- Ilm-Kreis verzichtet 2026 auf Mittel aus 'Demokratie leben!'
- Kreistag beschloss am 27. Mai 2026 Förderstopp für Bundesprogramm
- 12 Fragen zu Zuwendungsempfängern, Doppelförderung und Sicherheitsprüfungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7181 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert lokale Projekte zur Stärkung der Demokratie und zur Prävention von Extremismus. In Thüringen werden diese Bundesmittel zusätzlich durch das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit kofinanziert. Der Kreistag des Ilm-Kreises beschloss am 27. Mai 2026 mit den Stimmen von AfD, CDU und Freien Wählern, im Haushaltsjahr 2026 keine Mittel aus dem Bundesprogramm anzunehmen. Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, kündigte laut Medienberichten an, die Bürger über den Förderstopp abstimmen zu lassen.
Im Detail
Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der Vermeidung von Doppelförderungen und der Aufklärung der Öffentlichkeit über die tatsächliche Verwendung öffentlicher Gelder (Bund, Land, Kommune) im Ilm-Kreis.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7181, AfD-Fraktion
Im Ilm-Kreis in Thüringen hat ein kommunaler Beschluss eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung ausgelöst: Nachdem der Kreistag am 27. Mai 2026 mit den Stimmen von AfD, CDU und Freien Wählern entschieden hat, für das Haushaltsjahr 2026 vollständig auf Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu verzichten, fragt die AfD-Fraktion nun in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7181 vom 16. Juli 2026 nach den Hintergründen der bisherigen Mittelverwendung und möglichen Folgen des Förderstopps.
Was ist „Demokratie leben!“ und wer erhält die Mittel?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert lokale Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Im Ilm-Kreis werden diese Bundesmittel zusätzlich durch das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit kofinanziert. Die Weiterleitung der Mittel obliegt der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“, die beim Beauftragten für Ausländer und Behinderte des Kreises angesiedelt ist und vom Kreisjugendring Ilm-Kreis e. V. getragen wird.
Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung insgesamt 12 Fragen, die sich auf mehrere Bereiche erstrecken: von der konkreten Mittelverwendung über mögliche Reaktionen der Bundesregierung auf den Kreistagsbeschluss bis hin zu Sicherheitsüberprüfungen von Förderempfängern.
Demokratie leben!: Fragen zur Transparenz und Mittelverwendung
Im Zentrum der Anfrage steht die Forderung nach vollständiger Auflistung aller Zuwendungsempfänger seit Bestehen des Lokalen Aktionsplans im Ilm-Kreis — jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr, Förderhöhe, Projektname, Zuwendungszweck und Finanzierungsanteilen von Bund, Land und Kommune. Ebenso fragt die Fraktion, welche Organisationen für das Haushaltsjahr 2026 bereits Mittel beantragt hatten und welchen Status diese Anträge haben.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft mögliche Doppelförderungen: Die Anfrage will wissen, ob dieselben Organisationen neben „Demokratie leben!“ auch Mittel aus anderen Bundesprogrammen erhalten haben. Dabei wird explizit die Thüringer Ehrenamtsstiftung und ihr Programm „Aktiv vor Ort“ erwähnt.
Kontakte zwischen Bundesregierung, Land und betroffenen NGOs
Aus Sicht der Fragesteller ist auch relevant, welche Kontakte die Bundesregierung nach dem Kreistagsbeschluss mit dem Land Thüringen und mit betroffenen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen hat. Für jeden Austausch soll der genaue Kontaktweg (elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich), das Datum sowie Anlass und Ergebnis des Gesprächs angegeben werden.
Hintergrund dieser Fragen ist laut Drucksache auch ein öffentlicher Streit um den Beschluss: Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, will den Förderstopp demnach nicht hinnehmen und hat angekündigt, die Bürger über die Entscheidung abstimmen zu lassen. Die Website der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis warb laut Anfrage noch Wochen nach dem Kreistagsbeschluss — Stand 9. Juni 2026 — weiterhin dafür, Mittel aus „Demokratie leben!“ zu beantragen.
Sicherheitsüberprüfungen von Förderempfängern
Die Kleine Anfrage enthält auch Fragen zu Sicherheitsüberprüfungen: Die Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung Antragsteller und Empfänger von Fördergeldern im Rahmen des Lokalen Aktionsplans durch Sicherheitsbehörden des Bundes auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hin überprüfen lässt — und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen wie Links- oder Rechtsextremismus.
Darüber hinaus fragt die Fraktion, ob externe Personen an Bewilligungsentscheidungen beteiligt sind und ob diese Mitglieder in geförderten Nichtregierungsorganisationen sind. Diese Fragen zielen auf mögliche Interessenkonflikte im Vergabeprozess.
Die Bundesregierung hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 21 Tage Zeit. Vergleichbare Fragen zur Mittelverwendung öffentlicher Gelder stellen sich auch in anderen Politikbereichen — etwa bei der Konversionskasse, wo Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten arbeiten. Fragen zur Finanzierungstransparenz beschäftigen den Bundestag auch im Bereich der Rettungsdienst-Finanzierung mit GKV-Ausgaben von 7 Mrd. Euro.
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- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
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Betroffen sind lokale Organisationen und Projekte im Ilm-Kreis, die bislang Mittel aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ erhalten haben oder beantragt hatten. Konkret genannt wird der Kreisjugendring Ilm-Kreis e. V. als Träger der Lokalen Partnerschaft. Auch die Thüringer Ehrenamtsstiftung und deren Programm ‚Aktiv vor Ort‘ sind Gegenstand der Anfrage.
Die Kleine Anfrage wurde am 16. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht (BT-Drs. 21/7181). Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Anfrage schriftlich zu beantworten — die Frist läuft bis zum 6. August 2026.
- Lokale Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Koordinierungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', die Förderanträge von Organisationen vor Ort bündelt und weiterleitet.
- Zuwendungsempfänger
- Organisation oder Person, die staatliche Fördermittel (Zuwendungen) erhält — in diesem Fall aus dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
- Kofinanzierung
- Finanzierung eines Projekts durch mehrere Geldgeber gleichzeitig, hier durch Bund und Land Thüringen gemeinsam.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Bundesprogramm des Ministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Projekte zur Demokratieförderung und gegen Extremismus finanziell unterstützt.
Warum hat der Ilm-Kreis die Förderung abgelehnt?
Der Kreistag des Ilm-Kreises beschloss am 27. Mai 2026 auf Antrag der AfD mit Stimmen von CDU und Freien Wählern, im Haushaltsjahr 2026 vollständig auf Mittel des Programms zu verzichten.
Was fragt die AfD konkret?
Die AfD fragt nach bisherigen Zuwendungsempfängern und Förderhöhen, nach Kontakten der Bundesregierung mit Thüringen und betroffenen NGOs, nach möglichen Doppelförderungen sowie nach Sicherheitsüberprüfungen von Antragstellern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7181 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































