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- 3,2 Mrd. Euro beantragt, nur 250 Mio. Euro Bundesmittel verfügbar
- 942 Projektskizzen: Förderprogramm fast 13-fach überzeichnet
- Jedes sechste Freibad könnte laut KfW in drei Jahren schließen
Hintergrund
Der Deutsche Bundestag hat im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Mio. Euro für einen eigenständigen Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Laut KfW-Analysen weisen 62 Prozent der Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder in Deutschland einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf. Bereits der Vorgänger-Projektaufruf 2025/2026 hatte über 600 Interessenbekundungen allein für Schwimmbäder mit einem beantragten Volumen von mehr als zwei Milliarden Euro erzeugt. In einer früheren Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/5365 räumte die Bundesregierung ein, dass ihr keine einheitliche bundesweite Datengrundlage zum Bestand und Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbäder vorliegt.
- 250 Mio. Euro — vom Bund bereitgestellte Mittel im Sondervermögen für den Projektaufruf Schwimmbäder 2026.
- 3,2 Mrd. Euro — beantragtes Gesamtfördervolumen aus 942 eingereichten Projektskizzen.
- 13-fache Überzeichnung — Verhältnis von beantragtem zu verfügbarem Fördervolumen.
- 62 % der Hallenbäder — weisen laut KfW einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf.
- Jedes 6. Freibad — könnte laut KfW ohne Sanierung innerhalb der nächsten drei Jahre wegfallen.
Im Detail
Das beantragte Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 3,2 Mrd. Euro. Gegenüber den bereitgestellten Bundesmitteln von 250 Mio. Euro ist das Programm damit nahezu 13‑fach überzeichnet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8319, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Deutschlands kommunale Schwimmbäder stecken in einer tiefen Sanierungskrise. Das zeigt der abgeschlossene Bundesförderaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ mit aller Deutlichkeit: 942 Kommunen reichten Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein und beantragten dabei ein Gesamtfördervolumen von rund 3,2 Mrd. Euro. Der Bund hatte jedoch nur 250 Mio. Euro bereitgestellt — das Programm ist damit nahezu 13-fach überzeichnet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu am 2. Oktober 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8319 eingereicht und stellt 17 Fragen an die Bundesregierung.
Sanierungsstau bei kommunalen Schwimmbädern
Laut einer KfW-Analyse weisen 62 Prozent der deutschen Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder einen gravierenden oder zumindest nennenswerten Investitionsrückstand auf. Viele Bäder sind energetisch veraltet, baulich geschädigt oder haben bereits teilweise geschlossen. Die KfW warnt: Ohne umfassende Sanierungen könnte durchschnittlich jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei Jahre vollständig wegfallen. Für die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen wären solche Schließungen besonders folgenreich, denn Schwimmbäder sind die notwendige Infrastruktur für das Schulschwimmen — eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Rund 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder stehen in Deutschland zur Verfügung. Sie ermöglichen nicht nur Sport und Freizeit, sondern sind auch Grundlage für Gesundheits- und Rehabilitationssport sowie für die soziale Teilhabe. Besonders in ländlichen Räumen sind Schwimmbäder häufig eines der wenigen Freizeitangebote für alle Altersgruppen. Die Schließung eines Bades trifft diese Regionen doppelt hart, weil die Wege zur nächsten Einrichtung ohnehin schon lang sind. Das Thema Schwimmfähigkeit gewinnt damit auch eine soziale Dimension: Familien mit niedrigem Einkommen und Kinder aus strukturschwachen Regionen sind auf nahe gelegene, bezahlbare Schwimmbäder besonders angewiesen.
Schwimmbad-Sanierung: Was fragt die Grünen-Fraktion?
Die Anfrage umfasst 17 Einzelfragen, die sich auf vier Themenkomplexe verteilen. Erstens will die Fraktion wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der massiven Überzeichnung des Förderprogramms zieht — insbesondere ob eine langfristige, planbare Verstetigung der Bundesförderung angestrebt wird. Zweitens erkundigen sich die Abgeordneten nach der regionalen Verteilung der eingereichten Projektskizzen: Welche Bundesländer, Kommunentypen und Badarten sind besonders stark betroffen? Diese Aufschlüsselung soll transparent machen, ob strukturschwache und ländliche Regionen beim Förderzugang benachteiligt sind.
