- HateAid gGmbH erhielt seit 2019 über 6 Mio. Euro Bundesmittel
- Förderung läuft zum 31. Dezember 2026 planmäßig aus
- Zu Gerichtsverfahren nimmt die Bundesregierung keine Stellung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7888 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit Jahren Organisationen, die sich gegen Hass im Netz, Extremismus und Diskriminierung engagieren. Die HateAid gGmbH gehörte zu den geförderten Organisationen und erhielt zwischen 2019 und 2026 aus mehreren Haushaltstiteln Zuwendungen. Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium ein Einreiseverbot gegen die beiden Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH. Im Sommer 2026 wurde die HateAid-Adresse in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e.V. als Zustellanschrift einer klagenden Partei geführt, was die parlamentarische Anfrage auslöste.
- 49.445 Euro (2019) — erste Bundesförderung der HateAid gGmbH für eine Instagram-Informationskampagne zu Hate Speech.
- 2.162.185 Euro (2021–2024) — Gesamtförderung im Kompetenznetzwerk ‚Hass im Netz‘ über Kapitel 1702 Titel 68404.
- 1.799.948 Euro (2026–2028) — beantragtes Volumen für das neue Projekt ‚Digitale Bedrohungen neu gedacht‘; Auszahlung noch ausstehend.
- 250.000 Euro — angedrohtes Ordnungsgeld laut Gerichtsschriftsatz (Az. 2-03 O 254/26) im Zivilverfahren gegen Frauenheldinnen e.V.
- 31. Dezember 2026 — geplantes Auslaufdatum der aktuellen HateAid-Förderung in den betroffenen Programmbereichen.
Im Detail
Die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und damit auch die aktuelle Förderung des Projekts der HateAid gGmbH laufen zum 31. Dezember 2026 aus.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7888, S. 5
Die staatliche Förderung der HateAid gGmbH steht seit Sommer 2026 im Fokus parlamentarischer Anfragen. Laut BT-Drs. 21/7888 vom 7. September 2026 hat der Bund der Organisation zwischen 2019 und 2026 aus mehreren Haushaltstiteln Mittel in einer Gesamthöhe von über 6 Mio. Euro bewilligt — verteilt auf neun einzelne Projekte rund um digitale Gewalt, Hass im Netz und Betroffenenberatung.
HateAid-Förderung: Projekte und Beträge im Überblick
Den größten Einzelposten bildet das Kompetenznetzwerk ‚Hass im Netz‘, das von September 2021 bis Dezember 2024 lief und mit insgesamt rund 2,16 Mio. Euro aus Kapitel 1702 Titel 68404 gefördert wurde. Hinzu kommen Forschungsprojekte unter dem Titel ‚Digitale Gewalt in einem volatilen Umfeld‘, die allein in den Jahren 2023 bis 2025 knapp 1,7 Mio. Euro umfassten. Für den Zeitraum 2026 bis 2028 ist ein neues Projekt mit einem beantragten Volumen von rund 1,8 Mio. Euro erfasst; Auszahlungen haben laut Anlage noch nicht stattgefunden. Die HateAid-Förderung läuft demnach über die Programmbereiche ‚Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur‘ und ‚Innovationsprojekte‘ im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, die zum 31. Dezember 2026 enden. Eine Neubewerbung ist möglich, sofern Projekte den neuen Themenschwerpunkten und Kriterien des Programms entsprechen.
Vier weitere Organisationen abgefragt
Neben der HateAid gGmbH erkundigten sich die Fragesteller nach Meldehelden e.V., Campact e.V., Demokratie-Stiftung Campact und Fearless Democracy e.V. Die vollständigen Förderdaten zu diesen Organisationen sind ebenfalls in der Anlage zur Drucksache 21/7888 veröffentlicht. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für Förderungen im Rahmen von ‚Demokratie leben!‘ in den Jahren 2025 und 2026 auf die öffentliche Webseite des Programms verwiesen wird. Evaluationsergebnisse zur dritten Förderperiode, nach denen die Fragesteller ebenfalls fragten, liegen nach Angaben der Bundesregierung noch nicht vor.
