- 230.000 Menschen waren Ende 2025 in Deutschland ausreisepflichtig
- Neue EU-Verordnung erlaubt Abschiebungen in Drittstaaten ohne Heimatbezug
- AfD erfragt Abkommen, Partnerpläne und Rücknahmeverweigerer seit 2017
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7883 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das EU-Parlament hat eine neue Verordnung verabschiedet, die es EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Abkommen mit Drittstaaten über die Aufnahme von ausreisepflichtigen Personen zu schließen — auch wenn diese nicht Staatsangehörige des jeweiligen Drittstaates sind. Laut Vorbemerkung der Fragesteller planen Deutschland, Dänemark, Österreich, Griechenland und die Niederlande solche Abschiebezentren. Ende Dezember 2025 waren nach Angaben der Fragesteller rund 230.000 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Fehlende Reisedokumente und die Weigerung von Herkunftsstaaten, Passersatzpapiere auszustellen, gelten als häufige Hindernisse für Abschiebungen.
Im Detail
„Es sollte möglich sein, spezifische Abkommen oder Vereinbarungen mit Drittstaaten zu schließen, um den Mitgliedstaaten mehr Optionen für die Rückkehr zu bieten, sofern der betreffende Drittstaat die internationalen Menschenrechtsnormen und den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhält.“
— Zitiert in BT-Drs. 21/7883, Vorbemerkung der Fragesteller, aus EU-Ratsdokument ST_6917_2025_INIT
Rund 230.000 Menschen waren nach Angaben der Fragesteller Ende Dezember 2025 in Deutschland ausreisepflichtig — konnten aber nicht abgeschoben werden. Fehlende Reisedokumente und die Weigerung von Herkunftsstaaten, Passersatzpapiere auszustellen, blockieren in vielen Fällen den Vollzug. Vor diesem Hintergrund richtet die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7883 vom 7. September 2026 elf teils mehrteilige Fragen an die Bundesregierung — sie betreffen Abschiebezentren in Drittstaaten, nicht kooperationswillige Herkunftsländer und die Praxis der Flüchtlingsanerkennung.
Abschiebezentren: Welche Staaten verhandeln mit Deutschland?
Kern der Anfrage ist die Frage, mit welchen Staaten Deutschland derzeit Gespräche über die Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der EU führt. Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte, wonach neben Deutschland auch Dänemark, Österreich, Griechenland und die Niederlande solche Zentren planen. Als mögliche Partnerländer werden laut diesen Berichten unter anderem Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien genannt. Die Anfrage fragt konkret, ob bereits Übereinkommen bestehen und ob diese öffentlich einsehbar sind.
Rechtliche Grundlage für diesen Ansatz ist eine neue EU-Verordnung, die das Europaparlament mit Stimmen der EVP und der ESN verabschiedet hat. Sie erlaubt es Mitgliedstaaten, spezifische Abkommen mit Drittstaaten zu schließen, um Personen auch in Länder zu überstellen, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Voraussetzung ist laut der Verordnung, dass der Drittstaat internationale Menschenrechtsnormen und den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhält. Einen ähnlichen Kontext beleuchtet auch der Beitrag zu GEAS-Grenzverfahren: Linke fragt nach Umsetzung in Deutschland.
Rücknahmeverweigerer und untergetauchte Personen
Die Anfrage erkundigt sich zudem, welche Staaten ihre eigenen Staatsangehörigen besonders häufig nicht zurücknehmen. Die AfD bittet um eine Top-10-Liste seit 2017 sowie um die Angabe der Gründe. Daneben thematisiert die Anfrage, welche Nationalitäten nach ihrer Einreise besonders häufig untertauchen oder ihr Visum rechtswidrig überziehen — aufgeschlüsselt nach Staaten und Visakategorien seit 2017.
Gefragt wird auch, auf welche Weise die Bundesregierung auf nicht kooperationswillige Herkunftsstaaten einwirkt. Dieser Fragenkomplex zielt auf die außenpolitischen Instrumente ab, die der Bund einsetzt, um Rücknahmebereitschaft zu fördern — etwa durch Visarestriktionen oder Entwicklungszusammenarbeit.
Sicherheitsbedenken bei Investor-Visa und Einbürgerungsprogrammen
Ein weiterer Fragenblock befasst sich mit einem spezifischen Sicherheitsproblem: Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung bei Staaten, deren Staatsangehörige visumsfrei nach Deutschland einreisen können und die gleichzeitig Drittstaatsangehörigen über Investitionsprogramme eine Aufenthaltserlaubnis gewähren, ein Risiko für Wirtschaftskriminalität sieht. Als Beispiel nennt die Anfrage Zypern. Im Hintergrund steht die Sorge, dass über solche Programme Personen die EU-Staatsangehörigkeit erlangen könnten, die andernfalls kein Einreiserecht hätten.
Begriff „Remigration“ und Genfer Flüchtlingskonvention
Die Anfrage greift auch zwei politisch aufgeladene Themen auf. Zum einen fragt die AfD, ob die Bundesregierung den Begriff „Remigration“ weiterhin als rechtsextremistischen Kampfbegriff einstuft — und ob sie angesichts eines gleichnamigen Büros im US-Außenministerium ihre Auffassung überprüft hat. Zum anderen erkundigt sich die Anfrage, ob die Bundesregierung mit einer eigenen Arbeitsdefinition der GFK-Kategorie „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ arbeitet und wie viele Personen seit 2017 auf dieser Grundlage anerkannt wurden. Beide Fragen zielen auf konzeptionelle Grundlagen der deutschen Asyl- und Rückführungspolitik.
Die Bundesregierung muss die Anfrage gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor. Zum Thema Rückkehrprogramme und Migrationspolitik ist auch der Beitrag Brain Drain: AfD fordert Rückkehrprogramm für Wissenschaftler lesenswert.
Unmittelbar betroffen sind ausreisepflichtige Personen in Deutschland, deren Abschiebung in ihr Herkunftsland bislang scheitert. Mittelbar sind Behörden auf Bundes- und Länderebene betroffen, die für den Vollzug von Abschiebungen zuständig sind, sowie Drittstaaten, die als mögliche Partnerländer für Rückführungszentren in Betracht kommen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7883) ist am 7. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung soll gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Ausreisepflichtig
- Personen, die nach rechtskräftigem Abschluss ihres Asylverfahrens oder aus anderen Gründen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen und das Land verlassen müssen.
- Nichtzurückweisungsgrundsatz (Non-Refoulement)
- Völkerrechtliches Prinzip, das verbietet, Personen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
- Drittstaatenlösung
- Konzept, bei dem Personen in ein Land überstellt werden, das weder ihr Herkunfts- noch ihr Zielland ist, um dort ein Asylverfahren zu durchlaufen oder die Rückführung ins Herkunftsland abzuwarten.
Was sind Abschiebezentren in Drittstaaten?
Dabei handelt es sich um Einrichtungen außerhalb der EU, in die abgelehnte Asylbewerber überstellt werden sollen — auch wenn sie keine Staatsangehörigkeit des betreffenden Drittstaates besitzen.
Welche Länder gelten laut Anfrage als potenzielle Partner?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller werden Medienberichten zufolge Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien als mögliche Partner genannt.
Was ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)?
Die GFK von 1951 regelt den internationalen Schutz von Flüchtlingen; Artikel 1 A Absatz 2 definiert, wer als Flüchtling anerkannt wird, u. a. wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7883 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































