- Klimaneutralität 2045: Grüne fragen nach Regierungsstrategie
- DIHK-Studie 'Plan B' stellt Klimaziele infrage
- Zeitplan für neues EEG noch offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8034 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat sich gesetzlich auf Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Im Jahr 2026 intensivierte sich die wirtschaftspolitische Debatte darüber, ob dieser Kurs angesichts schwachen Wirtschaftswachstums, hoher Energiekosten und internationalen Wettbewerbsdrucks beibehalten werden soll. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichte die Studie ‚Neue Wege für die Energiewende (Plan B)‘ von Frontier Economics, die höhere Kostenbelastungen durch die Energiewende betont und eine flexiblere Gestaltung der Klimaziele vorschlägt — eine deutliche Abkehr von der bisherigen DIHK-Position. Parallel sprachen sich zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände öffentlich für eine Beibehaltung ambitionierter Klimapolitik aus, um Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten. Hinzu kommen die Hitzeereignisse des Sommers 2026, die Fragen nach den Kosten fehlender Klimaanpassung aufwerfen.
Im Detail
Deutschland befindet sich gegenwärtig in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Schwaches Wirtschaftswachstum, hohe Energie- und Rohstoffkosten, Investitionszurückhaltung in Teilen der Wirtschaft sowie zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck prägen die wirtschaftspolitische Debatte.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8034, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klimaneutralität bis 2045 — und gleichzeitig wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben: Dieser Zielkonflikt steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 16. September 2026 im Bundestag eingereicht hat (BT-Drs. 21/8034). In zwanzig Fragen verlangen die Abgeordneten Auskunft darüber, wie die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Klimawende bewertet und welche konkreten politischen Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
Klimaneutralität 2045: Chance oder Kostenfaktor?
Der Kern der Anfrage dreht sich um eine grundlegende wirtschaftspolitische Frage: Ist die Transformation zur Klimaneutralität langfristig eine Investition in den Standort Deutschland — oder belastet sie Unternehmen und Verbraucher übermäßig? Auslöser ist unter anderem eine Studie des Beratungsunternehmens Frontier Economics, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter dem Titel „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“ veröffentlicht hat. Die Studie betont die Kosten der Energiewendepolitik und schlägt vor, strikt terminierte Minderungsziele aufzugeben. Das markierte aus Sicht der Grünen-Fraktion eine deutliche Abkehr von der bisherigen DIHK-Haltung, die sich an den gesetzlich festgelegten Klimazielen orientiert hatte.
Gleichzeitig haben sich laut Vorbemerkung der Anfrage zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände öffentlich für eine ambitionierte Modernisierungs- und Klimapolitik ausgesprochen — und betonen dabei Investitionssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien als Grundlage langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Diese unterschiedlichen Positionen aus der Wirtschaft bilden den Rahmen, in dem die Grünen die Regierung um Klärung bitten.
Was gilt aktuell?
Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt für Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 fest. Sektorale Jahresziele — etwa für Industrie, Verkehr und Gebäude — sind verbindlich geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steuert den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik und anderen erneuerbaren Quellen und wird regelmäßig novelliert. Ob und wann die Bundesregierung ein neues EEG vorlegen wird, ist eine der zentralen Fragen der Anfrage — ein konkreter Zeitplan ist öffentlich noch nicht bekannt.
Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität im Spannungsfeld
Die Anfrage fragt im Detail nach: Welche wirtschaftlichen Chancen sieht die Bundesregierung in der Klimatransformation, etwa in internationalen Wachstumsmärkten für Klimaschutztechnologien? Welche Risiken entstehen durch Verzögerungen — für Wertschöpfung, Beschäftigung und den Mittelstand? Und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Verschieben von Klimaschutzmaßnahmen zu höheren Kosten in späteren Jahren führt? Auch die Frage, ob verbindliche jahresscharfe Klimaziele durch einen flexiblen CO2-Budgetansatz ersetzt werden sollten, wird explizit gestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Investitionssicherheit: Die Abgeordneten fragen, welche Auswirkungen eine grundlegende Veränderung oder Aufgabe bestehender Ausbaupfade und sektoraler Transformationsziele auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen hätte. Gerade für den Mittelstand (KMU) stellt sich aus Sicht der Anfragenden die Frage, ob fehlende Transformation zu Standortverkleinerungen oder -schließungen führt — und damit zu Jobverlusten. Zum Thema Beschäftigungssicherheit in der Transformation ist die wirtschaftspolitische Debatte eng mit Fragen der industriellen Zukunft verknüpft.
Hitzesommer 2026 als politischer Anlass
Die letzte der zwanzig Fragen nimmt explizit Bezug auf die Hitzeereignisse des Sommers 2026: Die Abgeordneten fragen, welche Erkenntnisse und Schlüsse die Bundesregierung daraus über die Auswirkungen fehlender Klimaanpassungsmaßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zieht. Damit verbindet die Anfrage die kurzfristige Frage nach Klimafolgekosten mit der langfristigen Debatte über die Wirtschaftsstrategie des Standorts Deutschland.
Wie die Bundesregierung auf die Fragen antwortet — insbesondere zur DIHK-Studie, zum EEG-Zeitplan und zur Frage der CO2-Budgetansätze — bleibt abzuwarten. Die Antwort wird zeigen, wie klar die Regierung ihre energie- und klimapolitische Linie in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld kommuniziert. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet die Drucksachen-Übersicht vom 20. September 2026.
Weiterlesen:
- EU-Indien-Freihandelsabkommen: Menschenrechte und Lieferketten
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Betroffen sind insbesondere Unternehmen der Industrie und des Mittelstandes, die Investitionsentscheidungen im Bereich klimaneutraler Technologien treffen müssen, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Branchen mit hohem Transformationsdruck. Darüber hinaus sind Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, da die Kosten der Energiewende und mögliche Anpassungen des EEG direkte Auswirkungen auf Energiepreise haben können.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8034 wurde am 16. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Klimaneutralität 2045
- Das gesetzlich verankerte Ziel Deutschlands, bis zum Jahr 2045 netto keine Treibhausgase mehr auszustoßen — also Emissionen durch Einsparungen oder Speicherung vollständig auszugleichen.
- EEG
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Förderung und den Ausbau von Strom aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Quellen in Deutschland.
- CO2-Budgetansatz
- Ein flexibles Klimaschutzmodell, bei dem nicht für jedes Jahr feste Emissionsziele gelten, sondern ein Gesamtbudget über mehrere Jahre verteilt werden kann — im Gegensatz zu jahresscharfen Sektorzielen.
Was ist das Ziel der Anfrage?
Die Grünen-Fraktion will wissen, wie die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Klimaneutralität bis 2045 bewertet und ob sie an verbindlichen Klimazielen festhält.
Was ist die DIHK-Studie 'Plan B'?
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat Frontier Economics mit einer Studie beauftragt, die die Kosten der Energiewendepolitik hervorhebt und eine Abkehr von strikt terminierten Minderungszielen vorschlägt.
Wann plant die Bundesregierung ein neues EEG?
Die Anfrage stellt genau diese Frage — ein konkreter Zeitplan der Bundesregierung ist aus der Drucksache nicht bekannt, da die Antwort noch aussteht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8034 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































