- 764.065 Menschen ab Regelaltersgrenze bezogen Ende 2025 Grundsicherung
- Grundsicherungsausgaben stiegen 2025 auf 12,2 Milliarden Euro Brutto
- Durchschnittliche Altersrente im Neuzugang 2025: Männer 1.415 Euro, Frauen 1.039 Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7204 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hatte mit Drucksache 21/6827 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Altersarmut und Alterssicherung in Deutschland gestellt. Die Antwort der Bundesregierung vom 16. Juli 2026 erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Mittelpunkt stehen Entwicklungen beim Verhältnis Beitragszahler zu Rentenempfängern, Rentenhöhen nach Geschlecht und Region sowie die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden. Der Alterssicherungsbericht 2024 hatte festgestellt, dass in Ostdeutschland 79 Prozent der Alterseinkommen auf gesetzliche Rentenversicherungsleistungen entfallen — eine besonders hohe Abhängigkeit vom staatlichen Rentensystem.
- 764.065 — Menschen ab Regelaltersgrenze mit Grundsicherungsbezug Ende 2025 (2016: 525.595).
- 1.283.860 — Gesamtzahl Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 (alle Altersgruppen).
- 12,2 Mrd. Euro — Bruttoausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 (2017: 6,8 Mrd. Euro).
- 1.415 Euro / 1.039 Euro — Durchschnittlicher Altersrentenzahlbetrag im Neuzugang 2025, Männer vs. Frauen.
- 34,5 Mio. / 19,8 Mio. — Pflichtversicherte vs. Rentner in der GRV Ende/Mitte 2024 — Verhältnis 1,74.
Im Detail
Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bleibt abzuwarten. Eine pauschale Abschätzung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Altersarmut ist nicht möglich, da sie von der konkreten Ausgestaltung, aber auch von einer Vielzahl individueller Einflüsse abhängt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7204, S. 8
Über 764.000 Menschen ab der gesetzlichen Regelaltersgrenze beziehen in Deutschland Grundsicherung — weil ihre Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das zeigen die statistischen Tabellen, die die Bundesregierung am 17. Juli 2026 als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6827) veröffentlicht hat (BT-Drs. 21/7204). Die Zahl der Betroffenen ist seit 2016 um fast 45 Prozent gestiegen.
Altersarmut wächst — Frauen besonders betroffen
Ende 2025 bezogen bundesweit 764.065 Menschen ab der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter — 330.310 Männer und 433.755 Frauen. Gegenüber 2016, als es noch 525.595 waren, entspricht das einem Anstieg um rund 45 Prozent. Gemessen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe lag der Anteil 2024 bei 4,1 Prozent der Männer und 4,2 Prozent der Frauen. Für 2025 liegen die Anteilswerte noch nicht vor. Die Altersarmut bei Frauen ist eng mit strukturellen Lohnunterschieden und höherer Teilzeitquote verbunden: Wer Kinder betreut und deshalb weniger oder in Teilzeit erwerbstätig war, sammelt weniger Rentenpunkte. Mit zunehmender Kinderzahl sinken Renten bei Frauen in Westdeutschland laut Drucksache sogar.
Rentenzahlbeträge: Erhebliche Lücke zwischen Männern und Frauen
Im Rentenzugang 2025 erhielten Männer im Bundesschnitt eine Altersrente von 1.415 Euro monatlich, Frauen nur 1.039 Euro. 2015 lagen die Werte noch bei 1.048 Euro (Männer) und 652 Euro (Frauen). Die Schere hat sich also nominal verringert, bleibt aber erheblich. Besonders ausgeprägt ist der regionale Unterschied: Frauen in Ostdeutschland erzielen im Rentenbestand 2025 durchschnittlich 1.291 bis 1.328 Euro — höhere Werte als in westdeutschen Ländern, weil die DDR-Erwerbsbiografien kaum Teilzeitarbeit kannten. In Baden-Württemberg hingegen erhalten Frauen aus dem Bestand durchschnittlich nur 989 Euro.
Was gilt aktuell? Grundsicherung als Auffangnetz
Wer im Alter mit Rente und sonstigem Einkommen den soziokulturellen Mindestbedarf nicht decken kann, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII. Dieser Bedarf orientiert sich am Bürgergeld-Regelsatz zuzüglich Kosten der Unterkunft. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus einer niedrigen Rente allein nicht auf Altersarmut geschlossen werden kann — weitere Einkommen und der Haushaltskontext sind nicht erfasst. Gleichwohl zeigt die kontinuierlich steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger, dass viele Rentnerinnen und Rentner auf dieses Auffangnetz angewiesen sind.
