- 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von FGM/C betroffen oder gefährdet
- Schutzbrief wurde seit 2021 rund 234.893 Mal gedruckt versendet
- BAMF erfasst keine gesonderte Statistik zu Asylverfahren mit FGM/C-Bezug
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7947 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ist nach WHO-Definition jeder Eingriff, der eine teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinische Indikation beinhaltet. Weltweit sind laut UNICEF mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; die Praxis ist in mehr als 90 Ländern dokumentiert. In Deutschland basieren die Schätzungen zur Betroffenenzahl auf dem Ausländerzentralregister und Prävalenzdaten aus 31 Ländern, was die Erfassung eingebürgerter Personen und solcher ohne registrierten Aufenthaltsstatus einschränkt. Auf europäischer Ebene hat das European Institute for Gender Equality (EIGE) einen methodischen Bezugsrahmen für vergleichbare Schätzungen entwickelt, an dessen Weiterentwicklung sich das zuständige Bundesministerium beteiligt.
- 123.000 — Geschätzte Zahl der in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen, die von FGM/C betroffen oder gefährdet sind (Stand Ende 2024).
- 234.893 — Gedruckte Exemplare des Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung, versandt seit 2021 (Stand 14. August 2026).
- 6.015.827,96 Euro — Gesamte BMZ-Beitragszahlungen an den UNFPA-UNICEF-Trust-Fund zur FGM/C-Bekämpfung seit 2020.
- 11.330.000 Euro — Mittel für das Regionalvorhaben in Ostafrika (Äthiopien, Somalia, Sudan) für den Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2026.
- 134.216 Euro — Fördervolumen des laufenden Forschungsprojekts zur FGM/C-Schulungslandschaft (August bis Dezember 2026, Plan International / TERRE DES FEMMES).
Im Detail
Da es sich bei FGM/C um ein Dunkelfeld handelt, das nicht umfassend erhellt werden kann, steht die Bundesregierung im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und vergleicht deren Berechnungen bzw. diskutiert methodische Unterschiede.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7947, S. 3
Rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland sind von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) betroffen oder gelten als gefährdet — das geht aus einem vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beauftragten Bericht hervor, auf den die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7947, 9. September 2026) verweist. Die tatsächliche Zahl liegt nach Einschätzung der Regierung vermutlich noch höher, weil eingebürgerte Betroffene und Personen ohne registrierten Aufenthaltsstatus in der Statistik nicht vollständig erfasst werden.
Datenlage zu FGM/C bleibt lückenhaft
Die bestehenden Schätzungen basieren auf dem Ausländerzentralregister (AZR) und Prävalenzdaten aus lediglich 31 Ländern, obwohl FGM/C nach aktueller UNICEF-Datenlage in 94 Staaten praktiziert wird. Das AZR differenziert zudem nicht zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Herkunftsländer, obwohl die Prävalenz dort sehr unterschiedlich sein kann. Das European Institute for Gender Equality (EIGE) hat einen methodischen Bezugsrahmen für EU-weit vergleichbare Schätzungen entwickelt; das BMBFSFJ hat sich an einem laufenden Konsultationsprozess zur Weiterentwicklung dieses Rahmens beteiligt. Sobald ein aktualisierter Rahmen vorliegt, soll die deutsche Methodik überprüft werden.
Schutzbrief und Förderprojekte als zentrale Instrumente
Zentrales Informationsinstrument des Bundes ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“, der seit 2021 in nunmehr sechster Auflage in 17 Sprachen erhältlich ist — darunter Arabisch, Somali, Tigrinya und Einfache Sprache. Der Schutzbrief ist so gestaltet, dass er im Reisepass mitgeführt werden kann, und informiert über die Strafbarkeit von FGM/C auch bei Durchführung im Ausland sowie über verfügbare Hilfsangebote. Bis zum 14. August 2026 wurde er insgesamt 234.893 Mal in gedruckter Form versendet und 6.132 Mal als Datei heruntergeladen.
Zur Qualifizierung relevanter Berufsgruppen hat das BMBFSFJ seit 2020 mehrere Projekte gefördert, darunter Schulungen zum Umgang mit dem Schutzbrief (2021), Erklärfilme für Gesundheitsfachkräfte (2023) und ein Kinderschutzprojekt (2025). Aktuell läuft bis Dezember 2026 das Forschungsprojekt „Stark gegen FGM/C“ zur bundesweiten Bestandsaufnahme der Schulungslandschaft, gefördert mit 134.216 Euro durch Plan International Deutschland und TERRE DES FEMMES. Community-basierte Projekte zur transkulturellen Stärkung Betroffener förderte das BMBFSFJ mit Beträgen zwischen 198.481 Euro (2024) und 330.924 Euro (2025).
Asylverfahren: Keine gesonderte Statistik zu FGM/C
Beim Thema Asyl räumt die Bundesregierung erhebliche Datenlücken ein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst vorgetragene oder entschiedene Schutzgründe statistisch nicht — eine gesonderte Statistik zu Asylverfahren, in denen FGM/C als Fluchtgrund geltend gemacht wurde, existiert damit nicht. Die Bundesregierung sieht eine solche Erfassung als gesetzlich nicht vorgesehen und für die Aufgabenerledigung des BAMF als nicht erforderlich an.
