- 12 Petitionsverfahren sollen abgeschlossen werden
- 3 GKV-Beitrags-Petitionen aus Fürth, Hamburg und München betroffen
- Petitionen zu Energiegesetzen als vollständig erfüllt eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist laut Artikel 17 Grundgesetz verpflichtet, jede an den Bundestag gerichtete Petition zu prüfen. In regelmäßigen Sammelübersichten fasst er seine Beschlussempfehlungen zu mehreren Petitionen zusammen. Die vorliegende Sammelübersicht 312 enthält Beschlüsse vom 9. September 2026 (Protokoll Nr. 21/36) und umfasst Petitionen, die teils bereits aus den Wahlperioden 19 und 20 stammen.
- 12 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 312 erfasst
- 4 Petitionen — Abschluss, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde (Thema: Staatsangehörigkeit)
- 2 Petitionen — Abschluss, weil den Anliegen vollständig entsprochen wurde (Thema: Energiegesetze)
- 3 Petitionen — Thema GKV-Beiträge, Abschluss ohne Begründung der Erfüllung
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/7962, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 die Sammelübersicht 312 (BT-Drs. 21/7962) verabschiedet. Darin empfiehlt er, insgesamt 12 Petitionsverfahren abzuschließen. Die Eingaben stammen aus verschiedenen Wahlperioden und decken ein breites thematisches Spektrum ab — von GKV-Beiträgen über die Erwerbsminderungsrente bis hin zu Energiegesetzen und Staatsangehörigkeitsfragen.
Drei Kategorien von Beschlussempfehlungen
Die 12 Petitionen verteilen sich auf drei unterschiedliche Beschlussempfehlungen. Beschlussempfehlung 1 umfasst vier Petitionen zum Thema Staatsangehörigkeit, die der Ausschuss abschließen will, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Die Einsender stammen aus Lünen, Berlin, Hannover und Neufahrn bei Freising. Beschlussempfehlung 2 betrifft zwei Petitionen zu Energiegesetzen aus Freising und Herzogenaurach, bei denen der Ausschuss feststellt, dass den Anliegen vollständig entsprochen wurde. Beschlussempfehlung 3 schließlich fasst sechs Petitionen ohne diese Begründung zusammen und empfiehlt deren schlichten Abschluss.
GKV-Beiträge und Rente im Fokus
Unter den in Beschlussempfehlung 3 erfassten Petitionen befinden sich drei Eingaben zum Thema GKV-Beiträge — eingereicht von Personen aus Fürth, Hamburg und München. Daneben geht es um Regelungen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Einsender aus Weyhe), die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (Düsseldorf) sowie Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages — also Fragen rund um Bundestagsdiäten — aus Hamburg. Diese sechs Verfahren sollen abgeschlossen werden, ohne dass der Ausschuss eine Erfüllung des Anliegens feststellt. Das bedeutet in der Regel, dass das Anliegen geprüft, aber kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wurde.
Was gilt beim Petitionsverfahren?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und leitet sie gegebenenfalls an die zuständigen Bundesministerien weiter. Am Ende steht eine Beschlussempfehlung an das Plenum. Ein Abschluss des Verfahrens bedeutet nicht zwingend, dass dem Anliegen stattgegeben wurde — wie die Kategorie „ohne Begründung der Erfüllung“ in dieser Sammelübersicht zeigt. Petenten erhalten nach Abschluss eine Mitteilung über das Ergebnis. Themen wie Sozialversicherung und Arbeitsmarkt beschäftigen den Bundestag auch jenseits des Petitionsweges.
Die Sammelübersicht 312 umfasst Petitionen, die teils bereits aus den Wahlperioden 19 und 20 stammen und damit über mehrere Jahre im Verfahren waren. Das zeigt, dass die Bearbeitung von Petitionen — insbesondere wenn sie auf gesetzliche Änderungen abzielen — erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Petitionsausschuss tagt regelmäßig und fasst seine Beschlüsse in solchen Sammelübersichten zusammen, über die das Plenum anschließend gebündelt abstimmt.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Einsenderinnen und Einsender der 12 gelisteten Petitionen aus verschiedenen deutschen Städten, darunter Lünen, Berlin, Hannover, Neufahrn bei Freising, Freising, Herzogenaurach, Weyhe, Düsseldorf, Hamburg, Fürth und München. Die Petitionen betreffen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Eingaben zu GKV-Beiträgen, Erwerbsminderungsrente, Staatsangehörigkeitsfragen, Energiegesetzen, der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Bundestagsdiäten an den Bundestag gewandt haben.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 9. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 312 im Bundestags-Plenum steht noch bevor. Stimmt das Plenum der Empfehlung zu, sind alle 12 Verfahren formal abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gebündelt abstimmt.
- Petition
- Schriftliche Eingabe oder Beschwerde eines Bürgers an den Deutschen Bundestag, die der Petitionsausschuss prüft.
- Erwerbsminderungsrente
- Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Das Verfahren ist beendet. Der Ausschuss hat das Anliegen geprüft und keine weiteren Maßnahmen für erforderlich gehalten oder festgestellt, dass dem Anliegen bereits entsprochen wurde.
Was ist der Unterschied zwischen 'entsprochen' und 'teilweise entsprochen'?
Bei 'entsprochen' wurde das Petitionsanliegen vollständig berücksichtigt. Bei 'teilweise entsprochen' wurde nur ein Teil des Anliegens erfüllt.
Wann entscheidet der Bundestag über die Empfehlungen?
Die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses werden dem Bundestag zur abschließenden Abstimmung im Plenum vorgelegt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































