„Mit der heutigen Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes kann mehr hochqualifiziertes Personal für die Forschung in Deutschland gewonnen werden. Keine bürokratischen Ausnahmeanträge mehr. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die der Bund nicht institutionell fördert, dürfen nun frei über die Gehälter Ihrer Forscherinnen und Forscher entscheiden, wenn die Gelder dafür aus privaten Mitteln aufgebracht werden. Damit wird die deutsche angewandte und wirtschaftsnahe Forschung gestärkt. Ein weiterer Erfolgsbaustein für Forschungsministerin Dorothee Bär für das Ziel, Deutschland als Forschungsspitzenland weiter zu etablieren.“





























































