Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8087 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 793 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen für Smart Cities 2019–2021
- TU Dresden erhielt 507.743 Euro per Werkvertrag für Kommunalforschung
- EU-Kofinanzierungsanteil der Modellprojekte beträgt 0 Prozent
Hintergrund
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert seit 2019 Modellprojekte Smart Cities auf Basis der 2017 verabschiedeten Smart City Charta. Die Charta wurde von rund 70 Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bundesbehörden erarbeitet. Die Förderung läuft über Einzelplan 25, Kapitel 25 02, Titel 883 01 des Bundeshaushalts. Parallel dazu engagiert sich die EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“, an der acht deutsche Städte teilnehmen.
- 9 Mio. Euro Ausgaben / 158,5 Mio. Euro VE (2019) — Erste bewilligte Tranche für Modellprojekte Smart Cities im Bundeshaushalt.
- 26 Mio. Euro Ausgaben / 341,25 Mio. Euro VE (2020) — Größte Einzeljahresförderung im Programm.
- 36,5 Mio. Euro Ausgaben / 294 Mio. Euro VE (2021) — Dritte und letzte Tranche mit neuen Mitteln.
- 1.513.104 Euro (2017–2026) — Gesamtmittel für wissenschaftliche Begleitstudien im ExWoSt-Forschungsfeld Smart City.
- 0 Prozent — EU-Kofinanzierungsanteil bei den Bundesmodellprojekten Smart Cities.
Im Detail
Die Bundesregierung stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8087
Städte in ganz Deutschland werden digitaler — und der Bund finanziert diesen Wandel in erheblichem Umfang. Laut Drucksache 21/8087 hat der Haushaltsgesetzgeber zwischen 2019 und 2021 für das Programm „Modellprojekte Smart Cities“ Ausgaben von insgesamt 71,5 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von 793,75 Millionen Euro bewilligt. Hinzu kommen 1,5 Millionen Euro aus demselben Haushaltstitel für begleitende Studien. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7855) mit Schreiben vom 21. September 2026 beantwortet.
Smart City Charta: Was gilt aktuell?
Die Smart City Charta wurde 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities verabschiedet und dient seitdem als zentraler Orientierungsrahmen für die digitale Transformation von Kommunen. Sie entstand unter Beteiligung von rund 70 Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bundesbehörden. Auf ihrer Grundlage wurden 2019, 2020 und 2021 insgesamt 89 Kommunen als Modellprojekte gefördert — darunter Großstädte wie Berlin, Hamburg, München und Köln, aber auch kleinere Städte wie Arnsberg, Solingen und Ulm.
Umstrittene Szenarien aus dem Charta-Anhang
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Vorbemerkung auf Zukunftsszenarien aus dem Anhang der Charta-Langfassung von 2017 hingewiesen, die Konzepte wie eine „Post-Voting Society“ oder „Post-Choice Society“ skizzierten und aus Sicht der Fragesteller in einem Spannungsverhältnis zur repräsentativen Demokratie stünden. Die Bundesregierung stellt dazu klar: Diese Szenarien seien nicht Teil der Charta selbst, sondern stammten aus dem Anhang, der lediglich den Erarbeitungsprozess dokumentierte. Laut Bundesregierung wurden sie vom finnischen Think Tank Demos Helsinki als mögliche „Visionen oder Disruptionen“ der Digitalisierung skizziert — ohne dass die Bundesregierung sie sich zu eigen gemacht habe. Im Rahmen der Smart-City-Forschung seien keine Studien beauftragt oder gefördert worden, die sich der Umsetzung dieser Ansätze widmen.
Förderstruktur und Transparenz der Vergabe
Eine der zentralen Fragen der Anfrage betraf mögliche Interessenkonflikte: Welche an der Charta-Erarbeitung beteiligten Organisationen wirkten später auch als Gutachter in Auswahlgremien mit? Die Bundesregierung legt offen, dass fünf Organisationen — darunter das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und die Stiftung Neue Verantwortung — sowohl an der Charta mitgewirkt als auch als Fachgutachter bei den Auswahlverfahren tätig waren. Die drei kommunalen Spitzenverbände waren zudem Teil der Jury. BBSR- und BMWSB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die an der Charta beteiligt waren, wirkten laut Bundesregierung nicht als Fachgutachter oder Jury-Mitglieder mit. Beim Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestand allerdings eine Personalunion.
