Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7968 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Tausende NGOs erhalten Bundesförderung aus allen Ressorts
- Politische Stiftungen erhalten institutionelle Förderung in zweistelliger Millionenhöhe
- Bund: Keine einheitliche NGO-Definition – Ressorts entscheiden selbst
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7968 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Transparenz der Bundesförderung an Nichtregierungsorganisationen ist seit Jahren ein parlamentarisches Thema. Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 20. Wahlperiode mehrfach entsprechende Kleine Anfragen gestellt, deren Antworten in den Drucksachen 20/7884, 20/8838 und 20/10952 dokumentiert sind. Die nun vorliegende Drucksache 21/7968 vom 9. September 2026 aktualisiert diese Daten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie für die Sollansätze 2026. Zur Beantwortung führte das Bundesministerium der Finanzen eine Ressortabfrage durch; Ressorts ohne Förderfälle meldeten Fehlanzeige.
- 44,3 Mio. Euro (2024) — Institutionelle Förderung der Konrad-Adenauer-Stiftung über das BMI
- 39,7 Mio. Euro (2024) — Institutionelle Förderung der Friedrich-Ebert-Stiftung über das BMI
- 22,0 Mio. Euro (2024/2025/2026) — Jährliche Förderung des Zentralrats der Juden in Deutschland über BMI
- 18,5 Mio. Euro (2024) — Institutionelle Förderung der Stiftung Wissenschaft und Politik über das Bundeskanzleramt
- 11.041 T Euro (2024) — Institutionelle Förderung des Bundes Deutscher Nordschleswiger über BMI
Im Detail
Es besteht keine allgemeingültige Definition einer Nichtregierungsorganisation (im Englischen „Non-Governmental Organisation“ bzw. kurz „NGO“). Die Auslegung des Begriffs sowie die Einschätzung im konkreten Einzelfall obliegt den Ressorts.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7968, S. 2
Der Bund fördert jährlich Hunderte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Millionenbeträgen aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat auf Drucksache 21/7968 vom 9. September 2026 eine umfassende Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/5990) vorgelegt, die erstmals aktualisierte Ist-Zahlen für 2024 und 2025 sowie Soll-Ansätze für 2026 enthält.
NGO-Förderung: Umfang und Struktur
Die beigefügte Anlage listet tausende Einzelförderungen aus nahezu allen Ressorts auf — vom Bundeskanzleramt über das Auswärtige Amt bis hin zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Förderungen gliedern sich in zwei Kategorien: institutionelle Förderung, die eine Organisation dauerhaft finanziert, und Projektförderung, die auf ein konkretes, befristetes Vorhaben begrenzt ist. Besonders hohe institutionelle Förderbeträge entfallen auf politische Stiftungen, den Zentralrat der Juden in Deutschland sowie auf die Stiftung Wissenschaft und Politik.
Exemplarisch zeigen die Zahlen: Die Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt 2024 über das Bundesinnenministerium rund 44,3 Millionen Euro an institutioneller Förderung, die Friedrich-Ebert-Stiftung knapp 39,7 Millionen Euro. Der Zentralrat der Juden in Deutschland erhält laut Anlage jährlich 22 Millionen Euro. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, die das Bundeskanzleramt berät, erhielt 2024 institutionell 18,5 Millionen Euro.
Auswärtiges Amt: Humanitäre Hilfe im Vordergrund
Das Auswärtige Amt (AA) stellt mit Abstand den umfangreichsten Teil der Förderungen. Im Bereich der humanitären Hilfe (Einzelplan 0501 687 32) finden sich bekannte Organisationen wie CARE Deutschland, Deutsche Welthungerhilfe, Malteser International, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe sowie internationale Hilfswerke wie Oxfam Deutschland, Save the Children und Plan International mit teils mehrstelligen Millionenbeträgen je Projekt. Die Deutsche Welthungerhilfe etwa erhielt allein für ein laufendes Projekt mit Beginn Januar 2024 rund 16 Millionen Euro bis Anfang 2027. Malteser International wurde für ein neu bewilligtes Projekt mit einem Soll-Ansatz von 26 Millionen Euro für 2026 ausgewiesen.
