- Justizministerium prüft Reform des Schöffenrechts — kein Zeitplan bekannt
- 'Freie Sachsen' riefen 150.000 Abonnenten zur Schöffenbewerbung auf
- Bundesregierung hat keine konkreten Fallzahlen zu verfassungsfeindlichen Bewerbern
- Bundesförderung im Bundestag: Kontrolle, Transparenz und Millionenbeträge
- Autobahn-Toiletten: 442 Raststätten, kein Preisüberblick
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7420 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Vorfeld der bundesweiten Schöffenwahl 2023 rief die Gruppe ‚Freie Sachsen‘ — vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit Anfang 2022 als Verdachtsfall und seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft — über ihren Telegram-Kanal mit rund 150.000 Abonnentinnen und Abonnenten dazu auf, sich als Schöffen zu bewerben. Justizministerin Stefanie Hubig kündigte daraufhin an, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass Schöffen verfassungstreu sein müssen, und prüft zudem Regelungen gegen mögliche Blockaden bei Schöffen- und Richterwahlen. Die Verfassungstreue ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bereits nach geltendem Recht Voraussetzung für das Schöffenamt; für hauptamtliche Richter ist sie explizit in § 9 Nr. 2 des Deutschen Richtergesetzes verankert.
Im Detail
Der Bedarf nach gesetzlichen Anpassungen im Richterrecht wird derzeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erörtert. Die Abstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7420
Das Schöffensystem steht vor einer möglichen Reform: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass ehrenamtliche Richter verfassungstreu sein müssen. Auslöser ist ein gezielter Mobilisierungsversuch aus dem Umfeld des Rechtsextremismus. Die Bundesregierung hat in BT-Drs. 21/7420 vom 29. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7164) geantwortet — und dabei deutlich gemacht, dass konkrete Gesetzentwürfe noch nicht vorliegen.
150.000 Telegram-Abonnenten zum Schöffenamt aufgerufen
Als zentralen Auslöser der Reformdebatte nennt die Bundesregierung einen Vorfall im Vorfeld der Schöffenwahl 2023: Die Gruppe „Freie Sachsen“ — seit Anfang 2022 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft und seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch klassifiziert — rief über ihren Telegram-Kanal mit rund 150.000 Abonnentinnen und Abonnenten dazu auf, sich „jetzt als Schöffe“ zu bewerben, „um die Justiz nicht den linken Hobby-Richtern zu überlassen“. Weitere extremistische Parteien folgten mit ähnlichen Aufrufen an ihre Mitglieder.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht ist die besondere Verfassungstreue bereits heute eine zwingende Voraussetzung für das Schöffenamt — so die Bundesregierung unter Berufung auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334; BVerfGE 55, 372; Beschluss vom 6. Mai 2008, Az. 2 BvR 337/08). Für hauptamtliche Richterinnen und Richter ist die Verfassungstreue zudem ausdrücklich in § 9 Nr. 2 des Deutschen Richtergesetzes verankert. Für Schöffen fehlt eine entsprechende explizite Norm — genau das soll nach den Ankündigungen der Ministerin geändert werden.
Schöffenwahl-Reform: Noch keine Konkreten Pläne
Zu den zentralen Fragen der AfD-Fraktion — etwa nach konkreten geplanten Gesetzesänderungen, einem Zeitplan für einen Gesetzentwurf oder der Frage, ob die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei künftig ein Ausschlussgrund sein soll — verweist die Bundesregierung durchgehend auf ihre Vorbemerkung: Die Ressortabstimmung im Bundesjustizministerium sei noch nicht abgeschlossen, nähere Angaben könnten daher nicht gemacht werden. Die Anfrage nach einer phänomenbereichsübergreifenden Regelung — also einer Norm, die nicht nur Rechtsextremismus, sondern auch Links- und Islamextremismus erfasst — beantwortet die Regierung ebenfalls mit diesem Verweis.
Justizministerin Hubig hat laut Bundesregierung in ihren öffentlichen Äußerungen „stets deutlich gemacht, dass alle Personen, die für die Justiz arbeiten, fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen.“ Ein Ausschluss vom Schöffenamt müsse „unabhängig davon sein, vor welchem politischen Hintergrund das verfassungsfeindliche Verhalten steht.“ Eine spezifisch auf Rechtsextremismus zugeschnittene Regelung sei nicht geplant.
