Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8253 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 10 Euro pro Kind und Monat aus dem Bundeshaushalt geplant
- Jahrgänge vor 2020 gehen leer aus — Gleichbehandlung fraglich
- Nicht abgerufenes Kapital fällt mit 35 Jahren an den Bund zurück
Hintergrund
Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente (BT-Drs. 21/7864) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 — also ab dem sechsten Lebensjahr — monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt in ein Altersvorsorgedepot erhalten. Damit knüpft das Vorhaben an die im März 2026 vom Bundestag reformierte staatlich geförderte private Altersvorsorge an, die zertifizierte Standarddepots vorsieht. Gleichzeitig diskutiert die Politik einen parallelen Aufbau einer gesetzlichen Kapitalrente, deren Synergien mit der Frühstartrente laut Gesetzentwurf bislang nur geprüft, nicht aber verankert werden sollen.
- 10 Euro — Monatliche staatliche Einzahlung pro Kind aus dem Bundeshaushalt, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
- Geburtsjahrgang 2020 — Frühester anspruchsberechtigter Jahrgang; ältere Kinder gehen leer aus.
- 35. Lebensjahr — Spätester Zeitpunkt, bis zu dem kollektiv angelegtes Kapital auf ein individuelles Depot übertragen werden kann.
- 31 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Konstruktionsfehlern, Verbraucherschutz und Finanzbildung.
- 2031 — Im Gesetzentwurf vorgesehener Zeitpunkt für eine erste gesetzliche Evaluierung.
Im Detail
„Anbieter und öffentliche Stellen verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitstellen, so dass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“
— § 26 Absatz 2 FrühStRG, zitiert in BT-Drs. 21/8253
Die geplante Frühstartrente soll Kindern in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr ein staatlich finanziertes Startkapital für die Altersvorsorge aufbauen: Monatlich zahlt der Bundeshaushalt 10 Euro pro Kind in ein Altersvorsorgedepot ein — vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7864) vom 12. August 2026 hat das Programm auf den Weg gebracht. Nun stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 21/8253 vom 28. September 2026 insgesamt 31 Fragen zu Konstruktionsfehlern und offenen Punkten im Entwurf.
Frühstartrente: Wer profitiert — und wer nicht?
Ein zentrales Problem betrifft die Altersgrenze: Der Gesetzentwurf beschränkt den Anspruch auf Geburtsjahrgänge ab 2020. Kinder, die 2026 älter als sechs Jahre sind, erhalten keine Frühstartrente — ebenso wenig wie Kinder, die noch vor dem sechsten Geburtstag stehen. Die Grünen-Fraktion hält diese Eingrenzung für nicht nachvollziehbar und fragt, ob die Bundesregierung erwogen hat, allen beim Inkrafttreten noch minderjährigen Kindern rückwirkend ab diesem Zeitpunkt den Anspruch zu gewähren. Außerdem möchte die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung Berechnungen zu verteilungspolitischen Auswirkungen angestellt hat — insbesondere, ob Kinder aus einkommensschwachen Familien seltener ein individuelles Depot nutzen und damit weniger vom Bildungseffekt der Frühstartrente profitieren.
Kollektive Auffanglösung: Risiko für einkommensschwache Familien?
Wenn Eltern kein individuelles Depot eröffnen, landet das Geld ihrer Kinder in einer kollektiven Anlage, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Die Grünen-Fraktion befürchtet, dass Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen und geringer Finanzbildung überproportional häufig in dieser Auffanglösung verbleiben — ohne persönliche Kontoinformationen und ohne den Bildungseffekt eines individuellen Depots. Die Anfrage fragt daher nach Plänen der Bundesregierung, dieser strukturellen Ungleichheit entgegenzuwirken. Konkret thematisieren die Fragen 9 bis 12, warum die Bundesregierung nicht automatisch individuelle Konten beim öffentlichen Träger des Standarddepots eröffnet, und welche internationalen Beispiele für eine solche Lösung es gibt.
Nicht abgerufenes Kapital fällt an den Bundeshaushalt
Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Schicksal von Kapital, das in der kollektiven Auffanglösung verbleibt: Wer seinen Anspruch bis zum 35. Lebensjahr nicht geltend macht, verliert das Geld — es fließt zurück in den Bundeshaushalt. Die Fraktion fragt, warum die Bundesregierung nicht eine automatische Übertragung in die geplante gesetzliche Kapitalrente oder ein individuelles Depot bei Volljährigkeit vorgesehen hat. Das öffentliche Standarddepot ist laut Gesetzentwurf für die Frühstartrente ohnehin ausgeschlossen: Eltern können sich nicht aktiv für dieses Produkt entscheiden, was die Fraktion ebenfalls beanstandet.
