- 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften beziehen im Mai 2026 Bürgergeld
- Monatlicher Zahlungsanspruch lag im März 2025 bei 3,9 Mrd. Euro
- 17 Fragen zu Kosten, Empfängerstruktur und Regelbedarfsstufen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6544 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich als Bürgergeld bekannt. Im März 2025 betrug der Gesamtbetrag der monatlichen Zahlungsansprüche aller Bedarfsgemeinschaften 3,9 Milliarden Euro, wie aus einer früheren Drucksache (BT-Drs. 21/1069) hervorgeht. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist ein zentraler Indikator für die Entwicklung der Sozialausgaben des Bundes. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht dazu monatlich aktuelle Eckwerte.
- 2,8 Millionen — Bedarfsgemeinschaften im SGB II im Mai 2026 laut Bundesagentur für Arbeit.
- 5,2 Millionen — Regelleistungsberechtigte im SGB II im Mai 2026.
- 3,9 Mrd. Euro — Gesamter monatlicher Zahlungsanspruch aller Bedarfsgemeinschaften im März 2025.
- 1.349 Euro — Durchschnittlicher monatlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft im März 2025.
- 594 Euro — Anteil der Unterkunftskosten am durchschnittlichen monatlichen Zahlungsanspruch im März 2025.
Im Detail
Der monatliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften lag im März 2025 bei 3,9 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft lag im März 2025 bei 1 349 Euro (darunter 594 Euro für die Kosten der Unterkunft).
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6544
Rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland haben im Mai 2026 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II – dem Bürgergeld. Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6544 vom 18. Juni 2026 insgesamt 17 Fragen an die Bundesregierung gestellt, die ein vollständiges statistisches Bild der Bürgergeld-Ausgaben in den Jahren 2025 und 2026 zeichnen sollen.
Ausgangspunkt der Anfrage sind bereits bekannte Eckdaten: Im März 2025 betrug der monatliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche aller Bedarfsgemeinschaften 3,9 Milliarden Euro. Der Durchschnittswert je Bedarfsgemeinschaft lag bei 1.349 Euro, wovon allein 594 Euro auf die anerkannten Kosten der Unterkunft entfielen. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt sich daraus ein Volumen von knapp 47 Milliarden Euro – allein für die laufenden Zahlungsansprüche.
Bürgergeld-Ausgaben: Welche Daten werden abgefragt?
Die 17 Fragen der Anfrage sind umfassend und verlangen detaillierte Aufschlüsselungen nach Bundesland, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Haushaltstyp. Konkret fragt die AfD-Fraktion nach:
Verwaltungskosten (Frage 1): Wie hoch waren 2025 die Verwaltungskosten für die Durchführung des SGB II, und wie hoch fielen diese pro Bedarfsgemeinschaft aus? Die Verwaltungskosten des SGB II werden vom Bund getragen und sind ein eigener, erheblicher Kostenblock neben den Transferleistungen selbst.
Empfängerstruktur (Fragen 2, 4–7): Anzahl und Anteil der Regelleistungsberechtigten sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden nach Staatsangehörigkeit differenziert abgefragt – darunter Deutsche, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Westbalkanstaaten, der Ukraine sowie den Top-8-Asylherkunftsländern. Zusätzlich wird nach Bedarfsgemeinschaftstyp unterschieden: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder und Partner-BG mit Kindern.
Zahlungsansprüche nach Altersgruppen (Frage 5): Die Anfrage verlangt eine Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche nach Altersgruppen von 15 bis 65 Jahren und älter, jeweils kombiniert mit der Staatsangehörigkeits-Differenzierung.
Unterkunftskosten (Fragen 8–12): Neben dem Gesamtbetrag für die Kosten der Unterkunft wird auch nach den einzelnen Komponenten gefragt – Nettokaltmiete, laufende Betriebskosten, Heizkosten und einmalige Kosten der Unterkunft. Alle Positionen sollen ebenfalls nach Staatsangehörigkeit und Bedarfsgemeinschaftstyp aufgeschlüsselt werden.
Regelbedarfsstufen (Fragen 16–17): Abschließend fragt die Fraktion nach dem aktuellen Regelbedarf in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6 sowie nach dem rechnerisch für Lebensmittel und Getränke verbleibenden Betrag innerhalb der Regelbedarfsstufe 1.
Was gilt aktuell?
Das Bürgergeld löste im Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Die Regelbedarfsstufe 1 – maßgeblich für alleinstehende Erwachsene – wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 angepasst. Zusätzlich zu den Regelleistungen erhalten Bedarfsgemeinschaften Zuschüsse zu den tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten, soweit diese angemessen sind. Die Gesamtausgaben des Bundes für das SGB II setzen sich also aus Transferleistungen, Unterkunftskosten und Verwaltungsausgaben zusammen – die Anfrage zielt darauf ab, alle drei Bereiche für 2025 detailliert zu erfassen.
Die Diskussion über die Kosten des Bürgergelds ist politisch eng verknüpft mit Fragen zur Zusammensetzung der Empfänger. Laut Bundesagentur für Arbeit stammten zuletzt erhebliche Anteile der Leistungsberechtigten aus dem Ausland, darunter Geflüchtete aus der Ukraine. Die genauen Zahlen für 2025 – die die Anfrage abruft – liegen der Öffentlichkeit bislang nicht vollständig aufgeschlüsselt vor. Ähnliche Fragen zum Fehlen bundesweiter Lagebilder stellen sich auch in anderen Politikfeldern.
Parallel dazu berät die Innenministerkonferenz über Maßnahmen gegen Sozialleistungsbetrug und eine Einschränkung des Bürgergeld-Zugangs für EU-Bürger – ein Thema, das auch die CDU bei der Innenministerkonferenz aufgreift. Das zeigt, wie breit die politische Debatte über die Ausgestaltung des SGB II derzeit geführt wird.
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- CDU kopiert Forderungen der AfD-Fraktion
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Unmittelbar betroffen sind rund 5,2 Millionen Regelleistungsberechtigte in etwa 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften bundesweit. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahler, da die Bürgergeld-Ausgaben aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
AfD: Die Fraktion thematisiert parallel den Bürgergeld-Zugang für EU-Bürger und Sozialleistungsbetrug. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, die CDU kopiere Forderungen der AfD bei der Innenministerkonferenz. Pressemitteilung lesen →
Die Kleine Anfrage wurde am 18. Juni 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/6544). Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten – die Antwortfrist läuft bis zum 9. Juli 2026. Die Antwort wird anschließend als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Bedarfsgemeinschaft
- Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und deren Bedarf gemeinsam ermittelt wird – zum Beispiel ein Paar mit Kindern.
- Regelleistungsberechtigte
- Personen, die Anspruch auf Regelleistungen im Rahmen des SGB II haben, also auf den monatlichen Grundbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts.
- Regelbedarfsstufen
- Das SGB II kennt sechs Regelbedarfsstufen, die je nach Haushaltsgröße und Alter unterschiedlich hohe Leistungsbeträge festlegen – von der Vollzahlung für Alleinstehende bis zu reduzierten Sätzen für Kinder.
Wie viele Menschen beziehen derzeit Bürgergeld?
Im Mai 2026 lagen laut Drucksache rund 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 5,2 Millionen Regelleistungsberechtigten vor.
Wie hoch ist der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch je Haushalt?
Im März 2025 betrug der durchschnittliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 1.349 Euro, davon 594 Euro für Unterkunftskosten.
Welche Staatsangehörigkeitsgruppen werden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage differenziert nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine und den Top-8-Asylherkunftsländern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6544 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































