- Bundesbehörden erfassen Fördermittel nicht vollständig maschinell
- Mindestens 40.000 Einzelzuwendungen beim BMFJ ohne digitale Übersicht
- Anfrage: Wann kommt ein öffentliches Transparenzregister für Fördermittel?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8036 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zuwendungsdatenbank des Bundes wird auf Grundlage von Nr. 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung betrieben. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht aus dem Jahr 2024 darauf hingewiesen, dass die Datenbank Verwaltungsaufwand reduzieren, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln steuern und Doppelförderungen verhindern soll. In der Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/4919 hatte die Bundesregierung eine detaillierte Auskunft über Zuwendungsbescheide, Weiterleitungen und Verwendungsnachweise mit dem Verweis auf unzumutbaren Rechercheaufwand verweigert. Die aktuelle Anfrage BT-Drs. 21/8036 greift diesen Befund auf und fragt nach Plänen zur Verbesserung der Datenlage sowie nach einer möglichen Öffnung der Datenbank für die Öffentlichkeit.
- 40.000 Einzelzuwendungen — so viele Förderbescheide hätte allein das Bundesfamilienministerium für 2020–2026 ohne maschinelle Auswertbarkeit manuell prüfen müssen.
- 6.600 Arbeitsstunden — geschätzter Prüfaufwand beim Bundesfamilienministerium, den die Bundesregierung als Grund für die Auskunftsverweigerung anführte.
- 19 oberste Bundesbehörden — für so viele Behörden verweigerte die Bundesregierung in BT-Drs. 21/4919 eine Antwort auf Fragen zu Zuwendungen.
- 2016 bis 2025 — der in der Anfrage abgefragte Förderzeitraum für Zuwendungseinträge in der Datenbank.
Im Detail
Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre.
— Bundesregierung, Antwort auf BT-Drs. 21/4919 (zitiert in Vorbemerkung BT-Drs. 21/8036)
Staatliche Fördermittel fließen in Milliardenhöhe an Organisationen, Kommunen und Forschungseinrichtungen — doch eine vollständige, maschinenlesbar auswertbare Übersicht existiert in Deutschland bislang nicht. Die Zuwendungsdatenbank des Bundes soll zwar genau diese Kontrollfunktion erfüllen, ist aber nach Angaben der Bundesregierung selbst nicht vollständig befüllt. Die Drucksache 21/8036 vom 16. September 2026 thematisiert diese Lücke mit neun konkreten Fragen an die Bundesregierung.
Was ist die Zuwendungsdatenbank des Bundes?
Die Zuwendungsdatenbank ist eine verwaltungsinterne Datenbank, die gemäß Nr. 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung betrieben wird. Oberste Bundesbehörden — oder von ihnen beauftragte Stellen — sind verpflichtet, dort ihre Förderbescheide zu hinterlegen. Der Bundesrechnungshof nennt drei Ziele der Datenbank: Verwaltungsaufwand senken, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln steuern und Doppelförderungen erkennen. Ein öffentliches Transparenzportal ist die Datenbank ausdrücklich nicht.
Vorgängeranfrage: 6.600 Arbeitsstunden als Ausrede?
Der Hintergrund der aktuellen Anfrage ist eine vorangegangene Auskunftsverweigerung. In der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/4919 hatte die AfD-Fraktion unter anderem gefragt, wie viele Zuwendungsbescheide erteilt wurden, wie viele Weiterleitungen erfolgt sind und wie viele Verwendungsnachweise pünktlich eingingen. Die Bundesregierung verweigerte für 19 abgefragte oberste Bundesbehörden eine Antwort: Die Informationen lägen nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Allein beim Bundesfamilienministerium hätten für den Zeitraum 2020 bis 2026 mindestens 40.000 Einzelzuwendungen händisch gesichtet werden müssen — ein Aufwand von rund 6.600 Arbeitsstunden, den die Bundesregierung als unzumutbar einstufte.
Aus Sicht der Fragesteller wirft das eine grundsätzliche Frage auf: Wie lässt sich das gesetzliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO überwachen, wenn die Förderdaten dezentral in Aktenbergen einzelner Ressorts lagern und selbst der Bundesregierung aufgrund des Ressortprinzips oft nicht zugänglich sind?
Was gilt aktuell?
