Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8108 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- EEG-Subventionen kosten laut Antrag 15 bis 20 Mrd. Euro jährlich
- AfD fordert sofortiges Außerkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Netzeingriffe stiegen laut Begründung von 2014 bis 2025 um 450 Prozent
Hintergrund
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) existiert seit dem Jahr 2000 und wurde mehrfach novelliert, zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025. Es regelt feste Ausbaupfade, Technologiequoten und staatlich garantierte Einspeisevergütungen für Wind- und Solarenergie. Die Netzentgelte und Systemkosten im Zusammenhang mit dem EEG sind in den vergangenen Jahren ein zentrales Thema der energiepolitischen Debatte. Die Bundesnetzagentur schätzt die Kosten für den Ausbau der Stromübertragungs- und Verteilernetze bis 2045 auf bis zu 570 Milliarden Euro.
- 15 bis 20 Mrd. Euro — jährlicher Subventionsbedarf nach dem EEG laut Begründung der Drucksache (Stand 2026).
- 570 Mrd. Euro — geschätzte Netzausbaukosten bis 2045 laut Bundesnetzagentur (Stromübertragungs- und Verteilernetze).
- 2 bis 4 Mrd. Euro — jährliche Kosten für Redispatch-Maßnahmen im deutschen Stromnetz in den letzten Jahren.
- 570 Stunden — Stunden mit negativen Strompreisen bis Ende 2025; für 2026 werden laut Begründung bis zu 900 Stunden erwartet.
- 88 Prozent — Anteil der 2025 aus China importierten PV-Anlagen an den deutschen Gesamtimporten laut Destatis.
Im Detail
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.
— Artikel 1 EEGAG, BT-Drs. 21/8108
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kostet den Bund nach Angaben in der Drucksache 21/8108 jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro an Subventionen — Tendenz steigend. Auf dieser Grundlage hat die AfD-Fraktion am 22. September 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der das EEG mit sofortiger Wirkung nach Verkündung vollständig aufheben soll. Das Vorhaben trägt den Namen Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz (EEGAG).
Was gilt aktuell?
Das EEG besteht seit dem Jahr 2000 und regelt in seiner aktuellen Fassung (EEG 2023) feste Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie, technologiespezifische Quoten und staatlich garantierte Einspeisevergütungen. Netzbetreiber sind nach § 11 EEG 2023 verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen. Das Gesetz wurde zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 geändert.
EEG-Abschaffung: Zentrale Argumente der AfD
Die Begründung des Gesetzentwurfs listet eine Reihe von Kritikpunkten auf. Im Mittelpunkt steht die Behauptung, das EEG erhöhe die Strompreise systematisch: Die Kosten für Redispatch-Maßnahmen — also Netzeingriffe zur Vermeidung von Überlastungen — schwankten in den letzten Jahren laut Drucksache zwischen zwei und vier Milliarden Euro jährlich. Die Anzahl der Netzeingriffe sei zwischen 2014 und 2025 um mehr als 450 Prozent von 3.427 auf 19.019 gestiegen. Hinzu kämen die geplanten Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie, die die Strompreise nach Darstellung der Fraktion um zwei bis drei Cent je Kilowattstunde erhöhen sollen.
Ein weiteres Argument betrifft negative Strompreise: Bis Ende 2025 stiegen die Stunden mit negativen Preisen an der Strombörse auf über 570; für 2026 werden laut Begründung bis zu 900 solcher Stunden erwartet. In diesen Zeiträumen erhalten Windanlagenbetreiber weiterhin ihre EEG-Vergütung, obwohl der Marktwert des Stroms negativ ist — die Differenz trägt der Bundeshaushalt.
Rohstoffe und Lieferketten
Die Drucksache thematisiert auch Importabhängigkeiten: Im Jahr 2024 stammten laut Destatis 65,5 Prozent der nach Deutschland importierten Seltenen Erden — also rund 3.400 Tonnen — direkt aus China. Im Jahr 2025 stammten 88 Prozent der importierten PV-Anlagen aus China. Die AfD-Fraktion argumentiert, der EEG-getriebene Ausbau vertiefe diese Abhängigkeit statt sie zu verringern. Parallel dazu verweist die Begründung auf jährlich 20.000 Tonnen schwer wiederverwertbarer Rotorblatt-Abfälle, die laut Umweltbundesamt mit steigender Tendenz anfallen.
EEG-Abschaffung: Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht
Der normative Kern des EEGAG ist knapp: Artikel 1 sieht das vollständige Außerkrafttreten des EEG am Tag nach der Verkündung vor. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Abschaffungsgesetzes selbst — ebenfalls am Tag nach Verkündung. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen; die Drucksache hält fest, dass ein zeitlicher Vorlauf nicht erforderlich sei. Für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung werden in der Drucksache keine direkten Erfüllungsaufwände angegeben — die Fraktion argumentiert, entfallende Planungs- und Genehmigungspflichten würden Personalabbau in Behörden ermöglichen und Haushaltsmittel für eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau freisetzen.
Die energiepolitische Debatte um Strompreise, Versorgungssicherheit und Netzkosten beschäftigt den Bundestag derzeit in mehreren Verfahren. Einen Überblick über weitere aktuelle Drucksachen bietet der Bericht Bundestag 22.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Zur Frage staatlicher Förderprogramme und ihrer parlamentarischen Kontrolle ist auch der Beitrag zu den Fusionshubs: 2,4 Mrd. Euro Förderung unter Parlamentskontrolle relevant.
Weiterlesen:
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Betroffen wären bei einer Abschaffung des EEG unmittelbar alle Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen, die auf garantierte Einspeisevergütungen angewiesen sind. Mittelbar wären Stromverbraucher — Haushalte und Industrieunternehmen — sowie Netzbetreiber betroffen, die ihre Investitions- und Betriebsplanung an den EEG-Regelungen ausgerichtet haben.
Der Gesetzentwurf wurde am 22. September 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/8108) und ist damit in das parlamentarische Verfahren eingetreten. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, die Ausschussberatung sowie die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum aus. Als Oppositionsantrag der AfD-Fraktion bedarf er einer Mehrheit im Plenum, die derzeit nicht absehbar ist.
- Einspeisevergütung
- Staatlich garantierter Preis, den Betreiber von Wind- oder Solaranlagen für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom erhalten — unabhängig vom aktuellen Marktpreis.
- Redispatch
- Maßnahme der Netzbetreiber, bei der Kraftwerke hoch- oder heruntergeregelt werden, um Engpässe im Stromnetz zu beseitigen. Die Kosten werden auf Stromverbraucher umgelegt.
- Einspeisevorrang
- Gesetzliche Pflicht der Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen — vor Strom aus konventionellen Kraftwerken.
Was ist das EEG und seit wann gilt es?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht seit dem Jahr 2000 und regelt staatlich garantierte Einspeisevergütungen sowie Vorrangregelungen für Wind- und Solarstrom.
Was würde die Abschaffung des EEG konkret bedeuten?
Laut Gesetzentwurf würden alle EEG-Förderungen, Einspeisevergütungen und gesetzlichen Abnahmepflichten für Wind- und Solarstrom sofort mit Verkündung des Abschaffungsgesetzes entfallen.
Wie hoch sind die jährlichen EEG-Subventionen?
Laut Begründung der Drucksache beträgt der jährliche Subventionsbedarf nach dem EEG 15 bis 20 Milliarden Euro.

































































