- Alleenbestand in Deutschland um 30 Prozent auf 20.000 km gesunken
- RPS 2009 verhindert Neupflanzungen an den meisten Bundesstraßen
- 90 Prozent der Fällungen werden mit Verkehrssicherheit begründet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6503 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Alleen zählen nach § 29 Absatz 1 Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den gesetzlich schutzfähigen Landschaftsbestandteilen. Gleichwohl hat der Bestand in Deutschland nach Angaben der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent abgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung führte 2010 mit Rundschreiben Nr. 28/2010 die RPS 2009 verbindlich für Bundesfernstraßen ein, die seitdem Mindestabstände von 7,50 Metern für Neupflanzungen vorschreiben. Im März 2025 forderte die Erste Nationale Alleentagung — gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) — eine nachhaltige Bundesstrategie zum Alleenschutz.
- ca. 20.000 km — aktueller Alleenbestand an deutschen Straßen laut HNEE-Forschung
- 30 Prozent — Rückgang des Alleenbestands in den vergangenen 17 Jahren
- 7,50 m — Mindestabstand für Neupflanzungen an Bundesstraßen nach RPS 2009 (bei Tempo unter 70 km/h: 4,50 m)
- 90 Prozent — Anteil der Alleefällungen, die mit Verkehrssicherheitsgründen begründet werden
- 2009–2024 — Zeitraum, für den die AfD Fällungs- und Pflanzungszahlen nach Bundesland erfragt
Im Detail
Forschungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) belegen, dass der Alleenbestand in Deutschland in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20 000 Kilometer abgenommen hat.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6503
Der Alleenbestand an deutschen Bundesstraßen schrumpft seit Jahren drastisch. Forschungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) belegen einen Rückgang von rund 30 Prozent in 17 Jahren — der verbleibende Bestand umfasst noch etwa 20.000 Kilometer. Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6503 vom 15. Juni 2026 acht konkrete Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um Ursachen, Verantwortlichkeiten und mögliche Gegenmaßnahmen zu klären.
Schutz von Alleen: Bundesrecht versus Verkehrssicherheit
Alleen sind nach § 29 Absatz 1 Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich schutzfähige Landschaftsbestandteile. Sie filtern Feinstaub, regulieren das Kleinklima, binden CO₂ und bilden als Trittsteinbiotope wichtige Verbindungskorridore für Tier- und Pflanzenarten. Trotz dieses Schutzstatus werden laut der Kleinen Anfrage 90 Prozent aller Alleefällungen mit Verkehrssicherheitsgründen begründet — und die Fällgenehmigung erteilt nicht eine unabhängige Stelle, sondern der jeweils zuständige Landesbetrieb Straßenwesen selbst.
Was gilt aktuell? Das Regelwerk RPS 2009
Als zentraler Treiber des Alleenschwunds an Bundesstraßen gilt das Regelwerk RPS 2009 — die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat diese Richtlinien mit Rundschreiben Nr. 28/2010 verbindlich für Bundesfernstraßen eingeführt. Die RPS 2009 schreiben vor, dass neue Bäume mindestens 7,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt gepflanzt werden müssen — bei Tempo unter 70 km/h immerhin noch 4,50 Meter. Sofern keine Fahrzeugrückhaltesysteme eingebaut werden, sind Neupflanzungen auf den meisten Bestandsstraßen damit faktisch ausgeschlossen. Ein natürliches Nachwachsen der Alleen ist so strukturell verhindert.
Die Anfrage thematisiert auch den fehlenden Datenhintergrund: Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Allee-Kataster existieren nicht. Die Bundesregierung hat dies laut der Kleinen Anfrage selbst zuletzt 2017 eingeräumt. Ohne solche Grundlagendaten ist eine gezielte Schutzpolitik kaum möglich. Dies ist auch ein Grund, warum die Erste Nationale Alleentagung im März 2025 — gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) — eine nachhaltige Bundesstrategie zum Alleenschutz gefordert hat.
Acht Fragen an die Bundesregierung zum Schutz von Alleen
Die Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion stellen der Bundesregierung acht detaillierte Fragen:
Bestandsdaten (Frage 1): Über welche aktuellen, bundesweit validen Daten zum Alleenbestand an Bundesstraßen verfügt die Bundesregierung — und wie plant sie, künftig über ein aussagefähiges Kataster zu verfügen?
