- 9 Monate nach Start: Bund hat keine Verfahrensdaten zum Bau-Turbo
- Bebauungsplanverfahren dauert in Großstädten durchschnittlich 5 Jahre
- Evaluation des § 246e BauGB erst bis Ende 2029 geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7937 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft und führte § 246e BauGB als befristete Experimentierklausel ein. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 und erlaubt Gemeinden, mit ihrer Zustimmung nach § 36a BauGB von bestehendem Bauplanungsrecht abzuweichen. Laut einer BBSR-Studie aus dem Jahr 2025 dauern Bebauungsplanverfahren in Großstädten im Schnitt fünf Jahre — Zeit, die der Bau-Turbo im günstigen Fall einsparen soll. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleitet die Umsetzung mit einem sogenannten Umsetzungslabor, dessen zweite Phase seit Mai 2026 läuft.
- 30. Oktober 2025 — Inkrafttreten des § 246e BauGB (Bau-Turbo) als befristete Experimentierklausel.
- 5 Jahre — Durchschnittliche Dauer eines Bebauungsplanverfahrens in Großstädten laut BBSR-Studie 2025.
- 3 Monate — Zeitraum, innerhalb dessen Gemeinden nach dem Bau-Turbo einem Vorhaben zustimmen können, damit eine direkte Genehmigung möglich ist.
- 31. Dezember 2029 — Spätester Termin für den Abschluss der Evaluation des § 246e BauGB.
- Ab 1. Januar 2026 — Startdatum der rückwirkenden Datenerhebung im Rahmen des freiwilligen Monitorings.
Im Detail
Die Bundesregierung hat derzeit keine Kenntnis einer durchschnittlichen Verfahrensdauer.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7937, Antwort zu Frage 1
Neun Monate nach Inkrafttreten des sogenannten Bau-Turbos (§ 246e BauGB) kann die Bundesregierung keine belastbaren Zahlen zur Anwendung der Regelung vorlegen. Das geht aus BT-Drs. 21/7937 hervor, der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 8. September 2026. Weder die durchschnittliche Verfahrensdauer noch die Zahl der erteilten Genehmigungen sind dem Bund systematisch bekannt — weil Gemeinden gegenüber dem Bund keine Berichtspflicht haben.
Was ist der Bau-Turbo?
§ 246e BauGB wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung am 30. Oktober 2025 eingeführt. Die Vorschrift ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie erlaubt Gemeinden, mit ihrer Zustimmung nach § 36a BauGB weitreichend vom Bauplanungsrecht abzuweichen — und damit den langwierigen Weg über einen formalen Bebauungsplan zu umgehen. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus dem Jahr 2025 dauert ein solches Verfahren in Großstädten im Schnitt rund fünf Jahre. Stimmt eine Gemeinde nach dem Bau-Turbo zu, kann eine direkte Baugenehmigung innerhalb von drei Monaten erteilt werden.
Was gilt aktuell?
Der § 246e BauGB ist seit Oktober 2025 geltendes Recht, die Anwendung liegt vollständig bei den Gemeinden. Der Bund hat keine Möglichkeit, Kommunen zur Berichterstattung zu verpflichten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) begleitet die Umsetzung mit einem freiwilligen Umsetzungslabor, dessen zweite Phase seit Mai 2026 läuft. Im Rahmen dieses Labors wurde gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden — insbesondere dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund — ein Monitoring-System entwickelt. Dieses soll quartalsweise Indikatoren liefern und Daten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfassen. Konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.
Auf die Frage, welche Vergleichsmaßstäbe für die behauptete Beschleunigungswirkung zugrunde liegen, verweist die Bundesregierung auf die allgemeine Möglichkeit, Bebauungsplanverfahren zu vermeiden, und auf die BBSR-Studie als Referenzrahmen. Einen eigenen Messstandard hat sie nicht definiert. Wie viel Zeit tatsächlich eingespart wird, hänge, so die Antwort, vom Einzelfall ab.