Verbraucherschutz nach dem 18. Geburtstag
Die Frühstartrente baut auf zertifizierten Standarddepot-Verträgen der reformierten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge auf und soll so einen nahtlosen Übergang ins Erwachsenenalter ermöglichen. Die Grünen begrüßen diesen Ansatz grundsätzlich, sehen jedoch eine Schutzlücke: Mit der Volljährigkeit fallen alle Sonderregelungen für Minderjährige weg. Fragen 16 bis 18 thematisieren, wie verhindert wird, dass Anbieter den Übergang nutzen, um teure oder unpassende Anschlussprodukte zu vermitteln, und ob Abschluss- und Vertriebskosten auch ohne aktiven Produktwechsel erhoben werden dürfen.
Finanzbildung und Transparenz
Der Bildungsauftrag der Frühstartrente ist nach Einschätzung der Fraktion unzureichend geregelt. Zwar verpflichtet § 26 Absatz 2 FrühStRG Anbieter und öffentliche Stellen zur verständlichen Information. Eine Standardisierung der Informationen oder unabhängige Qualitätskriterien fehlen jedoch, was nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr birgt, dass Anbieter Informationen zu Werbezwecken nutzen. Die Fragen 22 bis 25 verlangen Auskunft über konkrete Maßnahmen zur Neutralitätssicherung sowie über einen Zeitplan für die angekündigte Finanzbildungsstrategie. Auch Nachhaltigkeitskriterien für die kollektive Anlage spielen eine Rolle: Fragen 27 und 28 erkundigen sich, ob und wie Umwelt- und Sozialstandards bei der Geldanlage der Bundesbank verankert werden sollen. Thematisch verwandt ist die Debatte um Kinderarmut und Vermögensgleichheit, die die Grünen-Fraktion parallel im Bundestag führt.
Die Bundesregierung hat die 31 Fragen noch nicht beantwortet. Eine Antwort ist nach den Vorgaben der Geschäftsordnung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Wie die Regierung die kritisierten Punkte bewertet, wird erst mit der Antwortdrucksache erkennbar sein. Einen Überblick über weitere parlamentarische Vorgänge vom selben Tag bietet der Bericht Bundestag 02.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Direkt betroffen sind Familien mit Kindern des Geburtsjahrgangs 2020 und jünger. Kinder älterer Jahrgänge erhalten keine Frühstartrente. Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern aus einkommensschwachen Haushalten, die laut der Anfrage überproportional häufig in der kollektiven Auffanglösung der Deutschen Bundesbank verbleiben könnten, statt von individuellen Depots zu profitieren.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8253) wurde am 28. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf zur Frühstartrente (BT-Drs. 21/7864) befindet sich separat im parlamentarischen Verfahren.
- Frühstartrente
- Geplantes staatliches Programm, das Kinder ab dem 6. Lebensjahr durch monatliche Einzahlungen von 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot beim Vermögensaufbau unterstützt.
- Kollektive Auffanglösung
- Wenn Eltern kein individuelles Depot für ihr Kind eröffnen, verwaltet die Deutsche Bundesbank das angesparte Kapital kollektiv. Das Kind kann es bis zum 35. Lebensjahr auf ein eigenes Konto übertragen.
- Standarddepot Altersvorsorge
- Ein zertifiziertes, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das im März 2026 vom Bundestag als neues Vorsorgeprodukt eingeführt wurde.
Was ist die Frühstartrente?
Ein geplantes staatliches Programm, das monatlich 10 Euro pro Kind ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, finanziert aus dem Bundeshaushalt.
Warum sind ältere Kinder ausgeschlossen?
Der Gesetzentwurf begrenzt den Anspruch auf Geburtsjahrgänge ab 2020. Die Grünen-Fraktion hält diese Eingrenzung für nicht nachvollziehbar und fragt die Bundesregierung nach den Gründen.
Was passiert mit Geld, das nicht abgerufen wird?
Laut Gesetzentwurf fällt nicht abgerufenes Kapital aus der kollektiven Auffanglösung mit Vollendung des 35. Lebensjahres in den Bundeshaushalt zurück. Die Grünen fragen, ob Alternativen geprüft wurden.


































