Bundesinnenministerium: Wohlfahrt, Integration und politische Bildung
Das Bundesinnenministerium (BMI) fördert über mehrere Haushaltsstitel ein breites Spektrum: Neben den parteinahen politischen Stiftungen gehören dazu die Freie Wohlfahrtspflege (AWO, DCV, Diakonie, DRK, DPWV, ZWST) mit jeweils rund 10 bis 20 Millionen Euro im Jahr sowie Dutzende Integrationsorganisationen im Rahmen des Programms zur gesellschaftlichen und sozialen Integration. Hinzu kommen Vertriebenenorganisationen, Minderheitenverbände und Organisationen zur Demokratieförderung. Das Programm nach § 0635 686 01 — Förderung der demokratischen Teilhabe — umfasst allein mehrere Hundert Zuwendungsempfänger bundesweit.
Was gilt aktuell?
Für die NGO-Förderung durch den Bund gibt es keine einheitliche gesetzliche Grundlage oder zentrale Datenbank. Die Ressorts entscheiden in eigener Verantwortung, welche Organisationen gefördert werden und welcher Begriff der NGO zugrundegelegt wird. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort ausdrücklich fest: Es besteht keine allgemeingültige Definition einer Nichtregierungsorganisation; die Einordnung obliegt den Ressorts im Einzelfall. Eine Reihe von Ressorts hat Fehlanzeige gemeldet oder keine Beantwortung übermittelt.
Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Die Anfrage steht in einer Reihe von parlamentarischen Initiativen zur Transparenz der Staatsfinanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Vorangegangene Antworten wurden in den Drucksachen der 20. Wahlperiode dokumentiert. Mit der aktuellen Antwort liegt nun eine aktualisierte Gesamtübersicht vor, die über die Internetseite des Deutschen Bundestages als maschinenlesbare Anlage abrufbar ist. Die parlamentarische Debatte über Kriterien, Kontrolle und Zweckmäßigkeit der NGO-Förderung durch den Bund dauert an — zuletzt thematisiert auch im Zusammenhang mit der Reform der Bundeszentrale für politische Bildung.
Betroffen sind einerseits die rund tausend geförderten Organisationen – von großen Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Diakonie und AWO über humanitäre Hilfsorganisationen wie CARE und Malteser bis hin zu kleinen Integrationsvereinen. Andererseits sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt stammen. Besonders hohe Einzelförderungen entfallen auf die parteinahen politischen Stiftungen sowie auf den Zentralrat der Juden in Deutschland.
Die Bundesregierung beantwortet die Frage vollständig durch eine umfangreiche tabellarische Anlage. Einschränkend wird darauf hingewiesen, dass keine allgemeingültige NGO-Definition existiert und die Ressorts eigenverantwortlich urteilen. Einige Ressorts meldeten Fehlanzeige oder gaben keine Antwort.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. AfD hinterfragt Millionen-Förderung für Nichtregierungsorganisationen →
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte Finanzierung einer Organisation als solcher, unabhängig von einzelnen Projekten. Stärker als Projektförderung, da sie die Grundfinanzierung sichert.
- Projektförderung
- Zeitlich und inhaltlich begrenzte Finanzierung eines konkreten Vorhabens. Endet mit dem Projekt.
- NGO
- Non-Governmental Organisation – nichtstaatliche Organisation wie Vereine, Stiftungen oder Verbände, die nicht dem Staat zuzuordnen sind.
Was sind NGOs im Sinne dieser Anfrage?
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keine allgemeingültige Definition. Gemeint sind nichtstaatliche Organisationen wie Vereine, Stiftungen, Verbände oder gemeinnützige GmbHs, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind.
Welche Ministerien fördern NGOs am stärksten?
Laut Anlage sind das Auswärtige Amt (humanitäre Hilfe, Auslandskultur), das Bundesinnenministerium (Wohlfahrtsverbände, politische Bildung, Integration) und das Bundesministerium des Innern mit dem Bereich Heimatpflege und Vertriebenenorganisationen besonders aktiv.
Erhalten auch parteinahe Stiftungen Mittel?
Ja. Die sechs parteinahen Stiftungen (u.a. Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) erhalten laut Tabelle jeweils institutionelle Förderung in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr über BMI.

































































