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- 202,4 Mrd. Euro Schaden durch Cyberangriffe in Deutschland laut BKA
- Bargeldobergrenze von 5.000 Euro und Anti-Scam-Zentrum gefordert
- 70 % aller OK-Ermittlungen mit transnationalem Bezug — Europol soll gestärkt werden
Hintergrund
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellte im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025 fest, dass 70 Prozent aller polizeilichen OK-Ermittlungen eine transnationale Dimension aufweisen. Das Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025 beziffert den Schaden durch Cyberangriffe auf 202,4 Milliarden Euro. Die EU-Kommission schätzte die Einnahmen Organisierter Kriminalität in der EU für 2019 auf 139 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hatte am 25. Februar 2026 einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität im Kabinett beschlossen, den die antragstellende Fraktion als unzureichend bewertet.
- 202,4 Mrd. Euro — Geschätzter Schaden durch Cyberangriffe in Deutschland laut BKA-Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025.
- 139 Mrd. Euro — Einnahmen OK-Gruppierungen in neun EU-Deliktsbereichen (2019, EU-Kommission).
- 70 % — Anteil der polizeilichen OK-Ermittlungen mit transnationaler Zusammenarbeit laut BKA-Bundeslagebild 2025.
- 35 Tonnen — Kokain-Rekordmenge, die 2024 am Hamburger Hafen sichergestellt wurde.
- 5 bis 7 % — Jährliches Wachstum der Organisierten Umweltkriminalität laut im Antrag zitierter Quellen.
Im Detail
Wer Organisierte Kriminalität systematisch und nachhaltig zerschlagen will, braucht aber zwingend bessere Kenntnis über bestehende und neue Strukturen, Handlungen und Instrumente der Organisierten Kriminalität und eng aufeinander abgestimmte zielgerichtete Maßnahmen, um OK-Gruppierungen zu überführen.
— BT-Drs. 21/8362, Begründung
Organisierte Kriminalität verursacht in Deutschland Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Laut dem im Antrag zitierten BKA-Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025 belaufen sich die Schäden durch Cyberangriffe allein auf 202,4 Milliarden Euro. Die EU-Kommission schätzte die Einnahmen Organisierter Kriminalität in den neun bedeutendsten Deliktsbereichen der EU für das Jahr 2019 auf 139 Milliarden Euro. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 6. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8362 einen umfangreichen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu einer Sicherheitsoffensive gegen OK-Netzwerke auffordert.
Organisierte Kriminalität: Ausmaß und neue Strukturen
Der Antrag beschreibt, wie sich Organisierte Kriminalität in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat. Neben klassisch hierarchischen Strukturen gewinnen flexible, ad-hoc-gebildete Netzwerke an Bedeutung, die nach dem Prinzip Crime-as-a-service operieren — einzelne kriminelle Dienstleistungen werden arbeitsteilig ausgelagert, um Ermittlungsrisiken zu senken. Besonders besorgniserregend ist nach Angaben der Fraktion die gezielte Anwerbung von Jugendlichen für schwere Straftaten. Das BKA registrierte laut Bundeslagebild 2025, dass in 70 Prozent aller polizeilichen OK-Ermittlungen eine transnationale Zusammenarbeit der Tätergruppen festgestellt wurde.
Drogenhandel, Geldwäsche und Umweltkriminalität
Die Hauptaktivität der meisten OK-Gruppen bleibt die Rauschgiftkriminalität. Rekordfunde wie die 35 Tonnen Kokain, die 2024 am Hamburger Hafen sichergestellt wurden, verdeutlichen das Ausmaß. Die Ermittlungen richten sich laut Antrag zu häufig gegen Kleinkriminelle, während Auftraggeber und Lieferketten unbehelligt bleiben. Deutschland gilt gleichzeitig als attraktiver Standort für Geldwäsche. Kryptowährungen spielen dabei eine wachsende Rolle. Auch Umweltkriminalität — illegale Abfallentsorgung, Wilderei, Gewässerverschmutzung — wächst nach den im Antrag zitierten Quellen jährlich um fünf bis sieben Prozent und wird von Strafverfolgungsbehörden noch zu selten als Organisierte Kriminalität eingestuft.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2026 einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität im Kabinett beschlossen. Die Fraktion bezeichnet diesen Aktionsplan als unzureichend und bemängelt, dass internationale Kooperation nur inselartig adressiert werde und Prävention, Forschungsförderung sowie Zivilgesellschaft keine Berücksichtigung fänden. Der bestehende Straftatbestand der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) sei auf seinen zentralen Zweck der OK-Bekämpfung auszurichten, da eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren und vergleichsweise wenigen Verurteilungen bestehe.
