- 121.500 Euro jährlich an Mainz als Erstempfänger (2020–2024)
- Ingelheim: Erstempfängersumme stieg auf 160.000 Euro ab 2023
- Teilwiderrufe bei Ingelheim: 6.717 Euro insgesamt zurückgefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7776 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt. In Rheinland-Pfalz wurden laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) im Jahr 2024 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert. Im Wahlkreis 204 Mainz sind die Landeshauptstadt Mainz und die Stadt Ingelheim am Rhein als Erstempfänger geführt. Die Anfrage steht im Zusammenhang mit einer Reihe gleichartiger AfD-Anfragen zur NGO-Förderung in verschiedenen Bundesländern.
- 121.500 Euro — jährliche Erstempfängersumme der Landeshauptstadt Mainz in den Jahren 2020 bis 2024.
- 60.000 Euro — jährliche Förderung der externen Koordinierungsstelle ‚Haus des Erinnerns‘ in Mainz (2020–2024).
- 160.000 Euro — Erstempfängersumme der Stadt Ingelheim am Rhein ab 2023 (2021 noch 62.500 Euro).
- 6.717,52 Euro — Gesamtbetrag der Rückforderungen gegenüber Ingelheim am Rhein für die Jahre 2021, 2022 und 2024.
- 0 Mahnbescheide — laut Anlage 2 wurden in keinem der geprüften Fälle Mahnbescheide ausgestellt.
Im Detail
Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
— BT-Drs. 21/7776, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
Im Bundestagswahlkreis 204 Mainz sind zwischen 2020 und 2024 jährlich Bundesmittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ an die Landeshauptstadt Mainz und die Stadt Ingelheim am Rhein geflossen. Die Bundesregierung hat diese Mittelflüsse nun in BT-Drs. 21/7776 (Antwort vom 28. August 2026 auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7293) im Detail offengelegt.
Demokratie leben!: Förderstruktur in Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz erhielt in jedem Förderjahr von 2020 bis 2024 als Erstempfänger 121.500 Euro. Als externe Koordinierungs- und Fachstelle war durchgehend das ‚Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz‘ eingesetzt, das dafür jährlich 60.000 Euro erhielt. Dieselbe Organisation war in allen Jahren auch als Letztempfänger tätig und setzte Projekte wie ein Audioprojekt zu NS-Geschichte (‚Erfolgreich angeeckt‘, 20.000 Euro im Jahr 2020), Aktions- und Initiativfonds sowie Öffentlichkeitsarbeit um. Für die Jahre 2021 bis 2024 wies die Bundesregierung keine Beanstandungen bei der Landeshauptstadt Mainz aus; die Verwendungsnachweisprüfung für 2024 steht noch aus.
Ingelheim am Rhein: Steigende Fördersummen, Teilwiderrufe
Die Stadt Ingelheim am Rhein stieg 2021 mit 62.500 Euro in das Programm ein. Bis 2023 und 2024 wuchs der Erstempfängerbetrag auf jeweils 160.000 Euro. Externe Koordinierungsstelle war die Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum Ingelheim, die ab 2022 jährlich 74.166,83 Euro erhielt. Für die Jahre 2021, 2022 und 2024 stellte das BAFzA Beanstandungen fest und sprach Teilwiderrufe aus, weil Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden waren. Die Rückforderungen beliefen sich auf 2.538,34 Euro (2021), 339,29 Euro (2022) sowie 3.839,89 Euro (2024) — alle Beträge wurden laut Anlage 2 vollständig erstattet. Mahnbescheide waren in keinem Fall notwendig.
Was gilt aktuell beim Programm Demokratie leben!?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ läuft seit 2015 und wird vom BMBFSFJ finanziert. Die sogenannte 2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024. Seitdem gibt es keine Begleitausschüsse mehr in der bisherigen Form. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben noch keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor, weil die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Aktuelle Projektträger veröffentlicht das BMBFSFJ auf seiner Website.
Kontrolle und Transparenzgrenzen
Das BAFzA prüft als Bewilligungsbehörde jährlich die Verwendungsnachweise der Kommunen. Nach Angaben der Bundesregierung werden Angaben dazu, welche externen Personen an Förderentscheidungen beteiligt sind oder welche Veranstaltungen mit geförderten Organisationen stattfanden, nicht systematisch erfasst. Auch zur Anzahl gestellter Förderanträge auf Kommunalebene liegen der Bundesregierung keine Daten vor, da Anträge direkt bei den Kommunen eingehen. Gemeinsame Publikationen zwischen Bundesregierung und geförderten Organisationen hat es laut Drucksache nicht gegeben. Ähnliche Transparenzanfragen zur NGO-Förderung in anderen Bundesländern hat die AfD-Fraktion ebenfalls gestellt — darunter zu Thüringen und Brandenburg.
Die Fördermittel für das Programm ‚Demokratie leben!‘ stammen aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 17 02, Titel 684 04 — Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie). Wie hoch die Klimafinanzierung und andere Bundesausgaben im Verhältnis stehen, zeigt etwa der Bericht zur Klimafinanzierung 2024.
Betroffen sind Steuerzahler als Mittelgeber sowie die geförderten lokalen Organisationen in Mainz und Ingelheim am Rhein, darunter das ‚Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz‘ und die Fridtjof-Nansen-Akademie im Weiterbildungszentrum Ingelheim. Kommunen fungieren als Erstempfänger und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Bei mehreren Fragen verweist die Bundesregierung auf die Förderrichtlinie oder erklärt, keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen — etwa zu externen Personen in Entscheidungsgremien (Fragen 8/9) und zur Anzahl gestellter Förderanträge (Frage 10). Zu Veranstaltungen mit geförderten Organisationen (Fragen 12/13) teilt sie mit, solche Angaben würden nicht erfasst.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Mainz unter der Lupe →
- Erstempfänger
- Kommune, die Bundesmittel direkt vom BAFzA erhält und sie an lokale Organisationen (Letztempfänger) weiterleitet.
- Teilwiderruf
- Teilweiser Widerruf eines Förderbescheids, wenn Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden; führt zur Rückforderung inklusive Zinsen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bewilligungsbehörde, die Anträge prüft und Verwendungsnachweise kontrolliert.
Wer hat in Mainz das meiste Geld aus 'Demokratie leben!' erhalten?
Das 'Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz' war sowohl externe Koordinierungsstelle (60.000 Euro/Jahr) als auch Letztempfänger mehrerer Projekte und erhielt damit den Großteil der Mainzer Fördermittel.
Wurde Geld zurückgefordert?
Bei der Stadt Ingelheim am Rhein kam es in den Jahren 2021, 2022 und 2024 zu Teilwiderrufen wegen zweckwidrig verwendeter Mittel; die Rückforderungen beliefen sich insgesamt auf rund 6.717 Euro.
Warum gibt es keine Daten für 2025 und 2026?
Laut Bundesregierung ist die Verwendungsnachweisprüfung für diese Jahre noch nicht abgeschlossen, und vollständige Empfängerübersichten liegen deshalb noch nicht vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7776 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































