Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8174 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Petition zur Energiewende aus Karlsruhe erfolgreich abgeschlossen
- Petitionsausschuss: Anliegen des Bürgers wurde erfüllt
- Sammelübersicht 324 enthält eine Petition aus dem Jahr 2026
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu allen Bereichen der Bundespolitik. Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen Pet 1-20-09-752-035823) hatte eine Person mit Wohnsitz in Karlsruhe (PLZ 76189) eine Petition zum Thema Erneuerbare Energien und Energiewende eingereicht. Der Ausschuss fasste seinen Beschluss am 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38) und empfiehlt nun dem Bundestag, das Verfahren abzuschließen.
Im Detail
Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen entsprochen worden ist –
— Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, BT-Drs. 21/8174
Eine Petition zur Energiewende und zu erneuerbaren Energien aus Karlsruhe hat ihr parlamentarisches Ziel erreicht: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt in der Sammelübersicht 324 (BT-Drs. 21/8174 vom 23. September 2026), das Petitionsverfahren abzuschließen — mit der Begründung, dass dem Anliegen des Einsenders entsprochen wurde.
Inhalt der Energiewende-Petition
Die Eingabe mit dem Aktenzeichen Pet 1-20-09-752-035823 stammt von einer Person mit Wohnsitz in Karlsruhe (PLZ 76189) und betrifft das Themenfeld Erneuerbare Energien und Energiewende. Weitere inhaltliche Details zur konkreten Forderung der Petition sind der Vorabfassung der Drucksache nicht zu entnehmen. Der Petitionsausschuss fasste seinen Beschluss am 23. September 2026 im Rahmen des Protokolls Nr. 21/38 unter Leitung der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber.
Was bedeutet „dem Anliegen entsprochen“?
Wenn der Petitionsausschuss feststellt, dass einer Petition entsprochen wurde, bedeutet dies, dass die zuständige Stelle die Forderung des Petenten bereits umgesetzt hat oder die Petition auf eine Entscheidung eingewirkt hat, die dem Anliegen Rechnung trägt. Das Verfahren wird in diesen Fällen formal abgeschlossen, ohne dass weitere parlamentarische Maßnahmen erforderlich sind. Für den Einsender aus Karlsruhe ist dies ein positiver Abschluss des Verfahrens.
Petitionsrecht in Deutschland
Das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden, ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Der Petitionsausschuss des Bundestages bearbeitet jährlich mehrere tausend Eingaben aus der Bevölkerung zu allen Bereichen der Bundespolitik. Petitionen zum Thema Energiewende gehören angesichts der anhaltenden politischen Debatten über den Ausbau erneuerbarer Energien, Netzentgelte und Versorgungssicherheit zu einem der häufigeren Themenfelder.
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses muss noch vom Bundestag im Plenum angenommen werden. Erst danach ist das Petitionsverfahren formell abgeschlossen. Einen Überblick über weitere parlamentarische Vorgänge aus der laufenden Sitzungswoche bietet der Bericht Fragestunde 23.09.2026: 56 Fragen zu Landwirtschaft bis Umwelt.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
Unmittelbar betroffen ist der Einsender der Petition aus Karlsruhe, dessen Anliegen im Bereich erneuerbare Energien und Energiewende nach Feststellung des Petitionsausschusses erfüllt wurde. Mittelbar kann die Petition alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, die ein Interesse an der Ausgestaltung der deutschen Energiewende haben.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Beschlussempfehlung steht noch bevor. Nach Zustimmung des Plenums ist das Petitionsverfahren formell beendet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen, über die der Petitionsausschuss gemeinsam beschließt und dem Bundestag eine einheitliche Empfehlung vorlegt.
- Petitionsverfahren
- Das formelle Verfahren, mit dem eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Bürger-Petition geprüft, beraten und abschließend entschieden wird.
Was ist eine Petition an den Bundestag?
Jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde schriftlich an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Empfehlung ab.
Was bedeutet 'dem Anliegen wurde entsprochen'?
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die in der Petition geforderte Maßnahme bereits umgesetzt wurde oder die zuständige Stelle das Anliegen berücksichtigt hat. Das Verfahren wird daraufhin abgeschlossen.
Muss der Bundestag die Empfehlung noch bestätigen?
Ja, die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses muss noch vom Bundestag im Plenum angenommen werden, bevor das Verfahren formell abgeschlossen ist.


































