Bundesregierung verweist auf Gerichte
Den unmittelbaren Anlass für die parlamentarische Anfrage bildete ein Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 254/26): Eine Transperson erwirkte am 2. Juni 2026 eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Frauenheldinnen e.V. wegen der Bezeichnung als ‚Mann‘. Im Gerichtsschriftsatz war die Adresse der HateAid gGmbH als Zustellanschrift der klagenden Person angegeben — was aus Sicht der Fragesteller die Frage aufwarf, ob der Bund über staatlich finanzierte NGOs mittelbar an dem Verfahren beteiligt sei. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden zivil- und strafrechtlichen Verfahren keine Stellung; die Entscheidung darüber sei Sache der Gerichte. Kontakte zwischen Bundesbehörden und den angefragten Organisationen im Zusammenhang mit den geschilderten Verfahren werden in der Antwort weder bestätigt noch detailliert dargestellt.
Was gilt aktuell für die Demokratie-leben!-Förderung?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gegen Extremismus, Hass und Diskriminierung engagieren. Bundesministerin Karin Prien hatte laut Drucksache angekündigt, die HateAid-Förderung im Rahmen des Programms zu beenden. Die Bundesregierung bestätigt, dass die relevanten Programmbereiche planmäßig zum Jahresende 2026 auslaufen. Über eine mögliche Neuförderung im Rahmen des laufenden Interessenbekundungsverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Bund finanziert über ‚Demokratie leben!‘ eine breite Palette von Projekten — mehr dazu auch im Beitrag Demokratie leben! Berlin-Mitte: NGO-Förderung seit 2016.
Die Transparenz über staatliche NGO-Förderung steht auch an anderer Stelle auf der parlamentarischen Agenda. Ähnliche Fragen zur Erfolgskontrolle von Förderprogrammen behandelt etwa der Bericht zur Wohnbauförderung: Erfolgskontrolle lückenhaft. Hintergrund der politischen Diskussion über HateAid ist auch der Anstieg antisemitischer und politisch motivierter Straftaten, der in der Drucksache Antisemitische Straftaten: 1.366 (2015) auf 6.548 (2025) dokumentiert ist.
Weiterlesen:
- Business Scouts for Development: 62 Mio. Euro mit Mängeln
- Medienförderung: Bund finanziert 19 Projekte ab 2026
Unmittelbar betroffen sind die geförderten Organisationen HateAid gGmbH, Meldehelden e.V., Campact e.V., Demokratie-Stiftung Campact und Fearless Democracy e.V. sowie mittelbar alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Mitteln die Förderungen finanziert werden. Der Verein Frauenheldinnen e.V. ist als Partei in den geschilderten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen betroffen.
Zu den Fragen 5 bis 12 (Haltung zu Gerichtsverfahren, Kontakte zu NGOs, politisch motivierte Kriminalität) hat die Bundesregierung pauschal auf die Zuständigkeit der Gerichte verwiesen und inhaltlich keine Stellung genommen. Die Förderdaten zu den angefragten Organisationen wurden hingegen vollständig in einer Anlage veröffentlicht; Evaluationsergebnisse zur dritten Förderperiode liegen laut Antwort noch nicht vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. HateAid-Förderung: Bundesfinanzierung ab 2018 im Fokus →
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie zur Prävention von Extremismus und Hass.
- Kompetenznetzwerk Hass im Netz
- Ein im Rahmen von 'Demokratie leben!' gefördertes Netzwerk, das Betroffene von digitalem Hass berät und Gegenstrategien entwickelt; die HateAid gGmbH war hier Zuwendungsempfängerin.
- Einstweilige Verfügung
- Gerichtliche Eilentscheidung, mit der eine bestimmte Handlung vorläufig untersagt oder geboten werden kann, bevor ein Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.
Wie viel Geld erhielt die HateAid gGmbH insgesamt vom Bund?
Laut der veröffentlichten Anlage zur BT-Drs. 21/7888 erhielt die HateAid gGmbH seit 2019 aus verschiedenen Haushaltstiteln Bundesmittel in einer Gesamthöhe von über 6 Mio. Euro, davon allein rund 2,16 Mio. Euro im Kompetenznetzwerk 'Hass im Netz' (2021–2024).
Wann endet die staatliche Förderung der HateAid gGmbH?
Die aktuelle Förderung läuft laut Bundesregierung zum 31. Dezember 2026 aus. Eine Neubewerbung ist möglich, sofern Projekte den neuen Themenschwerpunkten des Bundesprogramms entsprechen.
Hat die Bundesregierung Kontakte zwischen NGOs und laufenden Gerichtsverfahren bestätigt?
Nein. Die Bundesregierung hat zu den Fragen über Kontakte zwischen Behörden und NGOs im Zusammenhang mit den geschilderten Verfahren keine inhaltliche Aussage gemacht und auf die Zuständigkeit der Gerichte verwiesen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7888 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































