Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8073 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Deutschland exportierte 2024 rund 50.000 Tonnen verbotener Pestizide
- Export verbotener Wirkstoffe seit 2018 um rund 50 Prozent gestiegen
- Nulltoleranz für Pestizidrückstände in importierten Lebensmitteln gefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8073 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen Union. Wirkstoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sind, erhalten keine Genehmigung oder verlieren sie. Gleichwohl existiert auf EU-Ebene bislang kein generelles Exportverbot für solche Stoffe. Laut Angaben der Nichtregierungsorganisation Public Eye genehmigten die EU-Mitgliedstaaten 2024 den Export von knapp 122.000 Tonnen verbotener Pestizide und Wirkstoffe – rund 50 Prozent mehr als 2018. Deutschland ist mit einem Anteil von über 40 Prozent an den EU-weiten Exportmengen der größte Einzelexporteur.
- 3,8 Mio. Tonnen — So viele Pestizide werden laut FAO weltweit jährlich ausgebracht, etwa doppelt so viel wie 1990.
- 122.000 Tonnen — Exportvolumen verbotener Pestizide und Wirkstoffe aus der EU im Jahr 2024, rund 50 Prozent mehr als 2018 (81.000 Tonnen).
- 50.000 Tonnen — Deutschlands Anteil an den EU-Exporten verbotener Pestizide 2024, sechsmal so viel wie 2018.
- 75 Wirkstoffe — Zahl der 2024 für den Export gemeldeten, nicht genehmigten Pestizidwirkstoffe, gegenüber 41 im Jahr 2018.
- 80,7 Mrd. US-Dollar — Volumen des globalen Pestizidmarkts im Jahr 2024.
Im Detail
Man spricht von Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden, wenn die Anwendung bestimmter Mittel zwar in der EU verboten ist, nicht jedoch ihre Herstellung und ihr Export in Drittstaaten außerhalb der EU.
— BT-Drs. 21/8073, Begründung, S. 2
Deutschland ist der größte europäische Exporteur von Pflanzenschutzmitteln, die innerhalb der EU verboten sind. Mit rund 50.000 Tonnen im Jahr 2024 – sechsmal so viel wie im Jahr 2018 – entfällt auf Deutschland ein Anteil von über 40 Prozent der gesamten EU-weiten Exportmengen solcher Stoffe. Die Fraktion Die Linke hat am 21. September 2026 mit der Drucksache 21/8073 einen Antrag eingebracht, der diese Praxis beenden soll.
Pestizid-Export aus Deutschland: Was gilt aktuell?
Nach geltendem EU-Recht ist der Export von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind, grundsätzlich erlaubt, sofern bestimmte Meldepflichten eingehalten werden. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelt zwar die Zulassung innerhalb der Union, enthält aber kein Exportverbot für abgelehnte oder abgelaufene Wirkstoffe. Dies ermöglicht es Unternehmen, Stoffe herzustellen und in Drittländer zu liefern, die in Europa aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Bekannte Beispiele aus dem Antrag sind Glufosinat, ein Herbizid mit fruchtbarkeitsschädigender Wirkung, sowie Mancozeb, ein Fungizid mit hormonaktiver Wirkung, das in der EU seit 2020 verboten ist.
Gesundheitsfolgen und globale Dimension
Laut Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) werden jährlich weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht – etwa doppelt so viel wie 1990. Der globale Pestizidmarkt hatte 2024 ein Volumen von rund 80,7 Milliarden US-Dollar. Die gesundheitlichen Folgen des unkontrollierten Einsatzes sind erheblich: Jährlich kommt es nach Angaben im Antrag zu rund 385 Millionen unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen weltweit, darunter etwa 11.000 Todesfälle. Besonders betroffen sind Landarbeiterinnen und Landarbeiter in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen – genau die Staaten, in die ein Großteil der deutschen Pestizidexporte fließt. Chronische Erkrankungen wie Krebs, Nierenversagen und neurologische Schäden werden ebenfalls mit dem Einsatz hochgefährlicher Wirkstoffe in Verbindung gebracht.
