- EU-Frist zur Umsetzung digitaler Gewaltschutzregeln endet Juni 2027
- 112 Mio. Euro Umsatzsteuermehreinnahmen für Länder allein 2027
- Deepfakes, Cyberflashing und GPS-Überwachung sollen strafbar werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7330 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Richtlinie 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen trat am 14. Juni 2024 in Kraft und setzt erstmals einen unionsweiten Mindeststandard gegen geschlechtsspezifische Gewalt — einschließlich digitaler Formen. Die Umsetzungsfrist endet am 14. Juni 2027. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im April 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt. Neben neuen Straftatbeständen für Deepfakes und bildbasierte Gewalt sieht der Entwurf zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegenüber Online-Plattformen und richterlich angeordnete Account-Sperren vor.
- 14. Juni 2027 — Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385 in deutsches Recht.
- 2,6 Mrd. Euro — Umsatzsteuermehreinnahmen der Länder aus dem Gewalthilfegesetz im Zeitraum 2027 bis 2036.
- 112 Mio. Euro — Anteil davon allein für das Jahr 2027.
- 3 Planstellen — BKA-Stellen für die Dunkelfeld-Opferbefragung LeSuBiA zu Gewalterfahrungen.
- 6 Gesetzentwürfe — Gesetzgebungsvorhaben, die laut Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie beitragen sollen.
Im Detail
Im Übrigen erfolgt die Umsetzung nach derzeitigem Stand durch Maßnahmen unterhalb der Ebene eines formellen Gesetzes.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7330, S. 3
Digitale Gewalt gegen Frauen — von sexualisierten Deepfakes über Rache-Pornos bis hin zu koordinierten Belästigungskampagnen — soll in Deutschland bis Juni 2027 umfassend unter Strafe gestellt werden. Die EU-Richtlinie 2024/1385 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, entsprechende Mindeststandards einzuführen. Wie weit Deutschland auf diesem Weg ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7330 vom 24. Juli 2026).
Was gilt aktuell?
Im geltenden deutschen Recht fehlen eigenständige Tatbestände für mehrere Formen digitaler Gewalt. Das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder an erwachsene Personen — sog. Cyberflashing — ist nicht gesondert strafbar; § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB gilt laut Bundesregierung als einschlägig, schützt aber primär Minderjährige. Koordinierte Belästigungskampagnen im Netz werden bislang nicht als eigenständiges Tatgeschehen erfasst, weil die Strafbarkeit an einzelne Täterhandlungen anknüpft. Für den Bereich der digitalen Stalking-Überwachung verlangt § 238 StGB eine wiederholte Tatbegehung — die EU-Richtlinie erfasst hingegen auch einzelne andauernde Überwachungshandlungen.
Was der Referentenentwurf vorsieht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der drei konkrete Regelungskomplexe enthält: Erstens werden sexualisierte Deepfakes nach dem neuen § 184k StGB-E unter Strafe gestellt, ebenso sonstige Deepfakes, die das Ansehen der betroffenen Person erheblich schädigen können (§ 201b StGB-E). Zweitens nimmt der Entwurf GPS-Tracker in den Stalking-Tatbestand des § 238 StGB auf. Drittens sieht ein neues „Gesetz gegen digitale Gewalt“ zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegenüber Online-Plattformen, richterlich angeordnete Account-Sperren sowie beweissichernde Anordnungen vor. Derzeit wertet das BMJV die eingegangenen Stellungnahmen aus.
Lücken bei der Umsetzung — digitale Gewalt
Die Bundesregierung räumt ein, dass der Referentenentwurf die Richtlinie nicht vollständig abdeckt. Offen bleiben unter anderem: ein eigenständiger Straftatbestand für Cyberbelästigung (Artikel 7 der Richtlinie), die Strafbarkeit öffentlicher Aufstachelung zu Gewalt aus Gründen des Geschlechts (Artikel 8) sowie eine kohärente, deliktsspezifische Datenerhebung zu digitaler Gewalt (Artikel 44). Bei Nudifizierungs-Apps — KI-Anwendungen, die aus beliebigen Fotos Nacktbilder erzeugen — verweist die Bundesregierung auf den EU KI-Omnibus, der solche Systeme als verbotene Praktiken einordnen soll.
Insgesamt nennt die Bundesregierung sechs laufende Gesetzgebungsvorhaben, die zur Richtlinienumsetzung beitragen sollen — darunter das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz sowie Entwürfe zum Schutz vor Menschenhandel und zur Verbesserung des Opferschutzes. Für nicht durch Gesetze abgedeckte Vorgaben setzt die Bundesregierung auf Maßnahmen unterhalb der formellen Gesetzgebungsebene.
