Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7966 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und erarbeitet Beschlussempfehlungen, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Sammelübersicht 316 fasst Beschlüsse aus der Ausschusssitzung vom 9. September 2026 (Protokoll Nr. 21/36) zusammen und enthält Petitionen, die teils noch aus der 19. und 20. Wahlperiode stammen.
- 27 Petitionen — in Sammelübersicht 316 zusammengefasst und dem Bundestag zur Abstimmung empfohlen.
- 6 Beschlussempfehlungen — mit unterschiedlichen Verfahrensausgang: Überweisung, teilweise Abschluss oder vollständiger Abschluss.
- 13 Petitionen zum Datenschutz — allein Beschlussempfehlung 5 umfasst 13 Eingaben, deren Verfahren wegen teilweiser Entsprechung abgeschlossen werden.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/7966, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Bürgeranliegen zu Wohnraumförderung, Rentenrecht, Datenschutz und GKV-Leistungen stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 316 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Drucksache 21/7966 vom 9. September 2026 enthält die Beschlussempfehlungen zu insgesamt 27 Petitionen und empfiehlt dem Plenum, alle sechs Beschlussgruppen anzunehmen.
Petitionsausschuss: Sechs Beschlussempfehlungen im Überblick
Die erste Beschlussempfehlung betrifft eine Petition aus Hildesheim zum Thema Wohnraumförderung. Der Ausschuss empfiehlt, diese dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als Material zu überweisen, damit das Anliegen bei künftigen Entscheidungen Berücksichtigung findet.
Die zweite Empfehlung gilt einer Petition aus Schwäbisch Hall zur Kinder- und Jugendhilfe — konkret geht es um die Prüfung eines familiengerichtlichen Richtervorbehalts für Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten über eine Mutter-Kind-Unterbringung. Diese Petition soll dem Bundesjustizministerium und dem Familienministerium als Material überwiesen, den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben und den Landesvolksvertretungen zugeleitet werden. Der übrige Teil des Verfahrens wird abgeschlossen.
Petition Nr. 3 aus Velbert betrifft Behörden und Verwaltungsverfahren. Der Ausschuss empfiehlt, den Teil der Petition, der die Weiterentwicklung zu einer vorausschauenden, vernetzten und nutzerzentrierten Verwaltung betrifft, dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie dem Bundesinnenministerium als Material zu überweisen. Das übrige Verfahren wird eingestellt.
Rente und Sozialrecht im Fokus
Eine Petition aus Mühlhausen in Thüringen (Nr. 4) thematisiert die Regelungen zum Zusammentreffen und Ruhen von Renten — ein Bereich, der insbesondere Rentnerinnen und Rentner betrifft, die mehrere Rentenansprüche gleichzeitig geltend machen. Der Ausschuss empfiehlt die Überweisung an das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium. Themen wie das Ruhen von Renten sind für viele Betroffene komplex und haben direkte finanzielle Auswirkungen auf die monatlichen Auszahlungen.
Datenschutz: 13 Petitionen teilweise entsprochen
Beschlussempfehlung 5 umfasst mit 13 Eingaben (Nr. 5 bis 17) den größten Block der Sammelübersicht. Alle Petitionen betreffen das Thema Datenschutz und stammen von Einsendern aus verschiedenen Städten, darunter Düsseldorf, Stuttgart, Augsburg, Krefeld, Essen und Bad Wildbad im Schwarzwald. Der Ausschuss empfiehlt die Verfahrensabschließung mit der Begründung, dass den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Was konkret erreicht wurde, geht aus der Drucksache nicht hervor — dies ist bei Sammelübersichten üblich, da die Begründungen in separaten Unterlagen niedergelegt werden.
GKV-Leistungen und Sozialrecht: Verfahren abgeschlossen
Beschlussempfehlung 6 schließt zehn weitere Petitionsverfahren ab (Nr. 18 bis 27). Die Themen sind vielfältig: Eine Petition aus Reutlingen betrifft das Internet, zwei Eingaben aus Emmingen-Liptingen und Neu-Anspach thematisieren Zuzahlungen sowie GKV-Leistungen. Sieben weitere Petitionen zum Sozialrecht aus Städten wie Neubrandenburg, Dreieich, Ingolstadt, Nürtingen, Berlin und Frankfurt am Main werden ebenfalls abgeschlossen. Eine gesonderte Begründung für den Abschluss ohne Teilentsprechung enthält die Drucksache in der vorliegenden Vorabfassung nicht. Zum Sozialrecht und seinen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger hat der Bundestag zuletzt mehrfach beraten.
Die Sammelübersicht 316 ist eine von regelmäßig erscheinenden Übersichten, mit denen der Petitionsausschuss die eingegangenen Bürgereingaben in gebündelter Form dem Plenum zur abschließenden Entscheidung vorlegt. Die Petitionen stammen teils aus der 19. und 20. Wahlperiode und wurden über mehrere Legislaturperioden hinweg bearbeitet. Das parlamentarische Geschehen vom 9. September 2026 ist auf drucksachlich.de dokumentiert.
Weiterlesen:
- Nachrichtenlose Konten: Grüne fordern Social Impact Fonds
- Netzengpässe: Linke gegen Redispatch-Vorbehalt im EEG
Betroffen sind 27 Petentinnen und Petenten aus verschiedenen Bundesländern, deren Eingaben Themen wie Wohnraumförderung, Kinder- und Jugendhilfe, digitale Verwaltung, Rentenrecht, Datenschutz, GKV-Leistungen und Sozialrecht betreffen. Die Einsender kommen unter anderem aus Hildesheim, Schwäbisch Hall, Velbert, Mühlhausen (Thüringen), Düsseldorf, Stuttgart, Krefeld, Essen, Reutlingen, Neu-Anspach, Neubrandenburg, Ingolstadt und weiteren Orten.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 9. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum über die Annahme der Sammelübersicht 316 steht noch bevor. Mit einem positiven Votum des Plenums werden die Empfehlungen wirksam.
- Sammelübersicht
- Dokument, in dem der Petitionsausschuss mehrere bearbeitete Petitionen und seine Beschlussempfehlungen gebündelt dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Als Material überweisen
- Verfahrensschritt, bei dem eine Petition dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis gegeben wird, damit es das Anliegen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt.
- Richtervorbehalt
- Verfassungsrechtliches Prinzip, wonach bestimmte Entscheidungen mit Grundrechtsbezug — etwa Freiheitsentzug — nur von einem Richter oder einer Richterin angeordnet werden dürfen.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere bearbeitete Bürgerpetitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor, wie mit den einzelnen Anliegen zu verfahren ist.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Das zuständige Bundesministerium erhält die Petition zur Kenntnis und soll sie bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen — eine verbindliche Handlungspflicht entsteht dadurch nicht.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Annahme der Sammelübersicht ab. Erst mit diesem Beschluss werden die Empfehlungen des Petitionsausschusses wirksam.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7966 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































