- 17.935 Zurückweisungen an deutschen Binnengrenzen im ersten Halbjahr 2026
- 546 Zurückweisungen von Asylsuchenden nach § 18 Abs. 2 AsylG
- 194,7 Mio. Euro Mehrkosten der Bundespolizei seit September 2024
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7782 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, Personen ohne erforderliche Einreisepapiere an den deutschen Binnengrenzen auch dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch stellen. Als Rechtsgrundlage zieht die Bundesregierung § 18 Absatz 2 AsylG in Verbindung mit Artikel 72 AEUV heran. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte in mehreren Eilverfahren (u.a. VG 6 L 191/25, VG 28 L 270/26 A) diese Praxis für rechtswidrig und verpflichtete die Bundespolizei, Asylsuchenden den Grenzübertritt zu gestatten. Seit dem 16. September 2024 bestehen vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen.
- 24.829 — Festgestellte unerlaubte Einreisen an deutschen Grenzen im ersten Halbjahr 2026
- 17.935 — Vollzogene Zurückweisungen insgesamt, davon 13.989 an Landgrenzen
- 546 — Zurückweisungen auf Basis des Asylgesetzes (§ 18 Abs. 2 und § 18a AsylG)
- 1.576 — Registrierte Asylgesuche im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
- 194,7 Mio. Euro — Mehrkosten der Bundespolizei durch Binnengrenzkontrollen seit 16. September 2024
Im Detail
Die Zurückweisungen im Rahmen der intensivierten Binnengrenzkontrollen erfolgen unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7782, S. 29
An den deutschen Binnengrenzen hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 17.935 Zurückweisungen vollzogen. Gleichzeitig stellte sie 24.829 unerlaubte Einreisen fest. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die vom Bundesministerium des Innern am 28. August 2026 beantwortet wurde.
Die Zurückweisungen an den Binnengrenzen sind seit Mai 2025 politisch und rechtlich umstritten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte die Bundespolizei damals angewiesen, auch Personen zurückzuweisen, die ein Asylgesuch stellen wollen. Die Grundlage bildet § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes in Verbindung mit Artikel 72 des EU-Vertrags (AEUV). Mehrere Verwaltungsgerichte, darunter das Verwaltungsgericht Berlin in vier Eilbeschlüssen, erklärten diese Praxis für rechtswidrig und verpflichteten die Bundespolizei, Asylsuchenden den Grenzübertritt für ein Dublin-Verfahren zu gestatten.
Zurückweisungen nach Grenzabschnitt und Rechtsgrundlage
Der größte Teil der Zurückweisungen erfolgte nach dem Aufenthaltsgesetz: 17.243 Fälle. Auf das Asylgesetz entfielen 546 Zurückweisungen, davon 518 gemäß § 18 Absatz 2 AsylG — der Regelung, auf die sich Dobrindt bei seiner Weisung stützte. Die meisten Zurückweisungen an Landgrenzen entfielen auf die Grenze zu Frankreich (3.324), gefolgt von Österreich (2.749), der Schweiz (2.389) und Polen (2.360). Hinzu kamen 3.942 Zurückweisungen an der Luftgrenze, vor allem am Flughafen Frankfurt am Main.
Bei den Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 AsylG stammten die meisten betroffenen Personen aus Russland (90), der Türkei (63), Algerien (58) und der Ukraine (56). Afghanen waren mit 41 Fällen ebenfalls stark vertreten. Im gesamten Berichtszeitraum scheiterte laut Bundesregierung lediglich in einem einzigen Fall im April eine Zurückweisung, weil Frankreich die Übernahme der betroffenen Personen verweigerte.
Unerlaubte Einreisen und Asylgesuche
Von den 24.829 festgestellten unerlaubten Einreisen meldeten nur 1.576 Personen ein Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei — das entspricht rund 6,3 Prozent. Von diesen wurden 927 an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Besonders auffällig: Bei den Asylgesuchen an der Grenze stellten Afghanen mit 347 Fällen (22 Prozent) die größte Gruppe, gefolgt von Russen (139) und Algeriern (127). Bei den unerlaubten Einreisen insgesamt lagen dagegen ukrainische Staatsangehörige (2.696) vorn.
Unter den 24.829 unerlaubt Eingereisten befanden sich auch 740 unbegleitete Minderjährige. Von ihnen wurden 324 an das Jugendamt weitergeleitet und 287 zurückgewiesen. Die häufigste Herkunft dieser Kinder und Jugendlichen war Somalia (243), Algerien (70), Afghanistan (67) und Marokko (60). Besonders viele unbegleitete Minderjährige wurden an der Grenze zur Schweiz aufgegriffen (290 Fälle).
