich am 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Paralleljustiz
- Informelle Regelung von Konflikten außerhalb staatlicher Gerichte, etwa durch Clan-Älteste oder sogenannte Friedensrichter, die staatliche Strafverfolgung ersetzen oder behindern.
- Lagebild
- Systematische Auswertung und Lagedarstellung einer Sicherheitsbehörde zu einem bestimmten Kriminalitätsphänomen, um Ausmaß, Strukturen und Handlungsbedarf zu beschreiben.
- Gewaltmonopol
- Das ausschließliche Recht des Staates, physischen Zwang rechtmäßig anzuwenden und Konflikte verbindlich zu entscheiden — Grundlage jedes demokratischen Rechtsstaats.
Was versteht man unter Paralleljustiz?
Paralleljustiz bezeichnet die Praxis, Konflikte innerhalb abgeschotteter Gruppen außerhalb staatlicher Gerichte durch eigene Regeln, informelle Schlichter oder Einschüchterung zu lösen, anstatt staatliche Strafverfolgung zuzulassen.
Gibt es ein bundesweites Lagebild zu Paralleljustiz?
Nach Kenntnis der anfragenden Fraktion existiert bislang kein bundesweites Lagebild. Das einzige veröffentlichte Lagebild eines Landeskriminalamts stammt aus Nordrhein-Westfalen.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist bei Kleinen Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 2. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft demnach bis zum 9. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6554 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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