Im parlamentarischen Alltag stehen Abgeordnete vor der Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und Informationen einzuholen. Ein wichtiges Werkzeug dafür ist die Mündliche Anfrage. Sie ermöglicht es Mitgliedern des Bundestages, der Bundesregierung direkt und öffentlich Fragen zu stellen – und zwar in der sogenannten Fragestunde.
Was ist eine Mündliche Anfrage?
Eine Mündliche Anfrage ist eine kurze, schriftlich eingereichte Frage eines Abgeordneten, die in der Fragestunde des Bundestages mündlich beantwortet wird. Im Unterschied zur Schriftlichen Anfrage, bei der die Antwort der Regierung nur auf dem Papier erfolgt, findet die Beantwortung hier direkt im Plenum statt. Der Abgeordnete hat anschließend die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Dadurch entsteht ein kurzer, aber direkter Dialog zwischen Parlament und Regierung – öffentlich, protokolliert und nachvollziehbar.
Die Mündliche Anfrage richtet sich stets an die Bundesregierung, also an einzelne Ministerien oder an das Bundeskanzleramt. Sie muss einen konkreten Sachverhalt betreffen und darf keine rein politischen Meinungsfragen enthalten. Ziel ist es, Fakten, Haltungen oder Planungen der Regierung in Erfahrung zu bringen.
Rechtliche Grundlage
Die Mündliche Anfrage ist im Grundgesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) verankert. Das Fragerecht der Abgeordneten ergibt sich aus dem parlamentarischen Kontrollrecht nach Artikel 38 Grundgesetz, das die Rechte und Pflichten der Volksvertreter grundlegend regelt. Die konkrete Ausgestaltung folgt aus den Paragraphen 105 bis 107 der GOBT sowie der zugehörigen Anlage 4, der sogenannten Anlage über die Fragestunde. Darin sind unter anderem Fristen, formale Anforderungen und die Anzahl der zulässigen Fragen pro Abgeordnetem und Fragestunde geregelt. Jeder Abgeordnete darf in der Regel maximal zwei Mündliche Anfragen pro Fragestunde einreichen.
Ablauf in der Praxis
Die Fragestunde findet in der Regel an Sitzungswochen des Bundestages statt, meist mittwochs. Abgeordnete reichen ihre Fragen vorab schriftlich beim Bundestagspräsidium ein. In der Sitzung werden die Fragen dann nach Ressorts geordnet aufgerufen. Ein Vertreter des zuständigen Ministeriums – häufig ein Parlamentarischer Staatssekretär – antwortet mündlich im Plenum. Andere Abgeordnete können mit Genehmigung des Sitzungsvorstands ebenfalls Zusatzfragen stellen, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Ausgangsfrage herstellen können.
Wie eine solche Fragestunde in der Praxis aussieht, zeigt etwa ein Blick auf die Fragestunde 23.09.2026: 56 Fragen zu Landwirtschaft bis Umwelt, in der Abgeordnete verschiedener Fraktionen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern adressierten. Ähnlich umfangreich war die Fragestunde Bundestag: 58 Fragen zur 82. Sitzung, die erneut die Bandbreite parlamentarischer Kontrolle verdeutlichte.
Bedeutung für die parlamentarische Kontrolle
Die Mündliche Anfrage ist ein niedrigschwelliges, aber wirksames Mittel der Regierungskontrolle. Sie schafft Transparenz, erzwingt öffentliche Stellungnahmen und gibt einzelnen Abgeordneten – unabhängig von ihrer Fraktionsgröße – eine direkte Stimme gegenüber der Exekutive. Alle Fragen und Antworten werden als Drucksachen veröffentlicht und sind damit dauerhaft dokumentiert, wie auch der Überblick auf Bundestag 24.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen zeigt. Für Bürger, Journalisten und politisch Interessierte bieten diese Dokumente eine wertvolle Informationsquelle über die laufende Arbeit des Parlaments.

































