Kosten der Binnengrenzkontrollen
Seit der Wiedereinführung stationärer Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen am 16. September 2024 sind der Bundespolizei Mehrkosten von rund 194,7 Millionen Euro entstanden. Den größten Posten bildet die Mehrarbeitsvergütung mit 84,4 Millionen Euro, gefolgt von Kosten für Hotelunterbringung und Verpflegung (56,9 Mio.) sowie den Betrieb von Grenzkontrollstellen (20,0 Mio.). Allein im zweiten Quartal 2026 lagen die Mehrkosten bei 26,9 Millionen Euro. Die Bundespolizei dokumentierte im gleichen Zeitraum insgesamt 531.104 Einsätze, davon 99.298 im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgaben.
Rechtliche Streitfragen zur Zurückweisung
Ein Kernkonflikt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Zurückweisungspraxis mit EU-Recht vereinbar ist. Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort, die Maßnahmen stünden im Einklang mit europäischem und nationalem Recht. Auf die konkrete Frage, wie die Berufung auf Art. 72 AEUV angesichts deutlich gesunkener Asylzahlen noch gerechtfertigt werden kann, verweist die Regierung auf frühere Antworten (u.a. BT-Drs. 21/5661) und sieht die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach „große Teile des Problems jetzt gelöst“ seien, als rein faktische Feststellung ohne rechtliche Bewertung.
Zum Zeitpunkt der Antwort am 12. August 2026 waren noch fünf Eilverfahren und zwölf Hauptsacheverfahren anhängig. In vier Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin wurde die Bundespolizei verpflichtet, Asylsuchenden den Grenzübertritt zu gestatten. Eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof halten beide Seiten in absehbarer Zeit für unwahrscheinlich: Zurückgewiesene Personen reisen in dokumentierten Fällen später doch ein, womit Hauptsacheverfahren mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresse scheitern. Die Bundesregierung erklärt dazu, dass der Umstand einer späteren Einreise die Erforderlichkeit der Zurückweisung zum Zeitpunkt der Feststellung nicht infrage stelle. Weitere Einblicke in die Grenzschutzpolitik bieten auch die aktuellen Drucksachen-Übersichten des Deutschen Bundestages.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind Personen, die versuchen, ohne gültige Dokumente nach Deutschland einzureisen — im ersten Halbjahr 2026 knapp 25.000 Fälle. Besonders relevant ist die Lage für Asylsuchende, die ohne vorheriges Dublin-Verfahren zurückgewiesen werden. Auch 740 unbegleitete Minderjährige wurden an den Grenzen aufgegriffen, von denen 287 zurückgewiesen wurden.
Die Bundesregierung beantwortet die statistischen Fragen vollständig mit detaillierten Tabellen. Bei rechtlichen Fragen zur Vereinbarkeit mit EU-Recht verweist sie wiederholt auf frühere Antworten (BT-Drs. 21/820, 21/4911, 21/1668) und hält an ihrer Rechtsauffassung fest, ohne die konkrete Begründung für die Notlage nach Art. 72 AEUV angesichts gesunkener Asylzahlen inhaltlich zu vertiefen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik →
- Dublin-Verfahren
- EU-Verfahren zur Bestimmung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In der Regel ist das Land der ersten Einreise zuständig.
- Artikel 72 AEUV
- Ausnahmeklausel im EU-Primärrecht, die es Mitgliedstaaten erlaubt, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom EU-Sekundärrecht abzuweichen. Der EuGH legt diese Klausel eng aus.
- Eurodac
- Europäische Datenbank für Fingerabdrücke von Asylsuchenden, die es ermöglicht festzustellen, ob eine Person bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurde.
Wie viele unerlaubte Einreisen gab es im ersten Halbjahr 2026?
Die Bundespolizei stellte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 24.829 unerlaubte Einreisen fest — 12.624 im ersten und 12.205 im zweiten Quartal.
Wie viele Asylsuchende wurden an der Grenze zurückgewiesen?
Im ersten Halbjahr 2026 erfolgten 546 Zurückweisungen gemäß Asylgesetz, davon 514 auf Basis von § 18 Absatz 2 AsylG (Zurückweisung aus sicherem EU-Staat).
Was kosten die Binnengrenzkontrollen die Bundespolizei?
Seit Einführung der Binnengrenzkontrollen am 16. September 2024 bis Ende Juni 2026 sind Mehrkosten von rund 194,7 Millionen Euro entstanden, davon 84,4 Mio. für Mehrarbeitsvergütung und 56,9 Mio. für Unterkunft und Verpflegung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7782 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































