- 1,15 Mio. Tonnen Öl und Diesel bis Ende 2026 freigegeben
- Bevorratungspflicht von 90 auf 82 Tage gesenkt
- Heizölpreise seit 2024 deutlich gestiegen
Hintergrund
Deutschland und die anderen G7-Staaten haben am 2. Oktober 2026 beschlossen, strategische Erdölreserven freizugeben. Hintergrund ist eine angespannte globale Versorgungslage, zu der laut Vorbemerkung der Fragesteller unter anderem die Blockade der Straße von Hormus beiträgt. Deutschland hatte bereits im März 2026 erstmals Reserven freigegeben und diese bis September 2026 wieder auf das gesetzliche Niveau von 90 Tagen aufgefüllt. Grundlage für Freigaben und etwaige Verbrauchseinschränkungen ist das Erdölbevorratungsgesetz sowie das Energiesicherungsgesetz (EnSiG).
- 12,003 Mio. Tonnen — Rohöl-Bestand des EBV zum 1. Oktober 2026; davon wurden seit März 2026 insgesamt 0,27 Mio. Tonnen freigegeben.
- 0,805 Mio. Tonnen — Diesel/Heizöl, die bis Ende 2026 zusätzlich auf den Markt gebracht werden sollen.
- 82 Tage — auf diesen rechnerischen Wert wurde die Bevorratungspflicht durch die 7. Freigabeverordnung gesenkt (gesetzliches Soll: 90 Tage).
- 15,8 Mio. Tonnen — Eigenproduktion deutscher Raffinerien im ersten Halbjahr 2026 (+9,4 Prozent gegenüber Vorjahr).
- 91 Tage — rechnerische Reichweite der Diesel-Bestände zum 30. September 2026 (Konsum 2025: 33,379 Mio. Tonnen).
Im Detail
Die gesetzliche Vorratspflicht von 90 Tagen wurde am 1. September 2026 wieder erreicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8878, Antwort zu Frage 3
Deutschland gibt in Herbst und Winter 2026 erhebliche Mengen aus seiner strategischen Ölreserve frei: Bis Ende 2026 sollen 0,35 Millionen Tonnen Rohöl und 0,805 Millionen Tonnen Diesel und Heizöl auf den Markt gebracht werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (BT-Drs. 21/8878, beantwortet am 2. November 2026).
Ölreserven 2026: Was Deutschland tatsächlich bevorratet
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hielt zum 1. Oktober 2026 folgende Bestände: 12,003 Millionen Tonnen Rohöl, 4,268 Millionen Tonnen Diesel, 1,404 Millionen Tonnen Benzin, 1,440 Millionen Tonnen Heizöl und 0,990 Millionen Tonnen Kerosin. Davon wurden seit März 2026 bereits 0,27 Millionen Tonnen Rohöl, 0,15 Millionen Tonnen Diesel und 0,05 Millionen Tonnen Kerosin freigegeben. Die rechnerische Reichweite der Diesel-Bestände lag zum 30. September 2026 bei 91 Tagen — knapp über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum von 90 Tagen.
Durch die 7. Verordnung über die Freigabe von Vorräten des EBV wurde die rechnerische Bevorratungspflicht vorübergehend auf 82 Tage abgesenkt. Die im Frühjahr freigegebenen Mengen waren bis zum 1. September 2026 wieder vollständig ersetzt worden.
G7-Beschluss und internationale Dimension der Ölreserven 2026
Hintergrund der erneuten Freigabe ist ein Beschluss der G7-Staats- und Regierungschefs vom 2. Oktober 2026. Die Bundesregierung erklärt, sie stehe zu ihrer Zusage vom März 2026 und beteilige sich an der Freigabe im Rahmen der Entscheidungen der Internationalen Energieagentur (IEA). Die G7 bekräftigten dabei zugleich, auf Exportbeschränkungen bei Energieprodukten zu verzichten und die Russland-Sanktionen aufrechtzuerhalten. Konkrete US-amerikanische Forderungen oder Drohungen für den Fall einer Nicht-Freigabe thematisiert die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht direkt — sie verweist stattdessen auf den gemeinsamen G7-Rahmen.
Für den deutschen Markt gilt: Im ersten Halbjahr 2026 steigerten deutsche Raffinerien ihre Dieselproduktion auf 15,8 Millionen Tonnen, ein Plus von 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die inländische Produktion erzeugte zeitweise sogar einen Nettoüberschuss. Dennoch würde ein US-amerikanischer Diesel-Exportstopp laut Bundesregierung das internationale Angebot verknappen und internationalen Preisdruck erzeugen — mit Rückwirkungen auch auf importabhängige Regionen der USA selbst.
Was gilt aktuell beim Energiesicherungsgesetz?
Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) bleibt die zentrale Rechtsgrundlage für verbrauchsseitige Notfallmaßnahmen bei der Mineralölversorgung. Die Bundesregierung betont, verpflichtende Verbrauchseinschränkungen kämen nur bei sehr schweren Krisensituationen in Frage. Zunächst wären freiwillige Maßnahmen zu prüfen. Die im Winter 2022/2023 geltenden Verordnungen (EnSiKuMaV, EnSiMiMaV) sind derzeit nicht aktiv, eine Wiedereinführung bei Verschärfung der Lage schließt die Regierung aber nicht aus.
Für Haushalte mit niedrigen Einkommen, die besonders stark von gestiegenen Heizölpreisen betroffen sind, prüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben laufend mögliche Entlastungsmaßnahmen — konkrete Pläne nannte sie nicht und verwies auf die haushalterischen Rahmenbedingungen. Die Heizölpreise sind laut einer in der Drucksache abgebildeten Grafik seit Anfang 2024 (rund 106 Euro je 100 Liter) spürbar gestiegen.
Zu den Auswirkungen des neu aufgelegten Tankrabatts auf den Kraftstoffverbrauch liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Prognosen vor. Auch für die früheren Tankrabatt-Episoden (Sommer 2022 und Frühjahr 2026) verfügt sie über keine belastbaren Verbrauchsdaten und verweist auf die öffentlich zugänglichen Inlandsabsatzdaten des BAFA. Die Diversifizierung von Kraftstoffimporten liegt laut Regierung primär in der Verantwortung der Unternehmen, die frei am Weltmarkt agieren könnten.
Weitere Reservefreigaben für 2027 plant die Bundesregierung in Abhängigkeit von der dann bestehenden Marktlage und technischer Machbarkeit. Eine konkrete Menge wurde dafür nicht genannt. Zu den Kosten einer Wiederbefüllung macht die Bundesregierung keine Angaben — diese seien von künftigen Marktpreisen abhängig und könnten daher nicht beziffert werden.
Betroffen sind Haushalte, die mit Heizöl heizen, sowie Verbraucher an der Zapfsäule. Auch Unternehmen in der Logistik, Binnenschifffahrt und im Luftverkehr sind von der Diesel- und Kerosinversorgung abhängig. Bei einer Verschärfung der Lage könnten einkommensschwache Haushalte besonders von steigenden Heizölpreisen belastet werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit konkreten Zahlen. Bei den Fragen zu Kosten der Wiederbefüllung (Frage 12) und zu Auswirkungen des Tankrabatts (Fragen 17 und 18) verweist sie auf fehlende Prognosedaten oder externe Datenquellen (BAFA). Fragen 6 und 7 zu US-amerikanischem Druck werden zusammengefasst und ohne direkte Aussage zu etwaigen Drohungen beantwortet.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 2. November 2026 abgeschlossen. Weitere Reservefreigaben für 2027 sind laut Bundesregierung geplant, aber von der dann bestehenden Marktlage und technischer Machbarkeit abhängig. Eine parlamentarische Nachbefassung oder weitere Beschlüsse stehen auf Basis dieser Drucksache nicht aus.
- Erdölbevorratungsverband (EBV)
- Staatliche Organisation, die gesetzlich verpflichtet ist, Rohöl und Mineralölprodukte für mindestens 90 Tage des deutschen Verbrauchs zu bevorraten.
- IEA
- Internationale Energieagentur; koordiniert im Krisenfall die Freigabe strategischer Ölreserven unter den Mitgliedsstaaten.
- Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
- Deutsches Gesetz, das der Regierung ermöglicht, bei schweren Energieversorgungskrisen Verbrauchseinschränkungen oder andere Notfallmaßnahmen anzuordnen.
Wie viel Diesel hat Deutschland seit März 2026 freigegeben?
Laut Drucksache wurden seit März 2026 bis zum Stand 1. Oktober 2026 insgesamt 0,15 Mio. Tonnen Diesel aus der strategischen Reserve freigegeben. Bis Ende 2026 sind weitere 0,805 Mio. Tonnen Diesel/Heizöl geplant.
Wie viele Tage Diesel-Vorrat hat Deutschland noch?
Laut Regierungsantwort lag der rechnerische Reichsdauer-Wert für Diesel am 30. September 2026 bei 91 Tagen. Durch die aktuelle Freigabeverordnung wurde die Bevorratungspflicht auf 82 Tage gesenkt.
Warum gibt Deutschland Ölreserven frei?
Die Freigabe erfolgt im Rahmen eines G7-Beschlusses vom 2. Oktober 2026 und auf Basis von IEA-Entscheidungen, unter anderem als Reaktion auf globale Versorgungsengpässe durch die Blockade der Straße von Hormus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8878 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































