- Energieverbrauch soll bis 2030 auf 1.867 TWh sinken — von 2.246 TWh (2024)
- EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen versäumter Umsetzungsfrist läuft
- Kabinett beschloss EnEfG-Novelle am 24. Juni 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7281 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt die EU-Richtlinie 2023/1791 (EED III) in nationales Recht um. Deutschland hat die Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2025 versäumt, woraufhin die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Das Bundeskabinett beschloss am 24. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung, der sich seitdem im parlamentarischen Verfahren befindet. Die nationalen Sparziele — 39,3 Prozent weniger Primärenergie und 26,5 Prozent weniger Endenergie gegenüber 2008 — bleiben in der Novelle unverändert bestehen.
- 2.246 TWh — Gesamtenergiebedarf Deutschlands im Jahr 2024
- 1.867 TWh — Zielwert für 2030 laut Energieeffizienzgesetz
- 1.400 TWh — Zielwert für 2045, entspricht fast einer Halbierung gegenüber 2009
- 26,5 Prozent — Nationale Zielvorgabe zur Senkung des Endenergieverbrauchs gegenüber Basisjahr 2008
- 11,7 Prozent — EU-weites Einsparziel gemäß EED III gegenüber der Prognose für 2030 aus dem EU-Referenzmodell 2020
Im Detail
Bei den Energieverbrauchszielen ist Deutschland auf Kurs. Das Energieeffizienzgesetz und die EU-Richtlinie 2023/1791 haben eine Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7281, Antwort zu Frage 18
Deutschland soll seinen Energieverbrauch bis 2030 auf 1.867 Terawattstunden (TWh) senken — von 2.246 TWh im Jahr 2024. Bis 2045 ist sogar ein Rückgang auf 1.400 TWh vorgesehen, was nahezu einer Halbierung gegenüber dem Wert von 2.544 TWh aus dem Jahr 2009 entspräche. Diese Ziele legt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fest, das die EU-Richtlinie 2023/1791 (EED III) in deutsches Recht überführt. Wie realistisch und wie mit anderen Politikzielen vereinbar diese Vorgaben sind, war Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6801), die die Bundesregierung am 22. Juli 2026 beantwortet hat (BT-Drs. 21/7281).
Energieeffizienzgesetz und Vertragsverletzungsverfahren
Im Zentrum der Anfrage steht zunächst eine formale Pflichtverletzung: Deutschland hat die EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht bis zur gesetzlichen Frist am 10. Oktober 2025 vollständig umgesetzt. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Als Reaktion beschloss das Bundeskabinett am 24. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Dieser befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren. Einen konkreten Abschlusstermin nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht — das Verfahren entziehe sich ihrer weiteren Zeitplanung.
Was gilt aktuell?
Das bestehende Energieeffizienzgesetz verpflichtet Deutschland zu einer Senkung des Primärenergieverbrauchs um 39,3 Prozent und des Endenergieverbrauchs um 26,5 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2008. Der Endenergieverbrauch sank zwischen 2008 und 2020 bereits um rund 8,9 Prozent — bis 2030 müsste er nach Angaben in der Drucksache noch um weitere rund 17 Prozent sinken. Die nationale Zielvorgabe unterscheidet sich dabei erheblich vom EU-weiten Ziel: Die EED III verpflichtet die Mitgliedstaaten gemeinschaftlich zu einer Reduzierung um 11,7 Prozent gegenüber der Prognose für 2030 aus dem EU-Referenzmodell 2020. Laut Antwort der Bundesregierung leiten sich die nationalen Beiträge aus einer in Anhang I der EU-Richtlinie hinterlegten Formel ab.
Gold-Plating: Übererfüllung der EU-Vorgaben
Die AfD-Fraktion fragte, ob Deutschland mit seinem Energieeffizienzgesetz die EU-Vorgaben überschreitet — ein Phänomen, das als „Gold-Plating“ bezeichnet wird. Die Bundesregierung bestätigt dies teilweise: Bestimmte Vorgaben für Unternehmen zur Nutzung von Abwärme und zu Energiemanagementsystemen sollen mit der Novelle an die EU-Vorgaben angepasst werden. Die Anstrebensregelung für eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent bis 2045 ist im neuen Gesetzentwurf bereits nicht mehr enthalten.