Fällungen und Ersatzpflanzungen (Frage 2): Wie viele Alleebäume wurden an Bundesstraßen von 2009 bis 2024 je Jahr und je Bundesland gefällt, und wie viele Ersatzpflanzungen standen dem gegenüber? Diese Daten fehlen bundesweit bis heute.
Zuständigkeiten (Frage 3): Welche Bundesbehörde — das Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur (BMDV), die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) oder eine andere — trägt die federführende Verantwortung für den Alleenschutz, und welche Berichtspflichten haben die Länderbehörden gegenüber dem Bund?
Evaluation RPS 2009 (Frage 4): Hat die Bundesregierung seit Einführung des Rundschreibens Nr. 28/2010 systematisch evaluiert, welche Auswirkungen die RPS 2009 auf den Alleenbestand haben? Falls nicht: warum nicht?
Reform des Regelwerks (Frage 5): Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung oder Flexibilisierung des RPS-Rundschreibens Nr. 28/2010, um standortangepasste Pflanzabstände und eine verpflichtende 1:1-Ersatzpflanzung bei Fällungen zu ermöglichen?
Vereinbarkeit mit Naturschutzrecht (Frage 6): Hält die Bundesregierung das geltende Regelwerk für vereinbar mit dem naturschutzrechtlichen Schutzzweck des § 29 BNatSchG — und wie bewertet sie den Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherungspflicht und Bestandsschutz? Ähnliche Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Infrastruktur thematisiert auch die Debatte um den Bodenschutz beim Stromnetzausbau.
Alleentagung 2025 (Frage 7): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Forderungen der Ersten Nationalen Alleentagung 2025 gebildet, und plant sie ein entsprechendes Bundesprogramm?
Förderprogramme (Frage 8): Existieren Bundesmittel oder Bundesprogramme, die Länder und Kommunen bei Neupflanzungen oder Sanierungen von Alleen an Bundesstraßen unterstützen — und wenn ja, in welcher Höhe wurden sie von 2009 bis 2024 bereitgestellt und abgerufen?
Hintergrund: Schutz von Alleen als politisches Thema
Der Alleenrückgang ist kein neues Problem, rückt aber zunehmend in den politischen Fokus. Die Erste Nationale Alleentagung im März 2025 hat den bundesweiten Handlungsbedarf dokumentiert. Auch im Zusammenhang mit Fragen der Biodiversität und des Klimaschutzes gewinnt der Erhalt linearer Biotopstrukturen an Bedeutung — ähnlich wie bei der Debatte um den Schutz großer Waldflächen auf internationaler Ebene. Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/6503 wird zeigen, ob belastbare Daten überhaupt vorliegen und ob politischer Handlungswille besteht.
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Betroffen sind vor allem Anwohner von Bundesstraßen, Naturschutzorganisationen und die Länder als ausführende Stellen. Darüber hinaus sind Tier- und Pflanzenarten betroffen, die auf Alleen als Biotopverbund und Trittsteinbiotope angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6503) wurde am 15. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 6. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- RPS 2009
- Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme — schreiben Mindestabstände für Baumpflanzungen an Bundesstraßen vor.
- Trittsteinbiotop
- Kleines, isoliertes Biotop, das als Zwischenstation für wandernde Tiere und Pflanzen im Biotopverbund dient.
- BNatSchG § 29
- Paragraph des Bundesnaturschutzgesetzes, der u. a. Alleen als gesetzlich schutzfähige Landschaftsbestandteile definiert.
Was sind die RPS 2009?
Die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) schreiben Mindestabstände von 7,50 Meter zwischen Neuanpflanzungen und dem Fahrbahnrand vor, sofern keine Schutzplanken eingebaut werden.
Warum gehen so viele Alleen verloren?
Laut der Kleinen Anfrage werden 90 Prozent aller Alleefällungen mit Verkehrssicherheitsgründen begründet. Da Neupflanzungen wegen der RPS-Abstandsregeln auf den meisten Bestandsstraßen faktisch ausgeschlossen sind, fehlt der Ausgleich.
Gibt es bundesweite Bestandsdaten zu Alleen?
Nein. Laut der Anfrage existieren bundesweit keine validen Bestandsdaten oder ein einheitliches Kataster. Die Bundesregierung hat dies selbst zuletzt 2017 eingeräumt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6503 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