Bau-Turbo in der Praxis: Was die Presseauswertung zeigt
Mangels systematischer Daten stützt sich die Bundesregierung auf eine fortlaufende Presseauswertung. Diese zeigt laut Drucksache ein „dynamisches und differenziertes Anwendungsgeschehen“. Große Kommunen nutzen den Bau-Turbo demnach vor allem für Nachverdichtungen — also Aufstockungen und Erweiterungsbauten — sowie für die Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude wie Büros oder Gewerbeimmobilien. Auf Brachflächen ermöglicht die Regelung vielerorts die Entwicklung von Wohnnutzungen. Klein- und Mittelstädte setzen den Bau-Turbo überwiegend für die Genehmigung von Ein- und Zweifamilienhäusern ein.
Rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung wurden nach Angaben der Bundesregierung in einem FAQ-Dokument und einem Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau vom 18. März 2026 adressiert. Konkrete Angaben, welche Rechtsfragen besonders häufig aufgetreten sind, macht die Bundesregierung nicht. Zu den Gründen, warum Gemeinden die Regelung nicht anwenden, liegen dem Bund ebenfalls keine umfassenden Informationen vor.
Evaluation erst bis Ende 2029
Die offizielle Evaluation des § 246e BauGB soll spätestens bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein — rund ein Jahr vor dem Auslaufen der Regelung. Als zentrales Bewertungskriterium nennt die Bundesregierung die Anzahl der von Gemeinden erteilten Zustimmungen. Ergänzend können Baugenehmigungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes herangezogen werden. Welche Behörde oder wissenschaftliche Einrichtung die Evaluation durchführt, ist noch nicht entschieden. Das Umsetzungslabor erarbeitet derzeit die Grundlagen dafür. Einen Zwischenbericht sieht die Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht vor — was angesichts der Befristung bis 2030 bedeutet, dass eine fundierte Wirkungsprüfung erst kurz vor Ende des Experimentierhorizonts vorliegen wird. Mehr zu parlamentarischen Anfragen rund um Wohnen und Stadtentwicklung findet sich im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 20. September 2026.
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Betroffen sind in erster Linie Gemeinden und Bauwillige in ganz Deutschland. Große Städte nutzen den Bau-Turbo laut Presseauswertung der Bundesregierung vor allem für Nachverdichtungen, Aufstockungen und die Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude. Klein- und Mittelstädte setzen die Regelung überwiegend für die Genehmigung von Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Mieter und Wohnungssuchende sind mittelbar betroffen, da die Regelung den Neubau von Wohnraum beschleunigen soll.
Bei mehreren zentralen Fragen – insbesondere zu Verfahrensdauer, Anwendungshemmnissen und Ablehnungsgründen – verweist die Bundesregierung auf fehlende Berichtspflichten der Gemeinden und liefert keine konkreten Zahlen. Fragen 11 bis 13 werden zusammengefasst beantwortet, ohne konkrete Evaluationskriterien oder beauftragte Einrichtungen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bauturbo § 246e BauGB: AfD prüft Wirkung nach 9 Monaten →
- § 246e BauGB
- Befristete Experimentierklausel im Baugesetzbuch, die Gemeinden bis Ende 2030 erlaubt, mit ihrer Zustimmung weitreichend von Bebauungsplanvorgaben abzuweichen.
- Bebauungsplan
- Verbindlicher kommunaler Plan, der festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Seine Aufstellung oder Änderung dauert in Großstädten durchschnittlich fünf Jahre.
- Kommunale Planungshoheit
- Verfassungsrechtlich garantiertes Recht der Gemeinden, über Bauleitplanung und Bebauung auf ihrem Gemeindegebiet eigenverantwortlich zu entscheiden.
Was ist der Bau-Turbo (§ 246e BauGB)?
§ 246e BauGB ist eine bis Ende 2030 befristete Experimentierklausel, die es Gemeinden erlaubt, mit ihrer Zustimmung weitreichend vom Bauplanungsrecht abzuweichen, um Wohnungsbau schneller zu genehmigen.
Wie lange dauert ein normales Bebauungsplanverfahren?
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dauert ein solches Verfahren in großen Städten im Schnitt rund fünf Jahre.
Wann wird der Bau-Turbo offiziell bewertet?
Die Evaluation soll laut Bundesregierung spätestens bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein – rund ein Jahr vor Auslaufen der Regelung Ende 2030.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7937 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