Rechenzentren und KI als wachsende Energieverbraucher
Ein besonderes Spannungsfeld ergibt sich aus dem wachsenden Strombedarf von Rechenzentren, insbesondere durch KI-Anwendungen. Diese Entwicklung war beim Erstellen des EU-Referenzmodells 2020 noch nicht in diesem Ausmaß absehbar. Die Bundesregierung erklärt, mit der EnEfG-Novelle die Effizienzanforderungen an Rechenzentren praxisgerechter ausgestalten zu wollen, um Deutschland als attraktiven Standort zu erhalten. Ob sich der steigende Energiebedarf durch KI mit den gesetzlichen Sparzielen vereinbaren lässt, beantwortet die Bundesregierung ausweichend: Sie prüfe regelmäßig den Zielerreichungsstand und strebe ein ausreichendes Maßnahmenportfolio an.
Einsparpotenziale und Wirtschaftsstandort
Auf die Frage, welche Einsparpotenziale trotz hoher Energiepreise und zahlreicher Förderprogramme bisher ungenutzt geblieben sind, räumt die Bundesregierung ein, darüber keine vollständigen Informationen zu besitzen. Laut aktuellen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes und der Hochschule Niederrhein liegen die größten wirtschaftlich darstellbaren Potenziale in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, der Niedertemperatur-Chemieindustrie sowie der Papier- und Zellstoffindustrie — also in Branchen mit Prozesswärme unterhalb von 200 Grad Celsius. Das Energieeffizienzgesetz enthält laut Bundesregierung keine sektorspezifischen Einsparvorgaben für die Industrie. Sorgen vor einer Abwanderung energieintensiver Industrie weist die Bundesregierung zurück: Sie gehe nicht davon aus, dass die EED-Vorgaben negative Standorteffekte für Deutschland erzeugen. Die Energiepolitik bleibt eines der meistdiskutierten Felder im aktuellen Bundestag.
Ob Deutschland die EU-Zielarchitektur langfristig verändern will, lässt die Bundesregierung offen: Sie prüfe, inwiefern eine Änderung der Zielarchitektur sinnvoll erscheine — konkrete Schritte werden nicht genannt. Für Informationen zu ähnlichen Förder- und Effizienzprogrammen, etwa im Gebäudebereich, bietet sich ein Blick auf KfW-Förderprogramme seit 2022 an.
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Betroffen sind Industrieunternehmen — insbesondere in der Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie —, Betreiber von Rechenzentren sowie Kommunen und private Haushalte, die durch Regulierung, Förderung und Informationsprogramme zur Energieeinsparung angehalten werden. Die Bundesregierung geht laut Antwort nicht von negativen Standorteffekten aus.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen mit Verweisen auf andere Antworten oder den Gesetzentwurf vom 24. Juni 2026, ohne konkrete Zahlen zu Kosten oder Maßnahmen bei Zielverfehlung zu nennen. Bei Frage 10 räumt sie ein, über keine vollständigen Informationen zu ungenutzten Einsparpotenzialen zu verfügen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Energieeffizienzgesetz: 21 Fragen zu Sparzielen und Wirtschaftsrisiken →
- Gold-Plating
- Bezeichnet die nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben, also strengere Regelungen als von der EU-Richtlinie gefordert.
- Vertragsverletzungsverfahren
- Verfahren der EU-Kommission gegen einen Mitgliedstaat, der EU-Recht nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Es kann zu Geldbußen führen.
- EED III (EU-Richtlinie 2023/1791)
- Die dritte EU-Energieeffizienzrichtlinie, die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Energiebedarf gegenüber der Prognose für 2030 um 11,7 Prozent zu senken.
Warum läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland?
Deutschland hat die EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 10. Oktober 2025 vollständig umgesetzt und konnte dies gegenüber der EU-Kommission nicht notifizieren.
Was sieht die EnEfG-Novelle vor?
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem Vorgaben für Unternehmen zur Abwärmenutzung und Energiemanagementsysteme anpassen sowie Effizienzanforderungen an Rechenzentren praxisgerechter ausgestalten soll.
Wie hoch ist das Energiesparziel bis 2030?
Laut Energieeffizienzgesetz soll der Gesamtenergiebedarf bis 2030 auf 1.867 Terawattstunden sinken. 2024 lag er bei 2.246 TWh, was eine weitere Senkung um rund 17 Prozent (Endenergie) erfordert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7281 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































