- 18 Fragen zu Demokratie-Fördergeldern in zwei Thüringer Wahlkreisen
- Zeitraum 2024 bis 2026 mit Stichtag 30. Juni 2026 für laufendes Jahr
- Kontrolle von Doppelfinanzierungen und Weiterleitungen an Dritte gefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7534 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt und fördert bundesweit Projekte in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die Förderung erfolgt über strukturelle Säulen wie Kompetenznetzwerke, Landes-Demokratiezentren und kommunale Partnerschaften für Demokratie sowie über Modellprojekte und einen Innovationsfonds. Die AfD-Fraktion richtet ihre Anfrage gezielt auf zwei Wahlkreise in Thüringen und fragt nach konkreten Finanzströmen, Empfängerstrukturen und Kontrollmechanismen für die Jahre 2024 bis 2026.
Im Detail
Die Fragesteller interessiert, wie diese Mittel verwendet werden, an wen sie fließen und wie ihre ordnungsgemäße Verwendung haushalts- und zuwendungsrechtlich kontrolliert wird.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7534
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verteilt jährlich Millionen Euro an Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention in ganz Deutschland. Wie diese Mittel konkret in zwei thüringischen Wahlkreisen fließen, an wen sie gehen und wie ihre Verwendung kontrolliert wird, will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7534 vom 10. August 2026 wissen. Die 18 Fragen richten sich an die Bundesregierung und beziehen sich auf den Zeitraum 2024 bis 2026 — für das laufende Jahr gilt der 30. Juni 2026 als Stichtag.
Demokratie leben! in den Wahlkreisen 192 und 189
Im Mittelpunkt der Anfrage stehen die Wahlkreise 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis). Die Abgeordneten fragen nach der genauen Höhe der beantragten, bewilligten, ausgezahlten und weitergeleiteten Fördermittel sowie nach etwaigen Rückforderungen. Dabei soll die Aufschlüsselung nach Wahlkreis, Förderformat, Zuwendungsempfänger und Projekttitel erfolgen. Ergänzend wird nach dem bundesweiten Gesamtvolumen des Programms sowie dem Anteil des Freistaats Thüringen für jedes der drei Jahre gefragt.
Das Programm „Demokratie leben!“ gliedert sich in die Säule „nachhaltige Strukturen“ — mit Kompetenznetzwerken, Landes-Demokratiezentren und kommunalen Partnerschaften für Demokratie — sowie in Modellprojekte und einen Innovationsfonds. Für alle diese Förderformate verlangen die Fragesteller detaillierte Angaben zu Empfängern, Kostenarten und Eigenanteilen.
Kostenstruktur, Personal und Kofinanzierung
Die Anfrage enthält mehrere Fragen zur internen Kostenverteilung geförderter Projekte: Die Abgeordneten wollen wissen, wie die bewilligten Mittel auf Personal-, Honorar-, Sach- und Gemeinkosten aufgeteilt werden. Zudem fragen sie, wie viele Vollzeitäquivalente je Träger aus dem Programm finanziert werden. Auch die Frage nach der Kofinanzierungspflicht — also welche Träger eigene Mittel oder Drittmittel einbringen mussten und in welchen Fällen darauf verzichtet wurde — ist Gegenstand der Anfrage.
Weiterleitungen und Kontrolle der Letztempfänger
Ein zentrales Thema der Kleinen Anfrage ist die Transparenz bei der Weitergabe von Fördermitteln. Die Fragesteller fragen, welche Erstzuwendungsempfänger Mittel an Dritte weiterleiten durften und welche Unter- oder Letztempfänger der Bundesregierung bekannt sind. Eng damit verbunden ist die Frage, wie die ordnungsgemäße Mittelverwendung auch bei solchen nachgelagerten Empfängern haushalts- und zuwendungsrechtlich kontrolliert wird — einschließlich der Berichtspflichten, Fristen und zuständigen Prüfstellen.
Die Anfrage thematisiert auch die Partnerschaften für Demokratie: Für jeden Standort in den beiden Wahlkreisen sollen Angaben zur federführenden Kommune, zur Koordinierungs- und Fachstelle, zur Zusammensetzung des Begleitausschusses sowie zur Höhe der Aktions- und Initiativfonds gemacht werden. Laut Drucksache interessieren auch Zahl und Volumen der bewilligten Einzel- oder Mikroprojekte pro Jahr.
Prüfungen, Rückforderungen und Doppelfinanzierungen
Fragen 14 bis 18 der Anfrage befassen sich mit der Kontrollpraxis der Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen, in wie vielen Fällen Träger anlassbezogen oder vertieft geprüft wurden und welche finanziellen Folgen solche Prüfungen hatten — etwa Kürzungen, Auszahlungsstopps, Rückforderungen oder Widerrufe von Zuwendungsbescheiden. Außerdem wird gefragt, mit welchen Verfahren Doppelfinanzierungen ausgeschlossen werden, das heißt, wie verhindert wird, dass identische Ausgabenpositionen zugleich aus „Demokratie leben!“ und aus anderen Bundes-, Landes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Schließlich soll die Bundesregierung offenlegen, ob und wie viele Hinweise oder Beschwerden zu möglichen Unregelmäßigkeiten eingegangen sind.
Vergleichbare Kontrollanfragen zu anderen Förderprogrammen zeigen, wie intensiv das parlamentarische Fragerecht zur Haushaltskontrolle eingesetzt wird — wie etwa die Drucksachen zu Schriftlichen Fragen in KW 28/2026 oder zu Förderstrukturen im Gebäudebereich dokumentieren. Der Bundesfinanzplan 2026–2030 bildet den haushaltspolitischen Rahmen, in dem solche Programme angesiedelt sind.
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Betroffen sind Trägerorganisationen, Vereine und kommunale Stellen, die in den Wahlkreisen 192 und 189 in Thüringen Fördermittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betrifft die Anfrage auch Steuerzahler, die ein Interesse an der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7534) ist am 10. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu antworten. Liegt die Antwort vor, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Erstzuwendungsempfänger
- Organisationen oder Stellen, die Fördermittel direkt vom Bund erhalten und diese gegebenenfalls an weitere Träger (Unter- oder Letztempfänger) weiterleiten dürfen.
- Partnerschaften für Demokratie
- Kommunale Förderstrukturen innerhalb von 'Demokratie leben!', über die Gemeinden und Landkreise lokale Kleinprojekte finanzieren und begleiten.
- Zuwendungsbescheid
- Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde die Bewilligung von Fördermitteln und die damit verbundenen Auflagen und Bedingungen schriftlich festlegt.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention unterstützt.
Welche Wahlkreise sind Gegenstand der Anfrage?
Die Wahlkreise 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis) im Freistaat Thüringen.
Was sind Partnerschaften für Demokratie?
Eine Förderstruktur innerhalb von 'Demokratie leben!', bei der kommunale Stellen lokale Kleinprojekte über Aktions- und Initiativfonds finanzieren und koordinieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7534 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































