- Alleenbestand in Deutschland um 30 Prozent auf 20.000 km gesunken
- Kein Bundesprogramm zum Alleenschutz geplant
- Länder haben keine Berichtspflichten zu Fällungen und Pflanzungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6981 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach Forschungsdaten der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) ist der Alleenbestand in Deutschland in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20.000 Kilometer zurückgegangen. Als technische Ursache gelten die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009), die seit einem Rundschreiben von 2010 für Bundesfernstraßen verbindlich sind und Mindestabstände von 7,50 Metern zwischen Neuanpflanzungen und Fahrbahnrand vorschreiben. Die Erste Nationale Alleentagung im März 2025 in Berlin, gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), hatte dringenden Handlungsbedarf dokumentiert und eine Bundesstrategie gefordert. Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Kataster existieren nach wie vor nicht.
- ~20.000 km — Verbleibender Alleenbestand an deutschen Straßen laut HNEE-Forschung
- minus 30 Prozent — Rückgang des Alleenbestands in Deutschland in den vergangenen 17 Jahren
- 7,50 Meter — Vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Neuanpflanzungen und Fahrbahnrand an Bundesstraßen (bei Tempo unter 70 km/h: 4,50 m)
- 90 Prozent — Anteil der Alleefällungen, die laut Fragesteller-Angaben mit Verkehrssicherheitsgründen begründet werden
Im Detail
Eine Bundesprogramm zum nachhaltigen Alleenschutz ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich und dementsprechend auch nicht geplant. Es wird auf die entsprechenden Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger und der Länder verwiesen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6981
Der Alleenbestand an deutschen Straßen ist nach Forschungsdaten der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20.000 Kilometer gesunken. Ob und wie der Bund gegensteuert, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, übermittelt am 7. Juli 2026 (BT-Drs. 21/6981), fällt knapp aus: Ein Bundesprogramm zum Alleenschutz ist nicht geplant.
Bundesregierung sieht kein Bundesprogramm zum Alleenschutz als nötig an
Auf die Frage, ob die Bundesregierung angesichts der Forderungen der Ersten Nationalen Alleentagung 2025 ein Bundesprogramm erarbeiten will, erteilt die Bundesregierung eine klare Absage: Ein solches Programm sei „nicht erforderlich“ und werde „dementsprechend auch nicht geplant“. Stattdessen verweist sie auf die Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger und der Länder. Die federführende Verantwortung für den Alleenschutz an Bundesstraßen liegt zwar beim Bundesministerium für Verkehr — Berichtspflichten der Länder gegenüber dem Bund zu Fällungen und Pflanzungen von Alleebäumen bestehen jedoch nicht.
Was gilt aktuell?
Für Neupflanzungen an Bundesstraßen gelten seit einem Rundschreiben aus dem Jahr 2010 die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Demnach müssen neu gepflanzte Bäume mindestens 7,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen — bei Tempo unter 70 km/h sind es 4,50 Meter. In der Praxis ist auf vielen Strecken eine Nachpflanzung dadurch faktisch ausgeschlossen. Für Neupflanzungen und Ersatz einzelner Bäume in Alleen gelten die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006). Die Bundesregierung stellt klar, dass die RPS 2009 als technisches Regelwerk keine spezifischen Regelungen zu Straßenbäumen oder Alleen enthalten, sondern Einzelhindernisse jeder Art betreffen.
Regelwerksüberarbeitung läuft — separate Alleenregelung nicht geplant
Die RPS werden derzeit in einem Arbeitsausschuss der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet. Parallel dazu erarbeiten FGSV und die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) neue gemeinsame Empfehlungen für Bäume an Straßen, die die ESAB 2006 ablösen sollen. Mit den neuen Regelwerken soll laut Bundesregierung ein „ausgewogener und sachgerechter Interessensausgleich“ zwischen Alleenschutz und Verkehrssicherheit erreicht werden. Eine separate Überarbeitung oder Flexibilisierung des Rundschreibens Nr. 28/2010 ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen.
