- Staatliches Altersvorsorgedepot ab 2027 geplant, Träger noch nicht benannt
- Riester-Rente wird durch neue Depotprodukte ersetzt — Start ab 1. Januar 2027
- Bundesregierung nennt keinen Zeitplan für erforderliche Rechtsverordnung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6726 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt, darunter staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Das Gesetz sieht vor, dass neben privaten Anbietern auch ein öffentlicher Träger ein sogenanntes Standarddepot anbietet. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 24. April 2026 gefordert, dass dieses öffentliche Produkt spätestens zum 1. Januar 2027 verfügbar sein und die Deutsche Bundesbank als möglicher Träger geprüft werden soll.
Im Detail
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des öffentlichen Standarddepots sind noch nicht abgeschlossen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6726, S. 2
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch neue Altersvorsorgedepots ersetzt — staatlich geförderte Sparprodukte ohne Beitragsgarantie, die auch an der Börse angelegt werden können. Ein zentrales Element der Reform ist das öffentliche Standarddepot: Ein staatlich getragenes, kostengünstiges Produkt, das als Benchmark für alle privaten Angebote dienen und echten Wettbewerb ermöglichen soll. Doch wer dieses staatliche Produkt anbietet und wann es startet, ist sieben Monate vor dem geplanten Launch noch völlig offen.
Was gilt aktuell?
Seit dem Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27. März 2026 — dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zustimmte — sind private Anbieter in der Vorbereitung. Sie können ihr Angebot zum 1. Januar 2027 oder bereits vorher vermarkten. Das öffentliche Standarddepot hingegen hängt an einer noch nicht erlassenen Rechtsverordnung, die der Bundesregierung zufolge erst nach Abschluss interner Abstimmungen folgen kann. Bis zur Antwort auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6726, übermittelt am 24. Juni 2026) war weder ein Träger benannt noch ein konkreter Zeitplan festgelegt.
Standarddepot: Bundesregierung ohne Antworten
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in 19 Fragen (BT-Drs. 21/6412) detailliert nachgefragt: Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung? Welche Institutionen kommen als Träger infrage? Wann ist mit dem Erlass der notwendigen Rechtsverordnung zu rechnen? Die Antwort des Bundesministeriums der Finanzen bleibt knapp: Man führe Gespräche, die Anforderungen an den Träger seien komplex, Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung seien noch nicht abgeschlossen. Konkrete Zeitpläne, benannte Institutionen oder abgeschlossene Vorbereitungsschritte nennt die Bundesregierung nicht.
Als mögliche Träger werden in der Drucksache die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Bundesbank, der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genannt — allerdings nur als Gegenstand der parlamentarischen Fragen, nicht als Ergebnis einer Entscheidung. Auf die Frage nach konkreten Treffen mit diesen Institutionen antwortet die Bundesregierung, eine vollständige Aufstellung sei wegen Personalwechseln und fehlender Recherchierbarkeit nicht möglich.
Bundesrat fordert Gleichzeitigkeit
Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung vom 24. April 2026 (BR-Drs. 206/26(B)) ausdrücklich gefordert, das öffentliche Standarddepot müsse spätestens zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Außerdem solle die Deutsche Bundesbank als Träger geprüft und eine nachhaltige Anlagevariante angeboten werden. Auf die Frage, ob die Bundesregierung diese Einschätzung teilt, antwortet sie lediglich, das staatliche Standarddepot solle als Alternative zu privaten Produkten zur Verfügung stehen und könne einen Referenzpunkt bilden — ohne konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen.
Auch zur Nachhaltigkeitsstrategie und zu Verbraucherinformationsmaßnahmen verweist die Regierung pauschal auf das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und die laufenden Abstimmungen. Eine eigene staatliche Vergleichsplattform ist laut Antwort nicht geplant; die verpflichtend zu veröffentlichenden Produktinformationen sollen es Dritten ermöglichen, Vergleichsangebote zu erstellen.
Risiko für Verbraucher: Ungleicher Start
Das Fintech-Unternehmen Upvest hatte bereits öffentlich eingeschätzt, es sei für einen staatlichen Anbieter sehr ambitioniert, zum 1. Januar 2027 ein vollständig digitales Angebot inklusive Online-Antrag und Identifizierung bereitzustellen. Die Bundesregierung bewertet diese Einschätzung in ihrer Antwort nicht inhaltlich, sondern verweist erneut auf die laufenden internen Abstimmungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das konkret: Wer ab 2027 in ein neues Altersvorsorgedepot einzahlen möchte, hat möglicherweise zunächst nur private Angebote zur Auswahl — ohne die geplante staatliche Vergleichsmarke. Eine Prognose zu Marktanteilen oder Teilnahmequoten des staatlichen Produkts kann die Bundesregierung nach eigenen Angaben mangels Datenbasis nicht abgeben.
Die Reform der Alterssicherung ist Teil einer breiteren Diskussion über staatliche Vorsorge und Infrastruktur. Auch die GKV-Reform wird derzeit kritisch auf ihre Auswirkungen für Versicherte geprüft.
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Betroffen sind alle Personen, die ab 2027 staatlich gefördert für das Alter vorsorgen wollen — insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige. Das geplante öffentliche Standarddepot soll ihnen eine kostengünstige Alternative zu privaten Angeboten bieten. Ohne das staatliche Angebot fehlt ab Marktstart eine unabhängige Vergleichsmarke für Kosten und Konditionen.
Die Bundesregierung weicht bei zentralen Fragen aus: Auf alle Fragen zu Zeitplänen, konkreten Umsetzungsschritten, Träger-Auswahl, Nachhaltigkeitsstrategie und erwarteten Teilnahmequoten verweist sie pauschal auf laufende, noch nicht abgeschlossene interne Abstimmungen. Fragen zu Treffen mit konkreten Institutionen beantwortet sie mit dem Hinweis, eine vollständige Aufstellung sei nicht möglich.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Riester-Reform 2027: Staatliches Standarddepot kommt →
- Standarddepot
- Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, das ab 2027 die Riester-Rente als neues Sparprodukt ergänzt und von einem öffentlichen Träger kostengünstig angeboten werden soll.
- Beitragsgarantie
- Bei der klassischen Riester-Rente mussten Anbieter garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Bei den neuen Depotprodukten entfällt diese Pflicht.
- Altersvorsorgereformgesetz
- Das am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend neu regelt und die Riester-Rente durch neue Produktformen ersetzt.
Was ist das öffentliche Standarddepot?
Es handelt sich um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, das von einem öffentlichen Träger angeboten werden soll und als kostengünstige Benchmark für private Altersvorsorgeprodukte dienen soll.
Wer kommt als Träger des Standarddepots infrage?
Laut Bundesregierung werden noch verschiedene Institutionen geprüft, darunter möglicherweise die Deutsche Bundesbank, die Deutsche Rentenversicherung Bund, KENFO oder die KfW. Benannt wurde bisher keine Institution.
Wann startet das neue Altersvorsorgedepot?
Private Anbieter können ab dem 1. Januar 2027 starten. Ob das staatliche Standarddepot zeitgleich verfügbar sein wird, ist laut Bundesregierungsantwort noch offen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6726 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































