Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8083 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- EuGH-Urteil 2019: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug
- Justizminister dürfen Staatsanwälten externe Weisungen erteilen
- Anfrage zu Reform der Bundesverfassungsrichter-Wahl gestellt
Hintergrund
Am 15. September 2026 unterzeichneten die Justizminister Deutschlands, Liechtensteins, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz in Berlin eine Gemeinsame Erklärung zur Unabhängigkeit der nationalen und internationalen Justiz. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2019 (Rechtssache C-508/18) geurteilt, dass das in den §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes verankerte Weisungsrecht der Landesjustizminister gegenüber Staatsanwälten deren Unabhängigkeit von der Exekutive einschränkt. Dieses strukturelle Spannungsverhältnis zwischen der Erklärung und der innerstaatlichen Rechtslage ist Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage.
Im Detail
eine unabhängige Justiz „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“
— Gemeinsame Erklärung der deutschsprachigen Justizminister, zitiert in BT-Drs. 21/8083
Das Weisungsrecht der Landesjustizminister gegenüber Staatsanwälten steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen politischer Kontrolle und richterlicher Unabhängigkeit. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8083 der AfD-Fraktion vom 21. September 2026 greift dieses Thema neu auf — ausgelöst durch eine Gemeinsame Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026, in der eine unabhängige Justiz als „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“ bezeichnet wird.
Was gilt aktuell? Das Weisungsrecht nach deutschem Recht
Nach §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind Staatsanwälte an Weisungen ihrer Vorgesetzten und letztlich der jeweiligen Landesjustizminister gebunden. Dieses externe Weisungsrecht unterscheidet die Staatsanwaltschaft strukturell von der Richterschaft, der volle Unabhängigkeit von der Exekutive garantiert ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Konstruktion in seinem Urteil vom 27. Mai 2019 (Rechtssache C-508/18) kritisch bewertet: Deutsche Staatsanwaltschaften bieten laut EuGH keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive und dürfen daher nicht als „ausstellende Justizbehörde“ für Europäische Haftbefehle gelten. Das Urteil hat bis heute keine grundlegende Reform des GVG ausgelöst.
Sechs Fragen zur Justizunabhängigkeit
Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung insgesamt sechs Fragen. Zunächst erkundigt sie sich, welche konkreten innerstaatlichen Konsequenzen die Bundesregierung aus der Berliner Erklärung zieht und welche Rolle Fragen der Resilienz der Justiz beim Treffen spielten. Im Kern der Anfrage steht die Frage, ob die Bundesregierung den Anspruch der Erklärung — eine unabhängige Justiz als Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit — für innerstaatlich gedeckt hält, wenn eine weitreichende Verschränkung statt Trennung der Staatsgewalten besteht.
Zwei weitere Fragen richten sich explizit auf das Bundesverfassungsgericht: Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung angesichts eines laut Anfrage sinkenden Bevölkerungsvertrauens in das Gericht eine Reform des Richterwahlverfahrens für notwendig hält — unter Verweis auf entsprechende Forderungen der ehemaligen Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff. Frage 5 knüpft daran an und fragt, ob eine solche Reform notwendig sei, um die Grundsätze der Gemeinsamen Erklärung auch innerstaatlich konsequent umzusetzen. Abschließend fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten für erforderlich hält.
Politische Einordnung
Die Vorbemerkung der Fragesteller wertet die Berliner Erklärung als Beleg für eine Glaubwürdigkeitslücke der deutschen Justizpolitik — eine Einschätzung, die als Parteiposition der AfD zu verstehen ist und keine gesicherte Feststellung darstellt. Die Frage, ob das Weisungsrecht reformiert werden soll, ist in der rechtspolitischen Debatte allerdings nicht neu: Seit dem EuGH-Urteil von 2019 diskutieren Juristen und Rechtspolitiker die Konsequenzen, ohne dass eine Gesetzesänderung beschlossen wurde. Auch die Diskussion um das Wahlverfahren für Bundesverfassungsrichter — derzeit wählen Bundestag und Bundesrat je die Hälfte der 16 Richter — wird von verschiedenen Seiten geführt und ist nicht auf eine Fraktion beschränkt.
Eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage liegt noch nicht vor. Mehr zum parlamentarischen Alltag im Bundestag findet sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 25. September 2026. Fragen zu Verfahren der parlamentarischen Kontrolle behandelt auch der Beitrag zur Anfrage zu Online-Radikalisierung und NVE.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland sowie die Institution des Bundesverfassungsgerichts. Mittelbar betrifft die Frage der Justizunabhängigkeit alle Bürgerinnen und Bürger, die in Strafverfahren oder Verfassungsstreitigkeiten auf eine unabhängige Justiz angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8083 ist am 21. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die sechs gestellten Fragen schriftlich zu beantworten; die Antwortfrist richtet sich nach dem Datum der Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Externes Weisungsrecht
- Das in §§ 146, 147 GVG geregelte Recht der Justizminister, Staatsanwälten in Einzelfällen Anweisungen zu erteilen — im Gegensatz zur vollständigen Weisungsfreiheit, die Richtern gilt.
- Europäischer Haftbefehl
- Ein Rechtsinstrument der EU, das die gegenseitige Anerkennung von Auslieferungsentscheidungen zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht; ausstellende Behörde muss nach EuGH-Anforderungen hinreichend unabhängig sein.
- Gewaltenteilung
- Verfassungsrechtliches Prinzip, nach dem Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung voneinander getrennt und wechselseitig kontrolliert werden sollen.
Was ist das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten?
Die §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes erlauben Landesjustizministern, Staatsanwälten in Einzelfällen Weisungen zu erteilen — eine Praxis, die der EuGH 2019 als Problem für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bewertet hat.
Was besagt das EuGH-Urteil von 2019 zu deutschen Staatsanwälten?
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte in der Rechtssache C-508/18 fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des Weisungsrechts der Landesjustizminister keine hinreichende Unabhängigkeit von der Exekutive bieten, um als 'ausstellende Justizbehörde' für Europäische Haftbefehle zu gelten.
Was fordert Gertrude Lübbe-Wolff zur BVerfG-Reform?
Laut Drucksache fordert die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff eine Reform des Wahlverfahrens der Bundesverfassungsrichter; die AfD fragt die Bundesregierung, ob sie sich dieser Forderung anschließt.

































