Das BAMF setzt dennoch auf strukturierte Schutzmaßnahmen: Für potenzielle FGM/C-Opfer werden speziell geschulte Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung eingesetzt. Diese prüfen besondere Verfahrensbedürfnisse und gewähren Garantien wie gleichgeschlechtliche Anhörende oder Sprachmittelnde, die Anwesenheit einer Begleitperson und eine traumasensible Gesprächsführung. Die Kosten für erforderliche fachärztliche Bescheinigungen trägt das BAMF. Ähnliche Transparenzlücken bei behördlichen Statistiken zeigen sich auch in anderen Sicherheitsbereichen.
Internationale Förderung: Über 17 Mio. Euro für Ostafrika
International engagiert sich Deutschland über ein Regionalvorhaben in Äthiopien, Somalia und dem Sudan: Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden 5,9 Mio. Euro bereitgestellt, für die Fortführung von 2024 bis 2026 weitere 11,33 Mio. Euro. Hinzu kommen Zahlungen in den gemeinsamen UNFPA-UNICEF-Trust-Fund zur weltweiten FGM/C-Bekämpfung in Höhe von insgesamt rund 6,0 Mio. Euro seit 2020. Das BMZ erklärt, dass keine Kürzungen an laufenden Programmen vorgenommen wurden. Menschenrechtsprojekte in fragilen Staaten werden aus Sicherheitsgründen nicht namentlich veröffentlicht; die entsprechende Anlage ist als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie läuft
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen — die auch FGM/C ausdrücklich adressiert — verweist die Bundesregierung auf den Gesetzentwurf BT-Drs. 21/6584. Dieser wurde am 26. Juni 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wie bei anderen EU-Rechtsakten stehen Umsetzungsfristen und nationale Ausgestaltung im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratung.
Für mehrere Fragen der Linken-Fraktion — etwa zur regionalen Verfügbarkeit spezialisierter Versorgungsangebote, zur Einbindung von Schulärzten in die Prävention oder zur Zahl rekonstruktiver chirurgischer Eingriffe — liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor, da die Zuständigkeit bei den Ländern liegt oder entsprechende Daten nicht erhoben werden. Die Frage nach zentraler Datenerfassung versus Länderzuständigkeit stellt sich auch in anderen Politikbereichen.
Weiterlesen:
- Bundestag 20.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- UN-Lieferkettenabkommen: Deutschlands Position in Genf
Unmittelbar betroffen sind rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits Opfer von FGM/C wurden oder als gefährdet gelten. Daneben sind Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Jugendämtern, bei Beratungsstellen und im Asylverfahren gefordert. Asylsuchende aus Hochprävalenzländern gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, für die das BAMF speziell geschulte Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung einsetzt.
Die Bundesregierung verweist bei mehreren Fragen auf fehlende eigene Erkenntnisse oder auf Länderzuständigkeiten, etwa zur regionalen Versorgungsstruktur, zu Schulärzten in der Prävention und zur Anzahl rekonstruktiver Eingriffe. Bei Fragen zur Asylstatistik verweist sie darauf, dass das BAMF Schutzgründe generell nicht statistisch erfasst.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. FGM/C in Deutschland: 123.000 Betroffene, 35 offene Fragen →
- FGM/C
- Female Genital Mutilation/Cutting — der internationale Fachbegriff für weibliche Genitalverstümmelung gemäß WHO-Definition.
- AsylbLG
- Asylbewerberleistungsgesetz — regelt die Sozialleistungen für Asylsuchende, darunter den Anspruch auf medizinische Grundversorgung in den ersten 36 Monaten.
- BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge — zuständig für die Durchführung von Asylverfahren in Deutschland, setzt für FGM/C-Fälle speziell geschulte Sonderbeauftragte ein.
Wie viele Frauen sind in Deutschland von FGM/C betroffen?
Laut einem vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragten Bericht lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als gefährdet gelten. Die Zahl ist eine Schätzung mit methodischen Einschränkungen.
Was ist der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung?
Der Schutzbrief ist ein Informationsdokument des Bundes, das in 17 Sprachen verfügbar ist, im Reisepass mitgeführt werden kann und über die Strafbarkeit von FGM/C sowie Hilfsangebote informiert. Er wurde seit 2021 rund 234.893 Mal gedruckt versendet.
Erfasst das BAMF Asylverfahren, in denen FGM/C eine Rolle spielt?
Nein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst vorgetragene bzw. entschiedene Schutzgründe statistisch nicht. Eine gesonderte Erfassung ist gesetzlich nicht vorgesehen und laut Bundesregierung für die Aufgabenerledigung des BAMF nicht erforderlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7947 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































