- 4,6 Millionen Menschen aus Sudan in Nachbarländer geflohen
- Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zur Lage von Christen im Sudan
- Asylanträge aus Sudan stiegen 2023 auf 950 — fast dreimal so viele wie 2022
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7616 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem 15. April 2023 kämpfen im Sudan die staatlichen Streitkräfte (SAF) und die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) gegeneinander. Laut UN-Welternährungsprogramm wurden mehr als 14 Millionen Menschen vertrieben, davon 11,5 Millionen Binnenvertriebene. Die UN-Fact-Finding-Mission dokumentiert schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch beide Konfliktparteien, darunter außergerichtliche Tötungen, sexualisierte Gewalt und Angriffe auf zivile Infrastruktur einschließlich Kirchen und Moscheen. Im Sudan leben nach Angaben der Fragesteller rund zwei Millionen Christen, die Organisation Open Doors listet den Sudan auf Platz 4 ihrer World Watch List 2026 für Christenverfolgung.
- 14 Millionen — seit April 2023 aus ihren Heimatorten vertriebene Menschen im Sudan (Angabe des UN-Welternährungsprogramms)
- 4,6 Millionen — aus dem Sudan in Nachbarländer geflohene Menschen laut UNHCR
- 1.635 — Asylanträge sudanesischer Staatsangehöriger in Deutschland im Jahr 2017; Tiefpunkt 2020 mit nur 325 Anträgen
- 950 / 913 — Asylanträge 2023 bzw. 2024, also nach Kriegsbeginn deutlich angestiegen
- ca. 2 Millionen — Christen im Sudan, laut Angaben der Fragesteller vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen und der Region Blauer Nil
Im Detail
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Berichte sind der Bundesregierung bekannt, ihr liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor.
— BT-Drs. 21/7616, Antwort zu Fragen 1–7
Der Bürgerkrieg im Sudan gehört zu den schwersten humanitären Krisen weltweit. Seit dem 15. April 2023 kämpfen die staatlichen Streitkräfte (SAF) und die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) gegeneinander. Mehr als 14 Millionen Menschen wurden laut UN-Welternährungsprogramm vertrieben, 4,6 Millionen flohen laut UNHCR in Nachbarländer. Inmitten dieser Gewalt lebt eine christliche Minderheit von rund zwei Millionen Menschen — und ihre Lage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, auf die die Bundesregierung am 13. August 2026 geantwortet hat (BT-Drs. 21/7616).
Christliche Minderheit im Sudan: Was die Bundesregierung weiß
Die Antwort des Auswärtigen Amts ist in einem zentralen Punkt eindeutig: Zu den ersten sieben Fragen — darunter Fragen zu Gewalt gegen Christen, Kirchenzerstörungen, Einschränkungen der Religionsfreiheit in SAF- und RSF-kontrollierten Gebieten sowie zu Zwangsbekehrungen — teilt die Bundesregierung mit, dass ihr die in der Anfrage genannten Berichte bekannt seien, ihr aber darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Das bedeutet: Für eine eigenständige Lagebeurteilung der Situation christlicher Minderheiten im Sudan stützt sich die Bundesregierung ausschließlich auf Berichte von Open Doors, der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF), Human Rights Watch und der UN-Fact-Finding-Mission.
Laut diesen Berichten sind beide Konfliktparteien — sowohl SAF als auch RSF — für Angriffe auf Kirchen und christliche Einrichtungen verantwortlich. Die UN-Fact-Finding-Mission dokumentiert zudem sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe sowie Gewalt, die sich gezielt gegen bestimmte ethnische, überwiegend muslimische oder sufistische Gruppen richtet. Open Doors stuft den Sudan in seiner World Watch List 2026 auf Platz 4 der Länder mit sehr hoher Christenverfolgung ein. Eine offizielle Einstufung durch eine internationale Organisation im engeren Sinne ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt.
Sudan-Krieg und Religionsfreiheit: Deutschlands außenpolitisches Engagement
Trotz begrenzter eigener Erkenntnislage beschreibt die Bundesregierung aktives außenpolitisches Handeln. Im April 2026 lud Deutschland zu einer internationalen Sudan-Konferenz in Berlin ein. Mehr als 20 Länder und internationale Organisationen einigten sich dabei auf die sogenannten Berliner Prinzipien, die eine friedliche Konfliktlösung, den Schutz der Zivilbevölkerung und den Schutz ziviler Infrastruktur umfassen. Zuletzt forderte die Bundesregierung die Konfliktparteien in einem EU27-Statement vom 10. Juli 2026 und einem G7-Statement vom 14. Juli 2026 zum Schutz von Zivilisten auf. Im EU-Rahmen setzt sich Deutschland für Sanktionen gegen Verantwortliche für Gewalt gegen Zivilisten ein.
