- 406.024,50 Euro BMZ-Förderung für Uganda-Projekt 2016–2019
- Projekt für Kleinschürfer in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee
- 19 Fragen zu Wirkung, Kontrolle und Mittelverwendung gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7441 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte zwischen Oktober 2016 und Dezember 2019 ein Projekt in Uganda, das auf nachhaltige Ressourcennutzung in zwei Regionen abzielte: dem Kleinbergbaugebiet Karamoja im Nordosten des Landes und dem Viktoriasee mit seinen Fischerfamilien. Die Fördersumme von 406.024,50 Euro floss über die EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. Das Projekt ist im Transparenzportal des Bundes unter der IATI-Maßnahmen-ID DE-1-201675164 dokumentiert und war dem Bereich Heimindustrie und Handwerk zugeordnet.
- 406.024,50 Euro — Gesamtfördersumme des BMZ für das Uganda-Projekt
- 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2019 — Projektlaufzeit von gut drei Jahren
- 19 Fragen — Umfang der parlamentarischen Anfrage zu Zielen, Umsetzung und Erfolgskontrolle
Im Detail
„Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“
— Drucksache 21/7441, Vorbemerkung der Fragesteller
Rund 406.000 Euro Bundesgelder flossen zwischen 2016 und 2019 in ein Entwicklungsprojekt in Uganda — nun verlangt der Bundestag Auskunft darüber, was diese Mittel konkret bewirkt haben. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7441 vom 31. Juli 2026 stellen Abgeordnete der AfD-Fraktion 19 detaillierte Fragen an die Bundesregierung zur Förderung des Projekts „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“.
Entwicklungshilfe Uganda: Was wurde gefördert?
Laut Transparenzportal des Bundes förderte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Vorhaben mit insgesamt 406.024,50 Euro. Durchführungsorganisation war die EZE — Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. Das Projekt war dem Bereich „Heimindustrie und Handwerk“ zugeordnet und sollte auf die Ziele nachhaltiger Entwicklung in den Bereichen Armutsbekämpfung, nachhaltiger Konsum und Wirtschaftswachstum einzahlen. Geografisch richtete sich das Vorhaben auf zwei ugandische Regionen: den Kleinbergbausektor in Karamoja im Nordosten des Landes sowie die Fischerfamilien am Viktoriasee.
19 Fragen zu Wirkung und Kontrolle
Die Fragesteller erkundigen sich umfassend nach Zielsetzungen, konkreten Maßnahmen und der Reichweite des Projekts. Konkret fragen sie unter anderem, wie viele Personen oder Haushalte das Projekt erreichte, welche Unterstützungsformen die Kleinschürfer und Fischerfamilien erhielten und in welchen Regionen Ugandas die Maßnahmen umgesetzt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erfolgskontrolle: Die Anfrage fragt, welche Evaluierungen während und nach dem Projekt stattfanden und zu welchen Ergebnissen diese hinsichtlich der wirtschaftlichen Verbesserung der Zielgruppen kamen.
Besonderes Interesse gilt der Mittelverwendung: Die Anfrage erkundigt sich nach der Aufteilung der Fördermittel auf Projektarbeit, Verwaltungskosten, Personalaufwand sowie Reise- und Sachkosten. Zudem wird gefragt, welche Eigenmittel oder Drittmittel die beteiligten Organisationen einbrachten. Auch die Frage nach der nachhaltigen Fortführung aufgebauter Strukturen nach Projektende gehört zum Fragenkatalog.
Transparenzportal wirft Fragen auf
Einen konkreten Anlass für die parlamentarische Nachfrage liefert eine Auffälligkeit im Transparenzportal des Bundes: Die Ausgaben für das Projekt werden dort kumuliert überwiegend für das Jahr 2019 ausgewiesen — obwohl die Projektlaufzeit bereits im Oktober 2016 begann. Die Anfrage fragt die Bundesregierung nach den Gründen dieser Darstellung.
Die Rolle der durchführenden Organisation EZE steht ebenfalls im Fokus: Die Abgeordneten wollen wissen, welche konkrete Funktion die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung bei Planung, Durchführung und Mittelverwendung übernahm. Auch eventuelle Kooperationen mit staatlichen ugandischen Stellen, lokalen Behörden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort werden hinterfragt.
Was gilt aktuell?
Das geförderte Projekt ist bereits abgeschlossen — die Laufzeit endete am 31. Dezember 2019. Eine Antwort der Bundesregierung auf die 19 Fragen liegt zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage noch nicht vor. Die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 21. August 2026. Die Kontrolle von Entwicklungshilfeprojekten durch den Bundestag ist ein dauerhaftes parlamentarisches Instrument, um den Einsatz von Steuermitteln im Ausland zu überprüfen. Das Thema Finanzkontrolle betrifft dabei nicht nur den Inland-Bereich, sondern auch Mittelflüsse in internationale Projekte.
Entwicklungshilfeprojekte stehen regelmäßig auf dem parlamentarischen Prüfstand. Ähnliche Transparenzfragen — etwa zu Mittelverwendung und Kontrolle im Ausland — beschäftigen den Bundestag in dieser Wahlperiode auch in anderen Zusammenhängen. Die Frage nach Haushaltsresten und Mittelabflüssen ist eng mit solchen Projekten verknüpft, wenn Ausgaben erst verzögert im Transparenzportal erscheinen.
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Direkt betroffen von dem Projekt waren Kleinschürfer in der ugandischen Region Karamoja sowie Fischerfamilien am Viktoriasee. Indirekt betreffen die Fragen nach Fördermittelverwendung und Erfolgskontrolle alle deutschen Steuerzahler, aus deren Mitteln die Förderung finanziert wurde.
Die Kleine Anfrage wurde am 31. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß den parlamentarischen Gepflogenheiten 21 Tage Zeit, die 19 Fragen zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 21. August 2026. Danach wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- IATI
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Standard zur transparenten Offenlegung von Entwicklungshilfedaten, dem sich auch Deutschland verpflichtet hat.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — das für Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe zuständige Bundesministerium.
- Kleinbergbau
- Kleinmaßstäblicher Bergbau, der häufig von Einzelpersonen oder kleinen Gemeinschaften mit einfachen Mitteln betrieben wird und in vielen Entwicklungsländern ein wichtiger Lebensunterhalt ist.
Wer hat das Uganda-Projekt durchgeführt?
Laut Drucksache übernahm die EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. die Durchführung des geförderten Projekts.
Wie hoch war die Förderung für das Uganda-Projekt?
Das BMZ förderte das Projekt mit insgesamt 406.024,50 Euro im Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2019.
Warum wird die Förderung erst jetzt hinterfragt?
Die AfD-Fraktion stützt sich auf Angaben des Transparenzportals des Bundes und erkundigt sich nach Details zu Wirkung und Kontrolle des bereits abgeschlossenen Projekts.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7441 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