Aktuell sind die obersten Bundesbehörden zwar zur Nutzung der Zuwendungsdatenbank verpflichtet, doch die Anfrage legt nahe, dass nicht alle Behörden die Datenbank tatsächlich vollständig befüllen. Die Daten liegen zudem offenbar nicht durchgängig in standardisierter Form vor, was eine behördenübergreifende maschinelle Auswertung verhindert. Ein öffentliches Transparenzregister — vergleichbar mit dem US-amerikanischen Portal USA Spending, das jedem Bürger Einblick in staatliche Förderungen gewährt — existiert in Deutschland nicht.
Neun Fragen zur Zuwendungsdatenbank
Die Anfrage stellt konkret neun Fragen: Die erste betrifft die Planung einer umfassenden und standardisierten Erfassung aller Bundesbehörden in der Datenbank. Die zweite Frage zielt auf eine mögliche Öffnung der Datenbank als öffentliches Transparenzregister. Die Fragen drei bis sechs verlangen detaillierte Auflistungen — jeweils maschinenlesbar — zu Anzahl und Volumen der eingetragenen Zuwendungen je Bewilligungsbehörde und Haushaltsjahr für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 1. Januar 2025. Frage vier fragt explizit nach jenen Zuwendungen, die bis zum Stand 3. August 2026 nicht in die Datenbank eingetragen wurden. Fragen sieben bis neun richten sich nach dem Standardisierungsgrad der hinterlegten Daten sowie danach, welche Behörden die Datenbank seit wann nutzen — und welche sie aus welchen Gründen nicht nutzen.
Als internationales Vorbild verweisen die Fragesteller auf USA Spending, die Zuwendungsdatenbank der US-Bundesregierung. Dort kann jeder Steuerzahler transparent einsehen, welche Nichtregierungsorganisationen in welcher Höhe staatliche Mittel erhalten. Ob die Bundesregierung ein vergleichbares Modell für Deutschland in Betracht zieht, ist eine der Kernfragen der Drucksache. Einen ähnlichen Konflikt zwischen staatlicher Förderpraxis und öffentlicher Transparenz zeigt auch der Bericht zur Wissenschaftsspionage und Forschungssicherheit, bei dem ebenfalls der Zugang zu behördlichen Informationen strittig ist.
Die Anfrage steht im breiteren Kontext parlamentarischer Kontrolle staatlicher Ausgaben. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei der Verwendung von Bundesmitteln für das Einheitsdenkmal, wo 10,8 Millionen Euro verbaut wurden, bevor ein Insolvenzverfahren den Bau stoppte.
Weiterlesen:
- Bundestag 20.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- 10 Beamte mit Doppelpass: Was die Bundesregierung offenlegt
Betroffen sind alle Bundesbehörden, die Fördermittel vergeben, sowie mittelbar alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Abgaben die Grundlage dieser Zuwendungen bilden. Auch Zuwendungsempfänger — darunter Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Kommunen — sind von der Frage nach mehr Transparenz betroffen.
Die Kleine Anfrage ist am 16. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die schriftliche Antwort steht noch aus.
- Zuwendungsdatenbank des Bundes
- Verwaltungsinterne Datenbank, in der Bundesbehörden ihre Förderbescheide erfassen sollen. Sie dient der internen Kontrolle, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Das Bundesgesetz, das die Grundsätze für die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts regelt. § 44 BHO regelt speziell die Vergabe von Zuwendungen.
- Doppelförderung
- Der Fall, dass ein und dieselbe Maßnahme oder Organisation mehrfach aus verschiedenen öffentlichen Töpfen gefördert wird — ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Was ist die Zuwendungsdatenbank des Bundes?
Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Datenbank, die gemäß Nr. 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung betrieben wird. Sie erfasst staatliche Förderbescheide, ist jedoch kein öffentliches Transparenzportal.
Warum verweigerte die Bundesregierung frühere Auskünfte?
Laut Bundesregierung liegen die Daten nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Allein beim Bundesfamilienministerium hätten mindestens 40.000 Einzelzuwendungen händisch geprüft werden müssen, was einem Aufwand von 6.600 Arbeitsstunden entsprochen hätte.
Was fordert die Anfrage konkret?
Die Fragesteller wollen wissen, ob alle Behörden die Datenbank vollständig befüllen, wie viele Zuwendungen seit 2016 erfasst wurden und ob ein öffentliches Register nach dem Vorbild des US-amerikanischen 'USA Spending' geplant ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8036 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