Die humanitäre Hilfe Deutschlands richtet sich nach humanitären Grundsätzen: Sie erfolgt bedarfsorientiert und unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Begünstigten. Gezielte Programme für Angehörige religiöser Minderheiten gibt es nicht — weder bei der humanitären Hilfe noch bei der Entwicklungszusammenarbeit. Für Flüchtlinge aus dem Sudan und seinen Nachbarländern stellt Deutschland Mittel über humanitäre Hilfsorganisationen bereit.
Asylstatistik: Sudanesische Staatsangehörige in Deutschland
Einen breiten Raum nimmt in der Drucksache die Frage nach Asylbewerbern aus dem Sudan ein. Die Zahlen zeigen eine deutliche Abhängigkeit vom Konfliktgeschehen: 2017 stellten 1.635 Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit Asylanträge in Deutschland, bis 2020 sank die Zahl auf den Tiefstand von 325. Mit Beginn des Bürgerkriegs im April 2023 stiegen die Antragszahlen sprunghaft an: 2023 waren es 950 Anträge, 2024 noch 913, 2025 dann 778. Im ersten Halbjahr 2026 registrierte das Bundesamt 439 Anträge. Eine Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit der Asylsuchenden nimmt das UNHCR grundsätzlich nicht vor.
Zur Alters- und Geschlechtsstruktur zeigen die Tabellen in der Antwort, dass die Mehrheit der Antragsteller aus dem Sudan männlich ist und überwiegend der Altersgruppe 18 bis 35 Jahre angehört. Zur Rückführungsquote teilt die Bundesregierung mit, dass ihr keine entsprechenden Daten vorliegen, da die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei den Ländern liegt.
Fragen zu Zwangsarbeit und Sklaverei im Sudan (Frage 16) beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, ihr lägen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zur Verbesserung der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen verweist sie auf die VN-Fact-Finding-Mission, für deren Einrichtung und Verlängerung sie sich im Menschenrechtsrat eingesetzt hat. Mehr zum Thema humanitäre Hilfe in Konfliktzonen und den damit verbundenen Herausforderungen zeigt ein weiterer Beitrag auf dieser Seite.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind rund zwei Millionen Christen im Sudan sowie die gesamte Zivilbevölkerung, von der laut UNHCR 4,6 Millionen in Nachbarländer geflohen sind. In Deutschland stellten sudanesische Staatsangehörige zwischen 2017 und Mitte 2026 insgesamt rund 7.520 Asylanträge. Eine Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit der Geflüchteten nimmt das UNHCR nicht vor.
Bei den zentralen Fragen zur Lage christlicher Minderheiten (Fragen 1–7) verweist die Bundesregierung vollständig auf die von den Fragestellern selbst zitierten internationalen Berichte und erklärt, keine eigenen Erkenntnisse zu haben. Bei Fragen zu Zwangsarbeit (Frage 16) und zur Rückführungsquote (Frage 17d) teilt sie ebenfalls mit, keine entsprechenden Daten zu besitzen. Die außenpolitischen Maßnahmen (Fragen 9–10) beantwortet sie substanziell.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Sudan-Bürgerkrieg: Lage der christlichen Minderheit seit 2023 →
- Rapid Support Forces (RSF)
- Paramilitärische Miliz im Sudan unter Mohamed Hamdan Dagalo, die seit April 2023 gegen die staatlichen Streitkräfte (SAF) kämpft und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.
- Fact Finding Mission (VN)
- Von den Vereinten Nationen eingesetztes Gremium mit dem Mandat, Menschenrechtsverletzungen im Sudan zu dokumentieren. Deutschland hat sich für Einrichtung und Verlängerung dieses Mandats eingesetzt.
- World Watch List
- Jährliche Rangliste der christlichen Hilfsorganisation Open Doors, die Länder nach dem Grad der Christenverfolgung einordnet. Sudan belegt laut der Ausgabe 2026 Platz 4.
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur Lage von Christen im Sudan?
Nein. Laut BT-Drs. 21/7616 sind der Bundesregierung die in der Anfrage genannten internationalen Berichte bekannt, darüber hinaus liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse vor.
Wie viele Sudanesen haben in Deutschland Asyl beantragt?
Die Zahlen schwankten stark: 2017 waren es 1.635 Anträge, 2020 nur noch 325. Nach Kriegsbeginn 2023 stiegen sie wieder auf 950, 2024 auf 913 und 2025 auf 778.
Was unternimmt Deutschland zum Schutz religiöser Minderheiten im Sudan?
Deutschland hat im April 2026 eine internationale Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet und setzt sich in der EU für Sanktionen gegen Verantwortliche für Gewalt gegen Zivilisten ein.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7616 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