Hilfeangebote und Finanzierung
Spezialisierte Hilfeangebote für Betroffene digitaler Gewalt sind nach dem Gewalthilfegesetz (GewHG) Ländersache. Die Länder erhalten im Jahr 2027 rund 112 Mio. Euro Umsatzsteuermehreinnahmen als Finanzierungsbeitrag — im Gesamtzeitraum 2027 bis 2036 sind es voraussichtlich 2,6 Mrd. Euro. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist laut Bundesregierung bereits jetzt für alle Gewaltformen zuständig, einschließlich digitaler Gewalt. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist hingegen zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Bundesmodellprojekte zur Prävention — darunter Täterarbeit und digitale Kompetenzen — sollen frühestens im Oktober 2026 starten und spätestens Ende 2029 enden.
Zuständigkeitsfragen bei der Strafverfolgung
Bei länderübergreifenden Fällen digitaler Gewalt gelten die allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung: Vorrang hat die zuerst befasste Staatsanwaltschaft (Prioritätsprinzip, § 12 StPO). Können sich Staatsanwaltschaften verschiedener Länder nicht einigen, entscheidet der Generalbundesanwalt. Zu Erkenntnissen über möglicherweise eingestellte oder nicht weitergeleitete Anzeigen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Das BKA beschäftigt derzeit drei Planstellen für die Dunkelfeld-Opferbefragung LeSuBiA; Angaben zum Verhältnis zu anderen Cybercrime-Stellen verweigerte die Bundesregierung aus Staatswohlgründen. Informationen zur Arbeit des BKA im Bereich KI in Bundesbehörden finden sich in einer weiteren Drucksache.
Die Drucksache 21/7330 macht deutlich, dass Deutschland zwar auf dem Weg zur Richtlinienumsetzung ist, aber noch erhebliche Gesetzgebungsarbeit vor sich hat. Vor allem die Bereiche Datenerhebung, Cyberbelästigung und intersektionaler Schutz mehrfach marginalisierter Betroffener sind bislang nicht abschließend geregelt. Weitere Informationen zu parlamentarischen Verfahren rund um EU-Regulierung finden sich etwa im Beitrag zur Regulierung im EU-Rahmen.
Weiterlesen:
- KI in der Rüstungskontrolle: Kein operativer Einsatz in Bundesbehörden
- EUDI-Wallet 2027: 214 Mio. Euro Gesamtkosten, Start am 2. Januar
- Regulierung privater Arbeitsvermittlungsagenturen im EU-Rahmen
Betroffen sind vor allem Frauen als primäre Zielgruppe digitaler Gewalt, aber auch Kinder der Betroffenen, denen laut Richtlinie dieselben Schutzmaßnahmen zustehen sollen. Darüber hinaus betrifft das geplante Gesetz Betreiber von Online-Plattformen sowie Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern, die neue Ermittlungskompetenzen und Fortbildungsangebote erhalten sollen.
Bei mehreren Fragen — darunter der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens, das Stellenverhältnis im BKA sowie der Schutz von Kindern der Betroffenen — verweist die Bundesregierung auf laufende Prüfungen, die Zuständigkeit der Länder oder die Autonomie des Bundestages. Die Kernfrage nach einem verbindlichen Zeitplan bleibt ohne konkrete Aussage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Digitale Gewalt gegen Frauen: EU-Richtlinie bis 2027 umzusetzen →
- Deepfake
- KI-generiertes Bild oder Video, das eine reale Person zeigt, ohne dass diese zugestimmt hat. Sexualisierte Deepfakes sollen nach dem Referentenentwurf strafbar werden.
- Gewalthilfegesetz (GewHG)
- Bundesgesetz, das Länder verpflichtet, Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen bereitzustellen. Die Umsetzung liegt bei den Ländern.
- Disaggregierte Daten
- Nach einzelnen Merkmalen aufgeschlüsselte Statistiken, etwa nach Geschlecht, Deliktart oder Verfahrensstadium. Artikel 44 der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur systematischen Erhebung.
Was sind sexualisierte Deepfakes?
KI-generierte Bilder oder Videos, die eine Person in sexuellen Situationen zeigen, ohne dass diese zugestimmt hat. Laut Referentenentwurf sollen sie künftig nach § 184k StGB strafbar sein.
Was ist Cyberflashing?
Das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder über digitale Kanäle. Die Bundesregierung sieht § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
Bis wann muss Deutschland die EU-Richtlinie umsetzen?
Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2024/1385 endet am 14. Juni 2027.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7330 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