Drittens thematisiert die Anfrage die fehlende bundesweite Datenbasis. In einer früheren Antwort auf BT-Drs. 21/5365 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, dass ihr keine einheitliche und belastbare Datengrundlage zum Bestand und Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbäder vorliegt. Die Fraktion fragt nun, ob und mit welchem Zeitplan die Bundesregierung plant, diese Lücke zu schließen. Denn ohne solide Daten lässt sich eine bedarfsgerechte Investitionsplanung kaum realisieren. Schließlich stellen die Grünen Fragen zur Programmausgestaltung: Sollen künftig auch Sportvereine und gemeinnützige Träger direkt antragsberechtigt werden? Wie soll das Antragsverfahren für strukturschwache Kommunen vereinfacht werden? Und wie plant die Bundesregierung, die energetische Sanierung der Bäder mit den deutschen Klimazielen in Einklang zu bringen?
Was gilt aktuell beim Förderprogramm?
Aktuell ist der Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ abgeschlossen. Die 942 eingereichten Projektskizzen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geprüft. Förderberechtigt sind bislang ausschließlich Kommunen — Sportvereine und andere gemeinnützige Träger können keine direkten Anträge stellen. Eine Bewerbung im Rahmen des allgemeinen Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS I) war zuletzt in der Runde 2025/2026 möglich, bei der ebenfalls bereits mehr als 600 Interessenbekundungen auf Schwimmbäder entfielen und ein beantragtes Volumen von über zwei Milliarden Euro erreicht wurde.
Das Muster wiederholt sich: Schon der erste Projektaufruf zeigte einen strukturellen und bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, der weit über einmalige Förderprogramme hinausgeht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht darin — laut Drucksache 21/8319 — den Beleg dafür, dass eine dauerhafte, verlässliche und bedarfsgerechte Förderstrategie des Bundes notwendig ist. Ob und wie die Bundesregierung auf diese Einschätzung eingeht, wird ihre Antwort auf die Kleine Anfrage zeigen. Weitere Hintergründe zur Förderung von Infrastruktur aus dem Sondervermögen finden sich im Beitrag über die Hightech Agenda: 5,5 Mrd. Euro aus Sondervermögen SVIK.
Weiterlesen:
- Investitionsbeauftragter Blessing: Kein Gehalt, keine Ziele
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Betroffen sind rund 6.000 kommunale Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie deren Nutzerinnen und Nutzer — insbesondere Kinder und Jugendliche, die das Schwimmen erlernen, Schulen, die auf Lehrschwimmbecken angewiesen sind, sowie Vereine im Gesundheits- und Rehabilitationssport. Besonders gravierend ist die Lage in ländlichen Regionen, wo Schwimmbäder häufig die einzigen Freizeitangebote darstellen und lange Wege zur nächsten Einrichtung bei einer Schließung noch länger werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8319) ist am 2. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und an das Bundeskanzleramt zugeleitet worden. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit für eine Antwort. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
- Ein zweckgebundener Fonds des Bundes außerhalb des regulären Haushalts, aus dem Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden.
- Überzeichnung
- Ein Förderprogramm ist überzeichnet, wenn die beantragten Mittel die tatsächlich verfügbaren Fördermittel übersteigen — hier um den Faktor fast 13.
- Lehrschwimmbecken
- Speziell für den Schwimmunterricht an Schulen konzipierte Becken mit geringer Wassertiefe, häufig in Schulgebäuden integriert.
Wie viel Geld stellt der Bund für Schwimmbad-Sanierungen bereit?
Der Bund hat im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Mio. Euro für den Projektaufruf 'Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder' bereitgestellt.
Wie stark ist das Förderprogramm überzeichnet?
Kommunen haben 942 Projektskizzen mit einem beantragten Gesamtvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro eingereicht — das entspricht einer fast 13-fachen Überzeichnung der verfügbaren 250 Mio. Euro.
Warum ist die Schwimmbad-Sanierung politisch wichtig?
Laut KfW weisen 62 Prozent der Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder einen erheblichen Investitionsrückstand auf. Ohne Sanierungen könnte durchschnittlich jedes sechste Freibad innerhalb von drei Jahren wegfallen — mit direkten Folgen für das Schulschwimmen und die Schwimmausbildung von Kindern.


































