Rückstände in Lebensmitteln: Das Rückwegproblem
Der Pestizid-Export schlägt auf einem weiteren Weg auf Deutschland zurück: Über importierte Lebensmittel gelangen Rückstände verbotener Wirkstoffe zurück in die EU. In Produkten wie Tee, Reis und Gewürzen wurden laut Antrag wiederholt Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen nachgewiesen; teilweise wurden die geltenden Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRL) überschritten. Verbraucherschutzorganisationen fordern deshalb eine Nulltoleranz für solche Rückstände – definiert als Rückstandsgehalt unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze. Frankreich hat Anfang 2026 den Import bestimmter Obst- und Gemüseerzeugnisse vorübergehend untersagt, sofern diese Rückstände bestimmter nicht zugelassener Wirkstoffe enthalten. Ähnliche Regelungen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes vulnerabler Gruppen zeigen, dass der Gesetzgeber in anderen Bereichen bereit ist, konsequente Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Was Die Linke konkret fordert
Der Antrag der Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung vier Schritte: Erstens soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt werden, der den Export aller nicht in der EU genehmigten Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe verbietet. Dieser soll auch eine Melde- und Dokumentationspflicht mit Angaben zu Menge, exportierender Firma und Empfängerland umfassen. Zweitens soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein unionsweites Herstellungs-, Lagerungs- und Ausfuhrverbot einsetzen. Drittens soll die Bundesregierung – nach dem Vorbild Frankreichs – einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der den Import von Lebensmitteln mit Rückständen verbotener Pestizide untersagt. Viertens soll auch auf EU-Ebene das Nulltoleranzprinzip als verbindlicher Importschutzstandard verankert werden. Belgien und Frankreich haben auf nationaler Ebene bereits gehandelt; Deutschland, so die Fraktion, hinkt hinterher, obwohl es der größte Einzelexporteur verbotener Wirkstoffe in der EU ist. Ähnliche Fragen zur Transparenz und Kontrolle im Umgang mit staatlichen Ressourcen zeigen, dass Dokumentationspflichten ein bewährtes Instrument bleiben.
Weiterlesen:
- Bund plant Zuckersteuer auf Softdrinks ab 2027
- Klimaneutralität 2045: Grüne fragen nach Wirtschaftsstrategie
Unmittelbar betroffen sind Landarbeiterinnen und Landarbeiter sowie die ländliche Bevölkerung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, in die ein Großteil der exportierten Mengen geht. Mittelbar betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, die über importierte Lebensmittel mit Rückständen verbotener Wirkstoffe in Kontakt kommen können. Betroffen wären auch die exportierenden Unternehmen der Agrochemiebranche, die bei einem Verbot ihre Absatzmärkte verlieren würden.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8073) wurde am 21. September 2026 im Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss sowie Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum an.
- Rückstandshöchstgehalt (MRL)
- Maximum Residue Level – der gesetzlich festgelegte Höchstwert für Pestizidrückstände in oder auf Lebensmitteln, der bei der Ernte nicht überschritten werden darf.
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- EU-Verordnung, die das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union regelt und die Grundlage für Genehmigungs- oder Verbotsentscheidungen bildet.
- Nulltoleranzprinzip
- Im Kontext dieses Antrags: Rückstände nicht genehmigter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln müssen unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze liegen, gelten also als nicht nachweisbar.
Was sind Doppelstandards bei Pestiziden?
Als Doppelstandard gilt, wenn ein Pestizid in der EU wegen Gesundheits- oder Umweltrisiken verboten ist, seine Herstellung und sein Export in Drittländer aber dennoch erlaubt bleiben.
Welche Länder haben den Export verbotener Pestizide bereits verboten?
Frankreich verbietet seit dem 1. Januar 2022 Herstellung, Lagerung und Verbringung solcher Mittel. Belgien hat den Export im Jahr 2025 per königlichem Erlass untersagt.
Was bedeutet Nulltoleranzprinzip bei Lebensmittelrückständen?
Das Nulltoleranzprinzip bedeutet laut Antrag, dass Rückstände nicht zugelassener Wirkstoffe in Lebensmitteln unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze liegen müssen – also praktisch nicht nachweisbar sein dürfen.


































