Keine Fallzahlen, kein bundesweiter Überblick
Auf die Frage, wie viele Bewerber mit verfassungsfeindlichem Hintergrund seit 2019 bekannt geworden sind, antwortet die Bundesregierung, entsprechende Erkenntnisse entstünden im Zuständigkeitsbereich der Länder — konkrete Zahlen lägen ihr nicht vor. Auch die Frage nach Schöffen-Bewerbungen mit linksextremistischem, islamistischem oder auslandsbezogen-extremistischem Hintergrund beantwortet die Regierung nicht inhaltlich: Eine Sichtung der Akten zu einem Personenpotenzial von mehreren zehntausend Personen wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden und würde „die Personalressourcen unterschiedlicher Fachabteilungen für mehrere Monate vollständig beanspruchen“.
Das Spannungsfeld, das die Schöffenwahl-Reform aufwirft, ist politisch komplex: Es geht um die Balance zwischen demokratischer Teilhabe, dem kommunalen Vorschlagsrecht bei der Schöffenauswahl, richterlicher Unabhängigkeit und dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wie die geplante gesetzliche Neuregelung dieses Spannungsfeld auflöst, bleibt nach aktuellem Stand offen. Ähnliche Fragen zu Transparenz und Kontrolle staatlicher Strukturen werden auch in anderen Bereichen diskutiert, etwa bei der Bundesförderung und deren parlamentarischer Kontrolle.
Für die Frage, wie staatliche Stellen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen umgehen, ist auch der weitere Kontext relevant: So zeigt die Debatte um den Verfassungsschutz und neue Eingriffsbefugnisse, dass das Thema Sicherheit versus Bürgerrechte die Innenpolitik insgesamt beschäftigt.
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Unmittelbar betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt sowie amtierende Schöffen in Deutschland. Mittelbar berührt das Thema alle Angeklagten in Strafverfahren, da Schöffen gleichberechtigt mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden. Kommunen und Gemeinderäte, die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl erstellen, wären von neuen Prüfpflichten ebenfalls betroffen.
Bei mehreren zentralen Fragen — insbesondere zu konkreten Gesetzesplänen (Fragen 8, 9, 12, 14) und zum Zeitplan — verweist die Bundesregierung pauschal auf ihre Vorbemerkung, ohne inhaltlich zu antworten. Die Fragen 2 bis 4 zu konkreten Fallzahlen bleiben mangels eigener Bundeserkenntnisse unbeantwortet; Frage 10 zu linksextremistischen und islamistischen Schöffen-Bewerbungen wird mit Verweis auf unzumutbaren Aufwand abgelehnt.
Berlin, 20. Juli 2026. Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, sagt dazu: „Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Schöffenwahl: Verfassungstreue-Prüfung für ehrenamtliche Richter geplant →
- Schöffe
- Ehrenamtlicher Laienrichter, der in Strafverfahren gleichberechtigt neben Berufsrichtern urteilt. Die Wahl erfolgt alle fünf Jahre durch kommunale Ausschüsse.
- Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
- Kernbestand des Grundgesetzes — unter anderem Menschenwürde, Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Mehrparteienprinzip. Verfassungsfeindlich handelt, wer diese Ordnung beseitigen will.
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Bundesgesetz, das die Rechtsstellung der Richter regelt. § 9 Nr. 2 DRiG verlangt von hauptamtlichen Richtern die Gewähr, jederzeit für die fdGO einzutreten.
Was sind Schöffen und welche Rolle spielen sie?
Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter, die in Strafverfahren gleichberechtigt neben Berufsrichtern urteilen. Sie werden alle fünf Jahre gewählt.
Warum plant die Justizministerin eine Reform der Schöffenwahl?
Laut Bundesregierung haben extremistische Parteien vor der Schöffenwahl 2023 ihre Mitglieder gezielt zur Bewerbung aufgerufen — darunter die rechtsextremistische Gruppe 'Freie Sachsen' mit einem Aufruf an 150.000 Telegram-Abonnenten.
Gilt Verfassungstreue nicht schon heute als Voraussetzung für das Schöffenamt?
Ja. Laut Bundesregierung ist die besondere Verfassungstreue nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits nach aktueller Rechtslage eine zwingende Voraussetzung für die Ernennung ehrenamtlicher Richter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7420 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































