- Bundesbehörden vergaben 2026 Aufträge für Meinungsumfragen an externe Institute
- Anfrage verlangt vollständige Aufschlüsselung nach Auftraggeber, Institut und Kosten
- Fortsetzung einer Transparenz-Anfrage, die den Zeitraum 2000–2025 abdeckte
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7510 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesbehörden beauftragen regelmäßig externe Meinungsforschungsinstitute mit Umfragen zu politischen, sozialen und wirtschaftlichen Themen. Diese Aufträge werden aus Steuermitteln finanziert. Die Ausgaben und die Auswahl der Institute sind Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Mit der Vorgänger-Anfrage BT-Drs. 21/4096 wurde der Zeitraum von 2000 bis Ende 2025 bereits abgefragt; die neue Anfrage ergänzt die Datenlage um das erste Halbjahr 2026.
Im Detail
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
— BT-Drs. 21/7510, AfD-Fraktion
Wie viel Geld gibt die Bundesregierung für Meinungsumfragen aus, und welche Institute führen diese durch? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7510 vom 7. August 2026. Der Abgeordnete Stephan Brandner sowie die Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla richten die Anfrage an die Bundesregierung und verlangen vollständige Auskunft über alle Meinungsumfragen, die im ersten Halbjahr 2026 — also von Januar bis Juni 2026 — von Bundesbehörden in Auftrag gegeben wurden.
Meinungsumfragen der Bundesregierung: Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst zwei konkrete Fragen: Erstens sollen alle beauftragten Meinungsforschungsinstitute namentlich genannt werden, inklusive des jeweiligen Zeitpunkts der Beauftragung. Zweitens verlangt die Anfrage eine detaillierte Aufschlüsselung aller in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen — nach Auftraggeber, Datum des Auftrags, Befragungszeitraum, Titel der Umfrage, durchführendem Institut und Kosten. Erfasst sind dabei das Bundeskanzleramt, sämtliche Bundesministerien, das Bundespresseamt sowie andere Bundesbehörden.
Die Anfrage ist als direkte Fortsetzung einer früheren parlamentarischen Kontrolle angelegt. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/4096 hatte die AfD-Fraktion bereits Daten für den langen Zeitraum von Januar 2000 bis Dezember 2025 abgefragt. Die neue Anfrage schließt unmittelbar daran an und aktualisiert die Datenlage um das erste Halbjahr 2026.
Öffentliche Mittel für externe Meinungsforschung
Bundesbehörden beauftragen externe Meinungsforschungsinstitute für eine Vielzahl von Zwecken: Politikberatung, Kommunikationsplanung, Evaluierung von Kampagnen oder die Erhebung von Bevölkerungsmeinungen zu aktuellen Themen. Die Kosten dafür werden aus dem Bundeshaushalt getragen und damit von den Steuerzahlern finanziert. Wie hoch die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 genau waren, ist bislang nicht öffentlich bekannt — die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage soll hier Transparenz schaffen.
Dass diese Praxis parlamentarische Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist keine Ausnahme: Regelmäßig fragen Oppositionsfraktionen nach Umfang und Kosten staatlich finanzierter Meinungsforschung. Im Zentrum steht dabei stets die Frage, ob die Vergabe der Aufträge wirtschaftlich und nachvollziehbar erfolgt und ob einzelne Institute bevorzugt werden. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen öffentlichen Ausgaben — etwa bei der Medienförderung durch Bundesministerien oder bei der Rohstoffpolitik und den damit verbundenen Bundesausgaben.
Antwortfrist bis Ende August 2026
Die Bundesregierung hat ab Eingang der Anfrage 21 Tage Zeit, um zu antworten. Die Antwortfrist läuft damit bis zum 28. August 2026. Sobald die Antwort als Drucksache veröffentlicht wird, werden die konkreten Zahlen zu Kosten, Instituten und Umfrage-Titeln bekannt. Bis dahin lässt sich nur auf Basis früherer Antworten zu ähnlichen Anfragen eine Größenordnung abschätzen.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist die Anfrage ein Beispiel dafür, wie parlamentarische Kontrolle im Bereich staatlicher Öffentlichkeitsarbeit funktioniert. Das Instrument der Kleinen Anfrage zwingt die Bundesregierung, detailliert Rechenschaft über die Verwendung von Haushaltsmitteln abzulegen — auch dann, wenn es sich um vergleichsweise wenig beachtete Ausgabenposten wie Meinungsumfragen handelt.
Weiterlesen:
- Medienförderung: Bundesministerien finanzieren 15 Projekte
- Rohstoffpolitik: Grüne fragen nach Bundesausgaben seit 2020
Betroffen sind indirekt alle Steuerzahler, da die Kosten für Meinungsumfragen der Bundesbehörden aus dem Bundeshaushalt getragen werden. Direkt betroffen sind die beauftragten Meinungsforschungsinstitute sowie die jeweiligen Bundesbehörden als Auftraggeber.
Die Bundesregierung hat ab Eingang der Anfrage am 7. August 2026 eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, also bis zum 28. August 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Bundespresseamt
- Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert die Kommunikation der Bundesregierung und gibt unter anderem Meinungsumfragen in Auftrag.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder einzelne Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
Welche Bundesstellen sind von der Anfrage erfasst?
Die Anfrage umfasst das Bundeskanzleramt, alle Bundesministerien, das Bundespresseamt sowie sonstige Bundesbehörden.
Welche Informationen werden konkret angefragt?
Gefragt wird nach Auftraggeber, Datum des Auftrags, Befragungszeitraum, Titel der Umfrage, dem durchführenden Institut und den jeweiligen Kosten.
Gibt es eine Vorgänger-Anfrage zu diesem Thema?
Ja, die Anfrage BT-Drs. 21/4096 deckte den Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2025 ab. Die aktuelle Anfrage schließt daran an.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7510 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