Grundsicherungsausgaben haben sich fast verdoppelt
Die Bruttoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beliefen sich 2025 auf rund 12,2 Milliarden Euro — 2017 waren es noch 6,8 Milliarden Euro. Damit haben sich die Ausgaben innerhalb von acht Jahren beinahe verdoppelt. Den größten Anteil trägt Nordrhein-Westfalen mit 3,0 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit 1,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung erstattet den Ländern seit 2014 einen Teil dieser Kosten, was im Erstattungsverfahren nach § 46a Abs. 5 SGB XII geregelt ist.
Erwerbsminderungsrenten: Fast alle mit Abschlägen
Wer krankheitsbedingt vor dem Rentenalter aufhören muss zu arbeiten, erhält eine Erwerbsminderungsrente — jedoch fast immer mit Abschlägen. 2025 traf dies auf 95,2 Prozent aller Zugänge zu (2016: 98,4 Prozent). Der durchschnittliche Abschlag lag 2025 bei 128,77 Euro pro Monat brutto. Das entspricht einem Abschlagssatz von rund 9,7 Prozent auf den Rentenbetrag. Der Trend zeigt: Obwohl der Anteil der Renten mit Abschlägen leicht sinkt, steigt die absolute Abschlagshöhe kontinuierlich.
Demographisches Verhältnis unter Druck
Ende 2024 kamen bundesweit 34,45 Millionen Pflichtversicherte auf 19,84 Millionen Rentnerinnen und Rentner — ein Verhältnis von 1,74. Besonders angespannt ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern (1,19), Sachsen (1,35) und Brandenburg (1,35). Zum Vergleich: In Hamburg kommen auf jeden Rentner 2,40 Pflichtversicherte. Diese regionale Spreizung verdeutlicht, warum eine mögliche Absenkung des Rentenniveaus Ostdeutschland überproportional träfe — dort stammen 79 Prozent aller Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Regierung verweigert Folgenabschätzung zur Rentenreform
Zu den politisch brisantesten Fragen — etwa den Auswirkungen einer Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte — lieferte die Bundesregierung keine konkreten Einschätzungen. Sie verwies darauf, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission noch nicht feststehe und pauschale Abschätzungen nicht möglich seien. Die Anfrage der Fraktion Die Linke hatte ausdrücklich um vollständige Beantwortung ohne Verweis auf andere Drucksachen gebeten — diesen Wunsch erfüllte die Regierung bei mehreren Fragen nicht.
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Betroffen sind rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, insbesondere Frauen (Armutsquote ab 65 Jahren laut Paritätischem Gesamtverband: 21,3 Prozent), Rentner in Ostdeutschland mit ihrer starken Abhängigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbsgeminderte, von denen Ende 2025 rund 95 Prozent Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen.
Die Bundesregierung hat bei mehreren Fragen auf frühere Drucksachen verwiesen (u.a. BT-Drs. 20/12534 und 21/1421), statt die Daten direkt zu liefern — was die Fragesteller ausdrücklich abgelehnt hatten. Zu den Folgen der Rentenkommissionsvorschläge (Fragen 22–25) verweigerte sie konkrete Einschätzungen mit Verweis auf die noch ausstehende Ausgestaltung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Altersarmut in Deutschland: 13,3 Mio. Betroffene — Linke fragt nach →
- Grundsicherung im Alter
- Staatliche Sozialleistung nach dem 4. Kapitel SGB XII für Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen (z.B. Rente) den Bedarf nicht deckt.
- Armutsrisikoquote (ARQ)
- Anteil der Bevölkerung mit einem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens. Misst Einkommensverteilung, nicht individuelle Bedürftigkeit.
- Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen
- Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält bis zu 10,8 Prozent Abzug vom Rentenbetrag. 2025 betraf dies bundesweit 95,2 Prozent aller Erwerbsminderungsrentenzugänge.
Wie viele Menschen erhalten Grundsicherung im Alter?
Ende 2025 bezogen bundesweit 764.065 Menschen ab der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter — 2016 waren es noch 525.595.
Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente im Neuzugang 2025?
Männer erhalten im Bundesdurchschnitt 1.415 Euro, Frauen 1.039 Euro pro Monat — ein deutlicher Unterschied, der Altersarmut bei Frauen begünstigt.
Wie viele Pflichtversicherte kommen auf einen Rentner?
Ende 2024 kamen bundesweit 1,74 Pflichtversicherte auf eine Rentnerin oder einen Rentner. In Ostdeutschland ist das Verhältnis mit Werten zwischen 1,19 (Mecklenburg-Vorpommern) und 1,35 deutlich schlechter als im Westen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7204 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































