- 11,8 Mrd. Euro: Deutschlands Klimafinanzierungsbeitrag im Jahr 2024
- 6,11 Mrd. Euro stammen direkt aus dem Bundeshaushalt, 79 % vom BMZ
- Für 2026 keine verbindlichen Zahlen – Erfassung erfolgt erst im Folgejahr
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6957 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Internationale Klimafinanzierung bezeichnet Mittel, die Industriestaaten bereitstellen, um Entwicklungs- und Schwellenländer bei Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterstützen. Bereits 2009 in Kopenhagen wurde ein jährliches Ziel von 100 Mrd. US-Dollar vereinbart. Auf der Klimakonferenz in Baku 2024 wurde dieses Ziel auf mindestens 300 Mrd. US-Dollar jährlich bis 2035 angehoben. Deutschland zählt als einer der größten Einzelgeber, wobei der Beitrag aus Haushaltsmitteln, KfW-Krediten, der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und privaten Investitionen zusammengesetzt wird.
- 11,8 Mrd. Euro — Gesamter deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung im Jahr 2024
- 6,11 Mrd. Euro — Davon direkte Haushaltsmittel des Bundes im Jahr 2024
- 79 Prozent — Anteil des BMZ an den gesamten Haushaltsmitteln für Klimafinanzierung
- 300 Mrd. US-Dollar — Neues globales Jahresziel ab 2035, beschlossen in Baku 2024
Im Detail
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden können.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6957
Deutschland hat im Jahr 2024 insgesamt 11,8 Milliarden Euro zur internationalen Klimafinanzierung beigetragen. Davon flossen 6,11 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt; 79 Prozent dieser Haushaltsmittel stammten aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die übrigen Mittel kamen überwiegend aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) sowie aus KfW-Krediten und privaten Investitionen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6957) vom 7. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Was ist internationale Klimafinanzierung?
Internationale Klimafinanzierung bezeichnet Mittel, die Industriestaaten bereitstellen, um Entwicklungs- und Schwellenländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Bereits 2009 auf dem Klimagipfel in Kopenhagen wurde beschlossen, ab 2020 jährlich mindestens 100 Milliarden US-Dollar bereitzustellen. Auf der Klimakonferenz in Baku 2024 wurde dieses Ziel auf mindestens 300 Milliarden US-Dollar jährlich bis 2035 angehoben. Auf der Folgekonferenz in Belém 2025 einigten sich die Staaten zusätzlich darauf, die jährliche Unterstützung für Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2035 zu verdreifachen.
Wie antwortet die Bundesregierung auf die Detailfragen?
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6605) acht Fragen gestellt, die unter anderem die genaue Zusammensetzung des deutschen Beitrags seit 2022, die Aufschlüsselung privater Investitionen, konkrete Projekte und Empfängerorganisationen sowie die Kriterien für die Mittelverteilung betrafen. Die Bundesregierung hat alle acht Fragen zusammengefasst beantwortet.
Für die detaillierte Zusammensetzung des Beitrags seit 2022 verweist die Regierung auf die EU-Berichtsdatenbank unter reportnet.europa.eu/public/country/DE, wo die Daten unter der Bezeichnung „support to developing countries“ abrufbar sind. Private Investitionen sind dort in einer Excel-Datei im Tabellenblatt „III_Table3“ hinterlegt. Konkrete Projektlisten oder eigene Tabellenaufstellungen enthält die Antwort nicht.
Zu den Kriterien der Mittelvergabe und den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf drei BMZ-Strategiedokumente: die Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“, das Leistungsprofil Umwelt- und Klimaprüfung sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“. Für die IKI wird auf deren eigene Strategie bis 2030 und die IKI-Website verwiesen.
Klimafinanzierung 2026: Keine Zahlen möglich
Zu den geplanten Ausgaben für das laufende Jahr 2026 teilt die Bundesregierung mit, dass der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung erst im Folgejahr ex-post erhoben wird. Verbindliche Aussagen für 2026 seien daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Dies ist eine methodische Eigenheit der Klimafinanzierungsberichterstattung: Die Zahlen werden rückwirkend nach Abschluss des Haushaltsjahres zusammengestellt, nicht im Voraus geplant und veröffentlicht.
Politische Einordnung der Anfrage
Die Anfrage der AfD-Fraktion zielt darauf ab, Transparenz über die Verwendung der Klimafinanzierungsmittel herzustellen und zu hinterfragen, welchen konkreten Nutzen die Ausgaben für die deutsche Wirtschaft und die Partnerländer haben. Die Bundesregierung beantwortet diese Fragen, indem sie auf bestehende Strategiepapiere und externe Datenbanken verweist, ohne eigene tabellarische Übersichten zu den Projekten und Ausgaben beizufügen. Damit bleibt die Antwort in wesentlichen Teilen auf Verweise beschränkt, ohne die angefragten Detailaufschlüsselungen direkt zu liefern.
Der Themenkomplex der internationalen Klimafinanzierung ist eng mit der deutschen Energiewende und dem Klimaschutzmonitoring verbunden, das regelmäßig politische Debatten über die Effizienz staatlicher Ausgaben auslöst. Auch das Thema ungeklärte Einsparpotenziale bei staatlichen Ausgaben findet sich in ähnlichen parlamentarischen Anfragen wieder.
Weiterlesen:
- Energiewende-Monitoring: 10 Fragen zum Umsetzungsstand
- Energyfish: Strom aus Fließgewässern auf dem Prüfstand
- Arzneimittel-Entsorgung: GKV-Einsparpotenziale ungeklärt
Direkt betroffen sind Entwicklungs- und Schwellenländer im Globalen Süden, die Empfänger der deutschen Klimafinanzierungsmittel sind. Indirekt betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da der Großteil der Mittel aus dem Bundeshaushalt stammt. Auch deutsche Unternehmen, die an entsprechenden Projekten beteiligt sind, gehören zum betroffenen Kreis.
Die Bundesregierung beantwortet die acht Fragen zu Zusammensetzung, Kriterien, Projekten und privatem Kapital weitgehend durch Verweis auf externe Quellen (EU-Berichtssystem, BMZ-Strategiedokumente, IKI-Website), ohne eigene tabellarische Aufschlüsselungen zu liefern. Zu den für 2026 geplanten Beträgen verweist sie auf die fehlende ex-post-Datenlage.
Berlin, 10. Juli 2026. Zu den Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei den Lieferkettenvorgaben auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsstaaten erklärt der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rocco Kever: „Die Diskussion um das Lieferkettengesetz zeigt, dass Deutschland bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsstaaten einen neuen Kurs braucht. Weder überzogene Regulierung noch einseitige… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Internationale Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024 →
- Internationale Klimafinanzierung
- Mittel, die Industriestaaten bereitstellen, um Entwicklungsländer bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
- IKI – Internationale Klimaschutzinitiative
- Ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das internationale Projekte zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität finanziert.
- Ex-post-Erhebung
- Rückwirkende Datenerhebung nach Abschluss eines Haushaltsjahres; aktuelle Jahresdaten liegen daher erst im Folgejahr vor.
Wie hoch war der deutsche Klimafinanzierungsbeitrag 2024?
Laut Bundesregierung belief sich der deutsche Beitrag 2024 auf 11,8 Mrd. Euro, davon 6,11 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt.
Welches Ministerium stellt den größten Anteil bereit?
79 Prozent der Haushaltsmittel kamen aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Warum gibt es keine Zahlen für 2026?
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird erst im Folgejahr rückwirkend erhoben (ex-post), sodass für 2026 noch keine verbindlichen Angaben möglich sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6957 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