Keine Hochschule, Forschungseinrichtung oder NGO hat laut Antwort Fördermittel mit einem kumulierten Volumen von mehr als 250.000 Euro für Vorhaben im Kontext der Smart City Charta erhalten. Die TU Dresden erhielt 507.743,54 Euro — allerdings auf Basis eines Werkvertrags, nicht als Zuwendung. Das Ergebnis ist ein dreibändiger Leitfaden für Kommunen zur Entwicklung lokaler Digitalstrategien.
Datensouveränität und KI-Einsatz in Smart-City-Projekten
Auf die Frage nach dem Schutz kommunaler Datenhoheit gegenüber privaten IT-Anbietern erklärt die Bundesregierung, dass Kommunen in der Regel mit kommunalen oder regionalen öffentlichen IT-Dienstleistern zusammenarbeiten. Das Open-Source-Gebot des Förderprogramms stelle sicher, dass Quellcodes öffentlich zugänglich sind. In den Modellprojekten Smart Cities werden laut Bundesregierung keine personen- oder haushaltsbezogenen Daten wie Bewegungs- oder Energieverbrauchsdaten erfasst und ausgewertet. Auch Forschungsvorhaben zur Verknüpfung digitaler Identitäten (Wallets) mit kommunalen Dienstleistungen werden im Rahmen des BMWSB-Programms nicht verfolgt.
Die EU-Kofinanzierungsquote der Modellprojekte beträgt 0 Prozent — die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus dem Bundeshaushalt zuzüglich kommunaler Eigenanteile. Eine spezifische Förderung der acht deutschen Städte, die an der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ teilnehmen, durch den Bund besteht nicht. Zu den verfassungsrechtlichen Fragen beim KI-Einsatz in der Kommunalverwaltung (Fragen 17 und 18) verweist die Bundesregierung ergänzend auf ihre Antwort in BT-Drs. 21/7753. Die Kosten für digitale Infrastruktur und Verwaltungsprozesse sind auch in anderen Politikbereichen ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema.
Weiterlesen:
- ELStAM-Verfahren: Datenfehler bei Arbeitgeberzuschuss
- Justizunabhängigkeit: AfD fragt nach Weisungsrecht und BVerfG-Reform
Unmittelbar betroffen sind die rund 89 geförderten Kommunen — darunter Großstädte wie Berlin, Hamburg, München und Köln sowie kleinere Städte wie Arnsberg, Solingen und Ulm. Mittelbar betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen, da die Projekte digitale Stadtinfrastrukturen, Datenplattformen und kommunale Dienstleistungen umgestalten.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet. Fragen 4 bis 8 sowie 17 und 18 wurden jeweils zusammengefasst beantwortet; bei Fragen 17 und 18 wird ergänzend auf BT-Drs. 21/7753 verwiesen, ohne den Inhalt dieser Antwort zu wiederholen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Smart City Charta: Bundesförderung und Datenschutz gefragt →
- Verpflichtungsermächtigung
- Haushaltsrechtliche Erlaubnis, Ausgaben zu verpflichten, die erst in künftigen Haushaltsjahren kassenwirksam werden — also kein sofort ausgezahlter Betrag.
- Urbaner Digitaler Zwilling (UDZ)
- Digitales Abbild einer Stadt, das reale Strukturen, Geodaten und Sensordaten zusammenführt, um Stadtplanung, Mobilität und Klimaanpassung zu simulieren.
- Vendor Lock-in
- Abhängigkeit einer Organisation von einem einzigen Anbieter, weil ein Wechsel technisch oder finanziell sehr aufwendig wäre.
Wie viel Geld hat der Bund für Smart-City-Projekte bereitgestellt?
In den Jahren 2019 bis 2021 wurden Ausgaben von insgesamt 71,5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 793,75 Mio. Euro bewilligt.
Werden Smart-City-Projekte auch mit EU-Mitteln kofinanziert?
Nein. Der Anteil der EU-Kofinanzierung bei den Modellprojekten Smart Cities beträgt laut Bundesregierung 0 Prozent; die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt.
Was ist die Smart City Charta?
Die Smart City Charta ist ein 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities erarbeiteter Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher Kommunen.


































