Keine Daten zu Fällungen und Ersatzpflanzungen
Mehrere konkrete Fragen — darunter die nach der Anzahl gefällter Alleebäume an Bundesstraßen zwischen 2009 und 2024, nach Ersatzpflanzungen sowie nach Bundesmitteln zur Unterstützung von Ländern und Kommunen — beantwortet die Bundesregierung nicht eigenständig. Sie verweist lediglich auf die frühere Antwort zur Kleinen Anfrage „Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen“ (BT-Drs. 21/6203). Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Alleen-Kataster existieren nach wie vor nicht. Entsprechende Datenlücken hatte die Bundesregierung zuletzt 2017 selbst eingeräumt. Wer den Umsetzungsstand politischer Ziele im Umweltbereich verfolgt, stößt bei Alleen auf eine ähnliche Problemlage: Belastbare Messgrößen fehlen.
Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz
Der Alleenschutz steht unter dem Dach von § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Alleen als gesetzlich schutzfähige Landschaftsbestandteile ausweist. Die Fragesteller hatten explizit nach einem Zielkonflikt zwischen straßenrechtlicher Verkehrssicherungspflicht und naturschutzrechtlichem Bestandsschutz gefragt. Die Bundesregierung geht auf diesen Konflikt nicht direkt ein, verweist aber darauf, dass die neuen gemeinsamen Regelwerke genau dieses Spannungsfeld adressieren sollen. Ähnliche Abwägungsfragen zwischen infrastrukturellen Anforderungen und Naturschutzzielen tauchen auch bei anderen Themen auf, etwa bei der Nutzung von Fließgewässern für Energiegewinnung.
Die Antwort der Bundesregierung ist am 7. Juli 2026 übermittelt worden. Das Verfahren zur Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6503) ist damit abgeschlossen.
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Betroffen sind vor allem Regionen mit traditionell hoher Alleendichte, insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und anderen ostdeutschen Bundesländern. Darüber hinaus berührt das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, die von den Klima- und Umweltleistungen der Bäume — Feinstaubfilterung, Kleinklimaregulierung, CO2-Bindung — profitieren sowie Naturschutzorganisationen und Kommunen entlang von Bundesstraßen.
Für drei Fragen (1, 2, 4 sowie 8) verweist die Bundesregierung pauschal auf eine frühere Antwort zu BT-Drs. 21/6203, ohne eigenständige Informationen zu liefern. Die inhaltlichen Fragen zu Bestandsdaten und Fällungszahlen bleiben damit in dieser Drucksache unbeantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Alleen an Bundesstraßen: 30 Prozent Rückgang in 17 Jahren →
- RPS 2009
- Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Sie regeln den Einsatz von Schutzeinrichtungen wie Leitplanken und legen Mindestabstände für Hindernisse — darunter auch Bäume — neben Straßen fest.
- ESAB 2006
- Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume. Dieses Regelwerk gilt speziell für Neupflanzungen und Ersatzbäume an Straßen und soll durch ein neues gemeinsames Regelwerk abgelöst werden.
- FGSV
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Sie erarbeitet technische Regelwerke und Empfehlungen für den Straßenbau in Deutschland.
Plant der Bund ein Programm zum Schutz von Alleen?
Nein. Die Bundesregierung hält ein Bundesprogramm zum nachhaltigen Alleenschutz für nicht erforderlich und plant keines. Sie verweist auf die Zuständigkeit der Straßenbaulastträger und der Länder.
Wer ist für den Alleenschutz an Bundesstraßen zuständig?
Die federführende Verantwortung liegt laut Bundesregierung beim Bundesministerium für Verkehr. Die praktische Umsetzung obliegt den Ländern, die jedoch keine Berichtspflichten gegenüber dem Bund haben.
Was regeln die RPS 2009 zum Thema Alleen?
Laut Bundesregierung treffen die RPS 2009 als technisches Regelwerk keine spezifischen Regelungen zu Straßenbäumen oder Alleen. Für Neupflanzungen gelten die ESAB 2006, die derzeit überarbeitet werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6981 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