20 Forderungsblöcke: Von Bargeldobergrenze bis Europäischem Kriminalamt
Der Antrag enthält 20 Forderungsblöcke an die Bundesregierung. Zu den zentralen Maßnahmen zählen: die Entwicklung einer ganzheitlichen nationalen OK-Strategie unter Einbindung aller Ressorts, die gesetzliche Verankerung der Gemeinsamen Plattform der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (GPOK) sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze von 5.000 Euro. Darüber hinaus sollen Vermögenswerte ungeklärter Herkunft administrativ eingezogen und für soziale Zwecke wiederverwendet werden können (soziale Wiederverwendung nach EU-Richtlinie 2024/1260). Auf europäischer Ebene fordert die Fraktion, Europol zu einem Europäischen Kriminalamt mit eigenen operativen Befugnissen weiterzuentwickeln und die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende OK-Bekämpfung auszuweiten. Gegen Online-Betrug — zwei Drittel der deutschen Erwachsenen sind nach dem Antrag bereits betroffen — soll ein Anti-Scam-Zentrum in Kooperation zwischen BKA und BSI eingerichtet werden. Um die Cybersicherheit zu verbessern, sieht der Antrag auch eine Grundgesetzänderung vor, die es dem BSI erlaubt, stärker als Zentralstelle im föderalen Gefüge zu wirken. Beim Thema Drogenpolitik spricht sich die Fraktion für die Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden und die Weiterentwicklung des Konsumcannabisgesetzes aus, um legale Zugänge auszubauen und den Schwarzmarkt weiter zurückzudrängen.
Für Sicherheitsbehörden wie BKA, Bundespolizei und Zoll fordert der Antrag mehr qualifiziertes Personal, insbesondere aus den Bereichen Data Science, IT-Forensik, Finanzermittlung und Steuerwesen. Das IT-Modernisierungsprogramm „Polizei 20/20“ soll mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Zudem soll eine unabhängige, zivilgesellschaftlich organisierte Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität eingerichtet und interdisziplinäre Forschung dauerhaft institutionell gefördert werden. Zum Schutz von Zeugen und investigativen Journalistinnen und Journalisten sieht der Antrag spezialisierte Anlaufstellen bei Sicherheitsbehörden sowie bessere Ausstattung von Zeugenschutzprogrammen vor.
Themen wie die IT-Sicherheit staatlicher Stellen und der Umgang mit Sicherheitslücken in Behörden werden auch in anderen parlamentarischen Vorgängen dieser Legislaturperiode diskutiert.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie die rund zwei Drittel der deutschen Erwachsenen, die laut dem im Antrag zitierten GASA-Bericht bereits mit Online-Betrug konfrontiert wurden. Darüber hinaus sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Ziele von Ransomware- und DDoS-Angriffen. Migrantinnen und Migranten, Frauen sowie Menschen in prekären Lebenslagen sind überproportional häufig Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung durch OK-Netzwerke.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8362) liegt dem Bundestag seit dem 6. Oktober 2026 vor. Als nächste Schritte stehen die Überweisung in den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Innenausschuss — sowie die Ausschussberatung aus. Anschließend entscheidet das Plenum über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- Crime-as-a-service
- Geschäftsmodell Organisierter Kriminalität, bei dem einzelne kriminelle Dienstleistungen (z. B. Hackangriffe, Geldtransport) arbeitsteilig an Spezialisten ausgelagert werden.
- Follow-the-money
- Ermittlungsprinzip, das Finanzströme krimineller Gruppen verfolgt, um Drahtzieher und Profiteure zu identifizieren und Vermögen einzuziehen.
- Soziale Wiederverwendung
- Praxis, eingezogene Vermögenswerte aus Straftaten für öffentliche oder soziale Zwecke zu nutzen, gestützt auf EU-Richtlinie 2024/1260.
Was ist mit der geplanten Bargeldobergrenze gemeint?
Der Antrag fordert, Barzahlungen auf maximal 5.000 Euro zu begrenzen, um Geldwäsche durch Organisierte Kriminalität zu erschweren.
Was ist ein Anti-Scam-Zentrum?
Eine geplante gemeinsame Stelle von BKA und BSI, die Online-Betrug wie Liebesbetrug und Investitionsbetrug koordiniert verfolgt und Betroffene berät.
Was bedeutet Crime-as-a-service?
Kriminelle Dienstleistungen werden arbeitsteilig ausgelagert — z. B. spezialisierte Hacker oder Geldkuriere —, um Risiken zu verteilen und Strafverfolgung zu erschweren.





































































